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Thema: Foto, Zeitschrift und Bildhonorar. Ist das rechtens? vom 20.09.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Fotoapparate, Film & Technik -> Foto, Zeitschrift und Bildhonorar. Ist das rechtens?
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christian.kuenst
Threadersteller

Dabei seit: 25.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 20.09.2010 16:48
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Foto, Zeitschrift und Bildhonorar. Ist das rechtens?

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Hallo,

ich arbeite als freier Fotograf. Mein bekannter besser gesagt Kunde den ich auch kenne, möchte Bilder für die Zeitung für seine Story haben. Mich haben einige Verläge angeschrieben und benötigen Bilder für deren Zeitschrift. Ich habe mich gefragt ob ich dafür ein Bildhonorar verlangen darf/kann? Nutzungsrechte hat er keine. Bilder waren nur für seine Webseite bestimmt und sonstiges. Aber nicht zur verbreitung der Zeitungen. Wie kann/darf ich vorgehen? Wäre um eure Antworten sehr dankbar.
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SIMoshON

Dabei seit: 26.03.2009
Ort: Amberg
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.09.2010 17:18
Titel

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Dies ist KEINE VERBINDLICHE RECHTSAUSKUNFT:

Wenn dein Bekannter/Kunde keine Nutzungsrechte von dir hat, dann dürften auch auf seiner Webseite keine deiner Bilder veröffentlicht (=genutzt) werden. Er hat also welche, aber wie habt ihr das geregelt? Schriftlich? Mündlich? Stillschweigend? Die Antwort musst du dir glaub ich selber geben...
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christian.kuenst
Threadersteller

Dabei seit: 25.03.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 20.09.2010 17:25
Titel

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SIMoshON hat geschrieben:
Dies ist KEINE VERBINDLICHE RECHTSAUSKUNFT:

Wenn dein Bekannter/Kunde keine Nutzungsrechte von dir hat, dann dürften auch auf seiner Webseite keine deiner Bilder veröffentlicht (=genutzt) werden. Er hat also welche, aber wie habt ihr das geregelt? Schriftlich? Mündlich? Stillschweigend? Die Antwort musst du dir glaub ich selber geben...


Danke für die Antwort. Also kann er einfach die Bilder für die Zeitung nutzen ohne dass ich dafür ein Bildhonorar bekomme?
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CyberPunk

Dabei seit: 07.09.2008
Ort: Bochum
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.09.2010 17:39
Titel

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christian.kuenst hat geschrieben:
SIMoshON hat geschrieben:
Dies ist KEINE VERBINDLICHE RECHTSAUSKUNFT:

Wenn dein Bekannter/Kunde keine Nutzungsrechte von dir hat, dann dürften auch auf seiner Webseite keine deiner Bilder veröffentlicht (=genutzt) werden. Er hat also welche, aber wie habt ihr das geregelt? Schriftlich? Mündlich? Stillschweigend? Die Antwort musst du dir glaub ich selber geben...


Danke für die Antwort. Also kann er einfach die Bilder für die Zeitung nutzen ohne dass ich dafür ein Bildhonorar bekomme?


Das kommt wohl drauf an wie ihr die Nutzungsrechte geregelt habt.
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snoe

Dabei seit: 04.08.2009
Ort: K/BS
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 20.09.2010 18:30
Titel

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So ganz verstehe ich den Sachverhalt zwar ehrlich gesagt noch nicht, aber Fakt ist: es ist alles eine Sache der Vereinbarung zwischen dir und deinem Kunden. Ohne die zu kennen lässt sich das allgemeingültig nicht beantworten. Und wenn ihr da bisher noch nicht wirklich drüber gesprochen habt (so scheint es ja), ist es wohl spätestens jetzt an der Zeit das zu tun.

Bevor man sich da bei irgendwelchen Unklarheiten in die Nesseln setzt, ist es immer besser erstmal mit dem Kunden zu sprechen. Eine gestörte Kundenbeziehung kostet einen jedenfalls meistens mehr, als ein einmaliges Veröffentlichungshonorar.
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 21.09.2010 06:06
Titel

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Dein Kunde möchte Bilder für die Zeitung nutzen, die er bisher nur für die Website genutzt hat und einige Verlage wollen auch Bilder von dir für deren Zeitschriften? Aber alle haben keinerlei Nutzungsrechte? Verstehe dich nicht ganz, du drückst dich sehr unklar aus.

Wie ist denn jetzt die genaue Situation? Hat der Kunde Bilder von dir bekommen, für die Website und die möchte er jetzt für seine Zeitschrift nutzen? Oder will er die an einen Verlag weiterverkaufen? Sind das zwei Fälle oder gehts um einen? Glaskugel

Grundsätzlich kommt es auf die vereinbarten Nutzungsrechte an, wie schon vor mir gesagt wurde. Da musst du wissen, was du abgetreten hast und was nicht. Danach richtet sich, ob du die Bilder an die Verlage zur Zweitverwertung geben darfst, ob dein Kunde dir noch Geld für die Nutzungsrechte geben muss, damit er die Bilder auch in seiner Zeitschrift nutzen darf...

Aber konkrete Tipps kann dir wohl keiner geben, weil der Sachverhalt nicht klar ist und keiner weiß, was vereinbart wurde!
 
monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 21.09.2010 12:57
Titel

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Wer hat die Story geschrieben? Ist das eine PR-Geschichte Deines Kunden? Dann zahlt er für die Bilder. Wenn die Initiative von der Zeitung ausging und die auch die Geschichte geschrieben haben und Bilder suchen, dann müssten mE auch die zahlen.
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