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Benutzer 88383
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mo 15.11.2010 13:48
Titel Verkauftes Screendesign nochmal nutzen? |
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Hallo,
mal ne Grundsatzfrage an Euch bezüglich Screendesigns: Wie handhabt Ihr es mit
(Web)layouts, die Ihr kostenpflichtig gestaltet und in Rechnung gestellt habt, die aber
nicht realisiert wurden? Dürfen diese (ev. nach einer bestimmten Zeitfrist) für ein
anderes Projekt genutzt werden oder nur modifiziert? Oder muss komplett neu
gestaltet werden, wenn der Entwurf vom alten Auftraggeber bereits gezahlt wurde?
Wie handhabt Ihr das?
Gruß, Paul
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seal
Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.11.2010 20:39
Titel
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Hm.
Ich habe inzwischen einige Weblayouts für Kunden gestalten und die Seiten dann auch umgesetzt, aber es war noch keine dabei, wo ein alter, ungenutzter Entwurf von Farben, Gestaltung und/oder Bildmaterial 1:1 auf einen anderen Kunden gepasst hätte. Selbst bei Immobilienmaklern funktionierte das nicht.
Das Rad muss man nicht dauernd neu erfinden, einzelne Elemente, der Aufbau, Navigationsstruktur, von mir aus auch Teile des Codes kann man sich aus alten Projekten borgen. Spart ja Arbeitszeit, die du dem Kunden nicht in Rechnung stellen musst, also auch günstiger anbieten kannst. Wenn man das will
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Benutzer 88383
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Mo 15.11.2010 22:05
Titel
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Hallo,
danke für die Antwort. 1:1 übernehme ich auch keinen alten Entwurf. Das ist klar. Mir
geht es eher um den rechtlichen Aspekt, d.h. hat ein Kunde ein Anrecht auf das gekaufte
Layout, auch wenn er es nicht nutzt?
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seal
Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Mo 15.11.2010 22:12
Titel
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Er bezahlt doch am Ende nur das, das er auch benutzt (und den "Weg" dahin = Entwürfe)
Schreib eben eine entsprechend Klausel in deine Aufträge, dann wissen beide an was sie sind ...
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Di 16.11.2010 09:15
Titel
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paul_le hat geschrieben: | Hallo,
danke für die Antwort. 1:1 übernehme ich auch keinen alten Entwurf. Das ist klar. Mir
geht es eher um den rechtlichen Aspekt, d.h. hat ein Kunde ein Anrecht auf das gekaufte
Layout, auch wenn er es nicht nutzt? |
Du hast es ihm verkauft, damit ist es dann sein Eigentum. Und damit kann er machn, was er will. Und wenn er es sich in die Schublade legen will, ist das auch okay. Dann kannst du das nicht nochmal nutzen. Du hast zwar noch das Urheberrecht, aber ob du die Nutzungsrechte hast, halte ich doch für mindestens fragwürdig.
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