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vulnerability
Threadersteller
Dabei seit: 12.11.2005
Ort: -
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Verfasst Mo 28.01.2008 14:02
Titel Rechtliche Frage bzw. einfach ne Frage :) |
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Hi Leute,
ich hätte ne Frage bzgl. folgenden Sachverhalts:
Ich erstelle eine Grafik für ein kummuliertes Gutscheinheft für einen Kunden, schicke anschließend die Grafik an die Werbeagentur, die das Gutscheinheft erstellt. Im nächsten Quartal gibt es ebenfalls ein weiteres kummuliertes Gutscheinheft, nur diesmal verändert die Werbeagentur (ohne sozusagen auf mich zuzgreifen) kleinigkeiten und veröffentlicht es nochmal.
Die Frage ist, muss man mich vorher verständigen? oder darf die Kundin, dem ich das Design verkauft habe, so oft verwenden wie sie möchte? Oder hätte ich den "Benutzungsrahmen" vorher definieren müssen?
Danke leute
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turnamo
Dabei seit: 30.10.2007
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Verfasst Mo 28.01.2008 14:21
Titel
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Wo soll denn da die Mehrarbeit von dir stecken?
Du hast die Grafik einmal gemacht und du hast einmal Geld bekommen.
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Erguinor
Dabei seit: 28.01.2008
Ort: Pinneberg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.01.2008 14:23
Titel
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meiner Auffassung nach ist das nicht rechtswiedrig.
In der Regel wird definiert in wie weit das Produkt genutzt werden darf.
In meinen AGB steht deshalb drin das ich bei Arbeiten, welche in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt werden, eine Vergütung bzw. die Differenz zwischen der angemessenen Vergütung und der ursprünglich verlangen kann. Aber beachte bitte das dieser Beitrag nur meine Meinung und keine Rechtsberatung darstellt.
Gruß Erguinor
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vulnerability
Threadersteller
Dabei seit: 12.11.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 28.01.2008 17:46
Titel :) |
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jap das sind die Antworten die ich mir schon vorgestellt habe...
@Erguinor kann ich mal deine AGB sehen, wenn du "angemessene Vergütung" schreibst...wird das meiner Meinung nach sehr schwer, weil die Angemessenheit relativ ist..mM nach.
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Impigra
Dabei seit: 17.05.2006
Ort: Egenhofen
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.01.2008 18:39
Titel
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Meiner Meinung nach ist das eine recht undefinierte Geschichte...
Wenn ich das richtig verstanden habe hast Du nicht eine Grafik mit allen Nutzungsrechten verkauft sondern die Nutzungsrechte laut Deinem Auftrag.
Das bedeutet Anpassungen an den Druck etc. und die Verwendung Deines Werkes...
Verwendet jetzt jemand anderes Dein Werk, ändert es ab um einen erneuten Nutzen daraus zu ziehen ist das nicht über das Nutzungsrecht abgedeckt...
Solange Du nicht in Deinem Auftrag, Angebot, AGB etc. das Nutzungsrecht einschränkst kann man sich köstlich darüber streiten...
Meistens bringt es nichts...
Soviel zu meiner Meinung...
(Natürlich ist das keine Rechtsberatung sondern stellt nur meine eigene Meinung dar!)
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virra
Dabei seit: 28.01.2008
Ort: Bremerhaven
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 29.01.2008 00:19
Titel
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Also wenn nicht eindeutig definiert wurde, dass alle Nutzungsrechte abgetreten wurden, dürfen die das nicht einfach weiter benutzen. Das ist dein geistiges Eigentum und damit liegen die Urheberrechte bei dir. Wenn wer was will muss er dafür zahlen. Sonst ist das Klau.
Hast du aber das Design zu freien Nutzung abgegeben, dürfen die es verwursten bis der Artzt kommt.
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