mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 21:20 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: 14 Monate keine VWL überwiesen vom 31.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> 14 Monate keine VWL überwiesen
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
Alex
Threadersteller

Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.03.2009 22:48
Titel

14 Monate keine VWL überwiesen

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Abend zusammen.

Einer Freundin von mir geht es momentan ziemlich scheiße... abgesehen davon, dass sie allgemein mit ihrem Chef ziemlich unzufrieden ist hat sie vor einer Woche feststellen müssen, dass ihr Chef bzw das Steuerbüro seit 14 Monaten (also seit Beginn der Ausbildung) die Vermögenswirksamen Leistungen nicht auf das angegebene Konto überwiesen, allerdings nachweislich (Lohnabrechnung) vom Gehalt den Anteil abgezogen hat.

Sie hat ihren Chef darauf angesprochen und dieser meinte er kümmert sich darum.
Bis jetzt ist noch nichts passiert. Zudem hat sie von der Bank erfahren, dass es nicht möglich wäre, alle Zahlungen der 14 Monate mit einem Mal zu bezahlen, da pro Jahr nur eine gewisse Summe überwiesen werden könne.
(Mag sein, dass es diese Regelung eigentlich gar nicht gibt, kann nur wiedergeben was mir erzählt wurde.)

Der Chef selbst scheint diese Situation nicht als sonderlich wichtig an zu sehen, da ihr heute gesagt wurde, dass er sich erst nächste Woche darum kümmern kann. Vorher hätte er keine Zeit.

Eine Nummer vom Steuerbüro will er ihr nicht geben, da er selbst die Sache regeln möchte.

Wie verhält man sich am geschicktesten in der Situation?

Bitte nicht gleich Tips von wegen Betrieb wechseln, das habe ich ihr auch schon zig mal vorgeschlagen und an dem Gedanken hängt sie auch noch.
Die Frage zielt eher auf Antworten ab, die ihr helfen in der momentanen Situation im aktuellen Betrieb weiter zu kommen.


Zuletzt bearbeitet von Alex am Di 31.03.2009 22:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.03.2009 22:50
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ganz ehrlich: Auch ein Ausbildungsvertrag ist ein bindender Vertrag für beide seiten. Mit Pflichten für beide Seiten. Die ausstehenden Gelder würde ich schriftlich (mit Empfangsbestätigung) und mit Fristsetzung von 30 tagen anmahnen und ansonsten rechtliche Schritte vorbehalten.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
Alex
Threadersteller

Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.03.2009 22:54
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Da hast du recht. Den Chef selbst bei 100%-iger Weigerung dazu zu bringen zu zahlen ist mit rechtlichen Wegen kein Problem. Vertrag besteht ja und wie du schon sagst, hat er die Pflichten ein zu halten.

Allerdings gäbe es dabei noch das Problem mit der Bank, dass die fehlenden Zahlungen nicht mit einem mal nachgeholt werden können (laut Aussage).
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.03.2009 23:01
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Dann wird es eben in zwei Trachen überwiesen. Im Vorfeld klären, welche Zinsen und andere Sachen dadurch entgangen sind und ebenfalls anmahnen.

Ggf. Beratungsgespräch bei IHK suchen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Alex
Threadersteller

Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.03.2009 23:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Danke dir schon mal soweit. *Thumbs up!*

Muss sie jetzt nur noch irgendwie überreden aktiv zu werden... momentan ist es eher diese "hat doch eh alles keinen Zweck"-Stimmung.

Weitere Antworten sind trotzdem willkommen Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
chriss

Dabei seit: 10.02.2006
Ort: zwischen himmel und hölle
Alter: 18
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 31.03.2009 23:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ein rechtsbeistand durch nen ausgebildeten juristen ist ratsamer.
egal wer hier wieviel ahnung hat, nen anwalt braucht sie sowieso.
nichts für ungut, ich würde auch erst mal erkundigungen einholen.
viel glück für deine freundin.
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.03.2009 23:06
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Was heißt keinen Zweck? gibts doch nen Vertrag zu. Der Ausbilder verlangt das sie ihre Ausbildung ernst nimmt, dann muss er sich da auch mit dem gleichen Maß messen lassen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Alex
Threadersteller

Dabei seit: 29.11.2005
Ort: Dortmund
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 31.03.2009 23:17
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nimroy hat geschrieben:
Was heißt keinen Zweck? gibts doch nen Vertrag zu. Der Ausbilder verlangt das sie ihre Ausbildung ernst nimmt, dann muss er sich da auch mit dem gleichen Maß messen lassen.


Das versuche ich ihr auch dauernd zu erklären...

Bisher war es scheinbar bei allen Problemen so, dass sie nur Antworten á la "Dafür habe ich jetzt keine Zeit", "Mache ich später" und ähnliches bekommen hat.

Daher hat sie scheinbar momentan die Motivation verloren bei der Sacher hinterher zu sein.

Deswegen auch mein Auftritt hier. Vielleicht kann ich sie dazu anstacheln der Sache mal näher nach zu gehen.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.