mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 08:00 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Verkauftes Screendesign nochmal nutzen? vom 15.11.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Nonprint -> Verkauftes Screendesign nochmal nutzen?
Autor Nachricht
Benutzer 88383
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mo 15.11.2010 13:48
Titel

Verkauftes Screendesign nochmal nutzen?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

mal ne Grundsatzfrage an Euch bezüglich Screendesigns: Wie handhabt Ihr es mit
(Web)layouts, die Ihr kostenpflichtig gestaltet und in Rechnung gestellt habt, die aber
nicht realisiert wurden? Dürfen diese (ev. nach einer bestimmten Zeitfrist) für ein
anderes Projekt genutzt werden oder nur modifiziert? Oder muss komplett neu
gestaltet werden, wenn der Entwurf vom alten Auftraggeber bereits gezahlt wurde?

Wie handhabt Ihr das?

Gruß, Paul
 
seal

Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.11.2010 20:39
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hm.

Ich habe inzwischen einige Weblayouts für Kunden gestalten und die Seiten dann auch umgesetzt, aber es war noch keine dabei, wo ein alter, ungenutzter Entwurf von Farben, Gestaltung und/oder Bildmaterial 1:1 auf einen anderen Kunden gepasst hätte. Selbst bei Immobilienmaklern funktionierte das nicht.

Das Rad muss man nicht dauernd neu erfinden, einzelne Elemente, der Aufbau, Navigationsstruktur, von mir aus auch Teile des Codes kann man sich aus alten Projekten borgen. Spart ja Arbeitszeit, die du dem Kunden nicht in Rechnung stellen musst, also auch günstiger anbieten kannst. Wenn man das will *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Benutzer 88383
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Mo 15.11.2010 22:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

danke für die Antwort. 1:1 übernehme ich auch keinen alten Entwurf. Das ist klar. Mir
geht es eher um den rechtlichen Aspekt, d.h. hat ein Kunde ein Anrecht auf das gekaufte
Layout, auch wenn er es nicht nutzt?
 
seal

Dabei seit: 31.07.2005
Ort: Pfalz
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 15.11.2010 22:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Er bezahlt doch am Ende nur das, das er auch benutzt (und den "Weg" dahin = Entwürfe) * Keine Ahnung... *

Schreib eben eine entsprechend Klausel in deine Aufträge, dann wissen beide an was sie sind ...
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 16.11.2010 09:15
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

paul_le hat geschrieben:
Hallo,

danke für die Antwort. 1:1 übernehme ich auch keinen alten Entwurf. Das ist klar. Mir
geht es eher um den rechtlichen Aspekt, d.h. hat ein Kunde ein Anrecht auf das gekaufte
Layout, auch wenn er es nicht nutzt?


Du hast es ihm verkauft, damit ist es dann sein Eigentum. Und damit kann er machn, was er will. Und wenn er es sich in die Schublade legen will, ist das auch okay. Dann kannst du das nicht nochmal nutzen. Du hast zwar noch das Urheberrecht, aber ob du die Nutzungsrechte hast, halte ich doch für mindestens fragwürdig.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Screendesign
Jobangebot Screendesign
Screendesign Erstellung
App Screendesign - was beachten?
Webdesign vs. Screendesign
Screendesign -> HTML
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Nonprint


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.