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Threadersteller
Dabei seit: 06.06.2007
Ort: Niedersachsen
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Sa 25.12.2010 01:43
Titel Fotorecht an selbst fotografierten, fremden Autos? |
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Hey Gemeinde,
wo liegt denn das Fotorecht an selbst fotografierten, fremden Autos, bei denen
der Halter nicht herauszufinden ist.
Beispielsweise eine Heckscheibe von nem Serien Golf oder ähnlichem?
Gruß
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Dr. Pröt
Dabei seit: 15.05.2004
Ort: Suppenküche Ost
Alter: 23
Geschlecht:
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Verfasst Sa 25.12.2010 12:51
Titel
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Beim Fotografen
De facto gehört beinahe jeder Stein, jeder Baum, jede Blume und jede Mauer zu einem Grundstück/Bereich/Gegenstand eines Hauseigentümers, Bauern oder eben der jeweiligen Kommune.
Wenn das Recht am Bild in jedem dieser Fälle dem Eigentümer oder Verwalter des Gegenstandes zukäme, dürftest du nichts fotografieren.
...ausser dem Himmel, der ist wie internationale Gewässer... nur oben
\\
Dabei zu beachten wären natürlich sichtbare Kennzeichen, Personen im Auto etc.
Zuletzt bearbeitet von Dr. Pröt am Sa 25.12.2010 12:54, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Eisensafran
Dabei seit: 14.05.2009
Ort: Regensburg
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Sa 25.12.2010 16:11
Titel
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Prinzipiell gilt die Panoramafreiheit.
Aber wie Dr. Pröt schon sagte: Kennzeichen unleserlich machen, sollten Personen mit abgebildet sein, die mehr als "Beiwerk" sind, auch deren Erlaubnis einholen. Dann sollte nichts mehr passieren.
Offtopic: Ausser du fotografierst den Eiffelturm, dann gilt: Zitat: | Laut offizieller Website der Betreibergesellschaft des Eiffelturms[4] sei die nächtliche Turmbeleuchtung nach französischem Recht urheberrechtlich geschützt, so dass vor Veröffentlichung von Fotos Gebühren an die Société Nouvelle d'Exploitation de la Tour Eiffel (SNTE) zu entrichten seien. |
Edith: Typo
Zuletzt bearbeitet von Eisensafran am Sa 25.12.2010 16:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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freigestellt
Threadersteller
Dabei seit: 06.06.2007
Ort: Niedersachsen
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Sa 25.12.2010 19:28
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Da schreckt mich dieser Thread aber etwas ab
x :petze:
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Dr. Pröt
Dabei seit: 15.05.2004
Ort: Suppenküche Ost
Alter: 23
Geschlecht:
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Verfasst Sa 25.12.2010 20:36
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Häh?
Foto klauen ist nicht gleich Foto machen!
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eengell
Dabei seit: 29.08.2007
Ort: Stuttgart
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Sa 25.12.2010 20:51
Titel
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Ich schätze er meinte folgende Aussage von audiofreak:
Zitat: | ein kunde von mir baut gardinensysteme für luxuslimousinen. der hatte ma nen maybach bei sich am hof, in dem er ne gardine eingebaut hat. hatter natürlich n foto von der karre mit der gardine gemacht und auf seine webseite gestellt. prompt kam nen minat später post von maybachs anwälten mit ner abmahnung in höhe von knapp 2000 €... all das nur, weil er ohne zu fragen ein maybachfahrzeug abgebildet hat. |
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freigestellt
Threadersteller
Dabei seit: 06.06.2007
Ort: Niedersachsen
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Sa 25.12.2010 23:09
Titel
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Genau, die Sache dass die Autohersteller das nicht gerne haben wenn man Fotos von denen verwendet.
Wenn ich z.B bei pixelio und co schaue sind alle Fotos mit autos nur readktionell verfügbar.
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Dr. Pröt
Dabei seit: 15.05.2004
Ort: Suppenküche Ost
Alter: 23
Geschlecht:
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Verfasst So 26.12.2010 02:52
Titel
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Okay, dann gehen wir doch mal präziser auf deinen Fall ein, um die Sache einzugrenzen:
1. Du willst Fotos von Heckscheiben oder ähnlichen Autodetails? (Sonst nichts? Keine Aufnahmen vom ganzen Auto? Keine Embleme/Sponsoraufkleber/Erlkönige etc?)
2. Wofür willst du die Fotos genau nutzen? Private/gewerbliche HP? Verkauf? Printwerbung?
Des Weiteren erstmal ne gute Nacht & frohes Fest
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