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Thema: 2 Korrekturschleifen inkl. aber Autorkorrekturen berechnen? vom 22.06.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> 2 Korrekturschleifen inkl. aber Autorkorrekturen berechnen?
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Tormentor667
Threadersteller

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Verfasst Mo 22.06.2015 09:53
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2 Korrekturschleifen inkl. aber Autorkorrekturen berechnen?

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Liebe Mediengestalter und angehende,

ich habe eine Frage zu einem Auftrag den wir momentan im Betrieb abwickeln. Das Angebot, welches vom Kunde bestätigt wurde, hierzu sah folgendermaßen aus:
Zitat:
Entwurf / Druckvorstufe
Projekt: "Eröffnungsbilanz"
Entwurf von 44-seitiger Broschüre anhand bestehendem Corporate Design inkl. Datenübernahme aus gestellten Fotos, Grafiken und Texten zu einer Seitenpauschale von XX Euro, inkl. 2 Korrekturschleifen


Nun läuft das etwas aus dem Ruder. Zwar haben wir die Broschüre soweit gesetzt, haben nun aber eine riesige Ladung an Autorkorrekturen erhalten. Wir haben für das die gesamte Broschüre neue Texte erhalten, sämtliche Bilder werden gestrichen und wir müssen laut Auftraggeber vom Corporate Design abweichen.

Zwar haben wir 2 Korrekturschleifen im Angebot vermerkt, diese beziehen sich ja aber (soweit ich das immer richtig verstanden habe) auf Schreibfehler, kleinere Änderungen, Austauschen von kleinen Textpassagen oder Bildern - aber nicht auf Autorkorrekturen in diesem Umfang.

Bevor ich mich nun aber mit dem Kunden auseinandersetze, würde ich kurz vorab wissen, wo ich da generell rechtlich liege, wie andere das in der Branche lösen und wie ich das dem Kunden am besten vermittle, da es sich um einen Mehraufwand von +60% handelt, der preislich nicht einfach unter den Tisch zu kehren ist (zusätzliche 360 Minuten an Arbeit).

Vielen Dank,
beste Grüße,
Tormi
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Nimroy
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Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 22.06.2015 10:38
Titel

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Schreibfehler sind in der Regel keine Bestandteile der sog. Aotorenkorrektur. Sondern inhaltlich genau das, was du beschreibst: Inhaltliche Änderungen an bereits gesetzten Werken.

Du die schwammige Formulierung "Korrekturschleifen" wird es schwer werden, dem Kunden jetzt eure Erwartungshaltung klar zu machen. Und man muss die Änderungen genau klassifzieren. Änderungen am finalen Design nach freigegebenem Layout würde ich wiederum nicht als Autorenkorrektur werten. Das Streichen der Bilder und Texte hingegen schon. Schlüsselt die Aufwände dazu auf und erklärt es dem Kunden.
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Mo 22.06.2015 12:12
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Ich kenne den Begriff "Autorenkorrektur" so, dass das Korrekturen sind, die über das vereinbarte Maß hinausgehen und gesondert abgerechnet werden, also zusätzliche Kosten für den Kunden verursachen. Deswegen steht auf meinen Angeboten auch immer die Anzahl der Korrekturen, wann diese erfolgen können und ggf. auch, was dabei korrigiert werden kann. Alles darüber hinaus gilt als Autorenkorrektur und wird gesondert berechnet.

Soviel dazu. In deinem Fall ist es vermutlich undeutlich formuliert gewesen. Was ist eine Korrekturschleife? Was kann da alles gemacht werden? Bedeutet es, jeder Textblock kann zwei mal (weil zwei Korrekturschleifen) geändert/getauscht werden? Oder muss der Kunde bei der ersten Korrekturschleife alles melden, was noch geändert werden soll? Dann hat er was vergessen, nutzt die zweite Korrekturschleife dafür und dann ist fertig? Fällt ihm dann noch mal was ein, geht das über die Vereinbarung hinaus? Das wird irgendwie nicht deutlich aus deiner Formulierung.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 22.06.2015 12:14, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 22.06.2015 13:03
Titel

Re: 2 Korrekturschleifen inkl. aber Autorkorrekturen berechn

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Tormentor667 hat geschrieben:

Zitat:
Entwurf / Druckvorstufe
Projekt: "Eröffnungsbilanz"
Entwurf von 44-seitiger Broschüre anhand bestehendem Corporate Design inkl. Datenübernahme aus gestellten Fotos, Grafiken und Texten zu einer Seitenpauschale von XX Euro, inkl. 2 Korrekturschleifen


Nun läuft das etwas aus dem Ruder. Zwar haben wir die Broschüre soweit gesetzt, haben nun aber eine riesige Ladung an Autorkorrekturen erhalten. Wir haben für das die gesamte Broschüre neue Texte erhalten, sämtliche Bilder werden gestrichen und wir müssen laut Auftraggeber vom Corporate Design abweichen.

Texte tauschen wäre für mich immer noch eine Korrektur. Bilder gestrichen, bedeutet was? Wenn sie einfach ersetzt werden, wäre das auch noch eine Korrektur. Das klingt insgesamt eher nach einem neuen Entwurf, wenn man vom ersten abweichen (also neu machen) muss.
 
Mialet

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Verfasst Mo 22.06.2015 21:04
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Auch dem unbedarftesten Kunden sollte klar sein, dass eine Korrektur nicht bedeuten kann, die komplette zuvor geleistete Arbeit übern Haufen zu werfen, und alles neu machen zu lassen. Bei der Abnahme eines Gebäudes kann ich auch nicht sagen: Im Prinzip ok, aber ich habe da noch drei Korrekturen: Statt Stahlbauweise will ich es gemauert, das Flachdach wird durch eines mit Giebel ersetzt und ausserdem hätt ich doch gern keinen Keller – dass es dadurch insgesamt günstiger wird, erwarte ich auf der Endrechnung zu berücksichtigen.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Korrektur
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Nimroy
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Verfasst Mo 22.06.2015 22:46
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Mialet hat geschrieben:
Auch dem unbedarftesten Kunden sollte klar sein, dass eine Korrektur nicht bedeuten kann, die komplette zuvor geleistete Arbeit übern Haufen zu werfen, und alles neu machen zu lassen. Bei der Abnahme eines Gebäudes kann ich auch nicht sagen: Im Prinzip ok, aber ich habe da noch drei Korrekturen: Statt Stahlbauweise will ich es gemauert, das Flachdach wird durch eines mit Giebel ersetzt und ausserdem hätt ich doch gern keinen Keller – dass es dadurch insgesamt günstiger wird, erwarte ich auf der Endrechnung zu berücksichtigen.“

https://de.wikipedia.org/wiki/Korrektur


Deswegen sage ich ja, dass genau getrennt werden muss, was vor der Korrektur schon als Gateway-Meilenstein freigegeben wurde. Wenn das Layout schon freigegeben wurde, dann ist das der planerische Aufbau einer Seite quasi, das kann nicht mehr zu Lasten der Agentur geändert werden. Aber bei den anderen Sachen ist es halt schwammig formuliert.

Um beim (hinkenden) Architektur-Beispiel von dir zu bleiben: Wenn da steht im Angebot zum Gebäude: "Möblierung durch gestellte Möbel vom Kunden, 2 Korrekturschleifen inklusive" dann kann ich im schlimmsten fall auch mit neuen Möbeln kommen und die alten rauswerfen lassen.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Di 23.06.2015 10:42, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SL-Design

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Verfasst Di 23.06.2015 10:40
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Re: 2 Korrekturschleifen inkl. aber Autorkorrekturen berechn

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Tormentor667 hat geschrieben:
Bevor ich mich nun aber mit dem Kunden auseinandersetze, würde ich kurz vorab wissen, wo ich da generell rechtlich liege, wie andere das in der Branche lösen ...


Wie ist die Sache denn nun ausgegangen?
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Tormentor667
Threadersteller

Dabei seit: 20.09.2006
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Verfasst Mi 24.06.2015 12:45
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Re: 2 Korrekturschleifen inkl. aber Autorkorrekturen berechn

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Nefliete hat geschrieben:
Texte tauschen wäre für mich immer noch eine Korrektur. Bilder gestrichen, bedeutet was? Wenn sie einfach ersetzt werden, wäre das auch noch eine Korrektur. Das klingt insgesamt eher nach einem neuen Entwurf, wenn man vom ersten abweichen (also neu machen) muss.

In dieser Art habe ich mir das eigentlich auch gedacht, aber ich verstehe natürlich dass die "schwammige Formulierung" mir nun im Weg steht.

Zum detaillierteren Ablauf: Man hat im Endeffekt 2 Masterseiten erstellt mit Fotos und Texten, die freigegeben wurden. Nach diesen Masterseiten haben wir dann das komplette Projekt erstellt und im Nachhinein kommt der Kunde nun damit, dass keine Bilder gewünscht sind (d.h. das komplette Layout muss neu gemacht werden) und dass sämtliche Texte nochmal durch neue ersetzt werden, da die Texte vom Kunden komplett falsch waren. Suma sumarum: Selber Aufwand noch einmal.

@SL-Design - Bis jetzt noch garnicht, der Kunde ist erst ab Freitag wieder erreichbar, bis dahin erhoffe ich mir hier etwas Feedback wie ich da Sache am besten angehe Lächel
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