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Thema: 2. Firmenname bei Einzelunternehmen vom 19.08.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> 2. Firmenname bei Einzelunternehmen
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easy-way-design
Threadersteller

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Verfasst Mi 19.08.2009 13:10
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2. Firmenname bei Einzelunternehmen

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Hallo zusammen,

habe schon wieder eine rechtliche Frage:

Sachverhalt:
Bin beim Finanzamt als Einzelunternehmer gemeldet. Also alle Abgaben unter Privatnamen. Rechnungen und Auftritt unter Firmennamen + Inhaberhinweis.

Nun überlege ich zusätzlich einen Online-Shop zu eröffnen. Würde dies aber, da es thematisch ein anderer Bereich ist, gern unter einem anderen Firmennamen machen.

Wie verhält sich das nun beim Finanzamt. Dort werde ich ja vermutlich unter dem Privatnamen geführt.

Sehe ich es richtig, das der Firmennamen bei einem Einzelunternehmen für das Finanzamt keine Rolle spielt ?

Und kann ich dann die Rechnungsnummern aus quasi beiden Bereichen zusammenlaufen lassen ?

Oder muss ich das irgendwie voneinander trennen ?

Der Typ beim Finanzamt konnte mich bisher nicht so wirklich fundiert beraten... * Ich bin ja schon still... *


Zuletzt bearbeitet von easy-way-design am Mi 19.08.2009 13:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mi 19.08.2009 13:26
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grundsätzlich musst du als einzelunternehmen eh immer mit deinem vor und zunamen aggieren. diese phantasienamen werden zwar geduldet, sind aber bei einzelunternehmen so gar nicht vorgesehen. grundätzlich könntest du das ganze evtl. so lösen...

vorname zuname . mediendesign

und

vorname zuname . shop


damit liesse sich das trennen. ansonsten kannst du auch einfach ein weiteres gewerbe für den shop gründen. dann wär das auf jeden fall sauberer. du kannst im grunde so viele einzelunternehmen gründen wie du magst... kommt halt auch drauf an, ob die beiden sachen was miteinander zu tun haben... du kannst z.b. kein gewerbe als mediengestalter gründen und nebenbei noch autoreifen verkaufen über den onlineshop... das müssen dann auf jeden fall 2 getrennte dinge werden.
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easy-way-design
Threadersteller

Dabei seit: 19.07.2005
Ort: -
Alter: 51
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.08.2009 13:35
Titel

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aUDIOfREAK hat geschrieben:
grundsätzlich musst du als einzelunternehmen eh immer mit deinem vor und zunamen aggieren. diese phantasienamen werden zwar geduldet, sind aber bei einzelunternehmen so gar nicht vorgesehen.


naja abgaben an das finanzamt laufen auch unter dem privatnamen. aber agieren kann ich schon unter einem phantasienamen. das ist dem finanzamt lt. meiner kenntnis vollkommen egal.

Zitat:
grundätzlich könntest du das ganze evtl. so lösen...

vorname zuname . mediendesign

und

vorname zuname . shop


damit liesse sich das trennen.


glaub mir bei dem nachnamen geht das nicht... Grins

aber das eine unternehmen gibt es ja auch schon.

Zitat:
ansonsten kannst du auch einfach ein weiteres gewerbe für den shop gründen. dann wär das auf jeden fall sauberer. du kannst im grunde so viele einzelunternehmen gründen wie du magst... kommt halt auch drauf an, ob die beiden sachen was miteinander zu tun haben... du kannst z.b. kein gewerbe als mediengestalter gründen und nebenbei noch autoreifen verkaufen über den onlineshop... das müssen dann auf jeden fall 2 getrennte dinge werden.


naja ein neues gewerbe bzw. eine gewerbeerweiterung würde ich natürlich machen. keine frage.

die frage ist ja aber für mich, da es beides einzelunternehmen wären, ich beim finanzamt aber somit als einzelperson auftrete und alles begleiche, wie ich das zu trennen habe.

kann ich die rechnungsnummern für beide bereiche weiterlaufen lassen (nur mal steht halt der name auf der rechnung und mal der), oder wie trenne ich das komplett ?

und warum kann man nicht auch unter einem namen verschiedene bereiche haben, die eventuell nichts miteinander zu tun haben ? so lange das angemeldet ist sollte das doch gehen oder ?

vom irreführenden namen mal abgesehen. wer bestellt schon reifen bei mustermann mediendesign ? aber wenn das so als gewerbe angemeldet wäre ? * Keine Ahnung... *
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.08.2009 13:39
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wenn du ein zweites gewerbe gründest musst du beide firmen für sich betrachten. d.h. 2 x buchführung und auch 2 x steuererklärung. im endeffekt bekommst du dann 1 steuerbescheid, aber du musst das trotzdem trennen. oder du lässt die gewerbeerweiterung auf das erste gewerbe laufen, dann muss aber alles einheitlich unter dem selben namen stehen. sonst kann das bei einer buchprüfung böse folgen haben...
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easy-way-design
Threadersteller

Dabei seit: 19.07.2005
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Verfasst Mi 19.08.2009 13:44
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
wenn du ein zweites gewerbe gründest musst du beide firmen für sich betrachten. d.h. 2 x buchführung und auch 2 x steuererklärung. im endeffekt bekommst du dann 1 steuerbescheid, aber du musst das trotzdem trennen. oder du lässt die gewerbeerweiterung auf das erste gewerbe laufen, dann muss aber alles einheitlich unter dem selben namen stehen. sonst kann das bei einer buchprüfung böse folgen haben...


verstehe.

hmmm. aber könnte ich rein theoretisch nen shop eröffnen unter dem namen "123was auch immer". Dann dort auch nen hinweis, das es quasi ein bereich der firma "456was auch immer" ist und von dort auch die rechnung kommt ?
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 19.08.2009 13:52
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ja moment mal …

ich bin nicht sicher ob ein onlinshop name unbedingt eine firmenbezeichnung sein muss.

Es wird, meines erachtens, halbwissen, reichen wenn du mit deinen geforderten angaben als betreiberim impressum erscheinst.

Diese Plattform hier wird ja auch nicht von einer firma mediengestalter.info betrieben obwohl werbeplätze verkauft werden.

Eine sehr gute Quelle für fragen dieser art: http://www.shopbetreiber-blog.de/
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