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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 23.06.2008 11:38
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ist das nicht das gleiche wie fotos und bewegtbildern? die problemtik ist doch gleich, oder nicht?
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schleichi
Threadersteller
Dabei seit: 22.06.2008
Ort: München
Alter: 51
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.06.2008 11:54
Titel
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bedingt worauf ich hinaus will ist folgendes:
- du erstellst irgendetwas und verkaufst es an Leute die es publizieren.
A) kann man am Ende dafür belangt werden da man ja nicht weiss was die damit machen.
B) Muss ich dem Kunden den Hinweis geben das er das nur für dies oder das einsetzen darf (nur journalistische Zwecke, keine SelfPromo z.B.)
C) darf ich so etwas überhaupt zum verkauf anbieten?
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 23.06.2008 13:53
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die fragen sind genau richtig. antworten habe ich leider keine, da ich nicht vom fach komme.
wobei C) mir die entscheidene frage scheinen tut. denn das bezieht sich auf deine dienstleistung. denn ohne die könnte der kunde auch keinen bockimist damit machen.
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monika_g
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
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Verfasst Mo 23.06.2008 14:49
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Normalerweise - wenn es wirklich darum geht, ein Detail zu erklären - lässt man sowieso alles weg, was überflüssig ist (also die Sponsor-Logos) und vereinfacht, wo es nur geht (ablenkende Details des Autos). Und damit sind dann eigentlich die größten Stolpersteine bereits beseitigt.
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schleichi
Threadersteller
Dabei seit: 22.06.2008
Ort: München
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Verfasst Mo 23.06.2008 15:09
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nun ja das ist wohl der einfache Weg, aber hier geht es noch um zwei andere einmal das Prinzip und zum zweiten will man natürlich so realistisch wie möglich arbeiten da dies die Qualität der Arbeit noch erheblich steigert.
Aber am wichtigsten ist doch wie sieht`s jetzt aus - also rein rechtlich. Das werden sich bestimmt sehr viele Fragen oder?
Leider weiß ich es nicht.
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monika_g
Dabei seit: 23.01.2006
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Verfasst Mo 23.06.2008 15:26
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schleichi hat geschrieben: | und zum zweiten will man natürlich so realistisch wie möglich arbeiten da dies die Qualität der Arbeit noch erheblich steigert. |
das Problem ist, dass gerade bei der Infografik die Qualität in der Regel mit dem Grad an Vereinfachung wächst. Kuck Dir Zeichnungen in Handbüchern an. Da ist auch nicht auf dem Computer das Intel-Inside-Logo drauf und Hände werden nicht mit Armbanduhr dargestellt.
Es geht ja wohl darum, die Funktion dieses neuen Teils am Wagen zu zeigen und nicht die Qualität Deines Renderprogramms
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Moderator
Dabei seit: 25.11.2003
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schleichi
Threadersteller
Dabei seit: 22.06.2008
Ort: München
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Verfasst Mo 23.06.2008 15:59
Titel
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o.k. das ist klar, aber noch mal: es muss ja nicht unbedingt ein F1 Modell sein es könnte ja auch ein 3D Radfahrer sein der in einer Szene an einem McDonalds vorbeifährt. Muss ich dann beim McD. nachfragen ob ich das produzieren darf? Oder schert es mich nicht weil der Auftraggeber der das so will und er es zu verantworten hat wenn er es publiziert?
Kann man mich zur Rechenschaft ziehen wenn ich´s produziert hab und den Herrn Auftraggeber nicht in Kenntnis setze das da eventuell Rechte verletzt werden wenn ich das baue.
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