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Verfasst Di 07.10.2008 16:32 Titel
Ich gehe davon aus, dass man in vielen Fällen nicht nach Urheberrecht vorgehen kann, weil manche Schilder die gestalterische Höhe dafür nicht haben (z.B. Vorfahrt achten).
Beschreibung zu den Bildern:
Deutsch: Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).
Dabei seit: 11.02.2004 Ort: - Alter: - Geschlecht:
Verfasst Do 25.03.2010 15:33 Titel
ollikapp hat geschrieben:
Ich gehe davon aus, dass man in vielen Fällen nicht nach Urheberrecht vorgehen kann, weil manche Schilder die gestalterische Höhe dafür nicht haben (z.B. Vorfahrt achten).
Ist in dem Fall auch weniger eine Urheberrechtsfrage sondern eine von Hoheitsrechten. Man kann nicht einfach selber Schilder machen und sie nach Lust und Laune aufstellen. In für Printmedien üblichen Abmessungen dürfte das aber keine Hürde darstellen.
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