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SteffSteff2005
Threadersteller
Dabei seit: 01.02.2012
Ort: -
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Verfasst Mi 01.02.2012 16:51
Titel Urheberrecht / Design Internetseite |
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Hallo ihr Lieben,
ein Kunde von mir möchte sich von mir trennen (was auch okay für mich ist). Dieser geht davon aus, dass sie die von mir ertellte Website einfach weiter benutzt werden kann und das Design / Quellcodes der neuen Agentur kostenfrei übergeben wird.
Meiine Frage: Wie ist es mit den Urheberrechten? Ich möchte kein Kapital darus schlagen, aber die Rohdaten bzw. Rechte aber auch nicht abgeben.
Es existiert ein Dienstleistungsvertrag, wo nach ich die Pflege und Erstellung der Seite übernehme, aber keine AGBs. Urheberschutz ist darin nicht geregelt.
Liebe Grüße
Steffi
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pantonine
Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
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Verfasst Mi 01.02.2012 16:59
Titel
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IANAL, aber m.W. erreicht Webdesign nur in wenigen Fällen die Schöpfungshöhe für das Urheberrecht.
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2012 17:01
Titel
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1. Der Kunde hat die Nutzungsrechte (auch wenn nicht extra aufgeführt – schließlich verwendet er die Seite ja und hat wahrscheinlich auch seine Rechnung bezahlt.)
2. Wenn er Rohdaten (bei einer Website?) will musst du ihm diese nicht überlassen. Da kannst du versuchen einen Preis auszuhandeln.
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type1
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 01.02.2012 20:31
Titel Re: Urheberrecht / Design Internetseite |
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SteffSteff2005 hat geschrieben: | Dieser geht davon aus, dass sie die von mir ertellte Website einfach weiter benutzt werden kann |
Ja, natürlich. Dafür hat er ja auch bezahlt.
Wie kommst du auf das schmale Brett, dass er sie nicht mehr nutzen dürfte????
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Bena Bes
Dabei seit: 17.03.2004
Ort: Stuggi
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Do 02.02.2012 08:59
Titel
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pantonine hat geschrieben: | IANAL, aber m.W. erreicht Webdesign nur in wenigen Fällen die Schöpfungshöhe für das Urheberrecht. |
Richtig.
Layouts im Allgmeinen (egal ob Web oder Print) erreichen extremst selten die Schöpfungshöhe um auch vor Gericht einen bestehenden Schutz aufzuweisen.
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