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css3hero
Threadersteller
Dabei seit: 18.03.2013
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Verfasst So 27.04.2014 10:52
Titel Impressum u. Datenschutz als Menüpunkt - Menü nur aufklapbar |
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Hallo zusammen,
es geht um was rechtliches. Impressum und Datenschutz müssen ja bekanntlich von allen Seiten aus erreichbar sein.
Bei einer meiner Seiten sind sie das auch. Aber eben als Menüpunkt in einem Menü, das (ähnlich wie bei mobilen Seiten) erst durch einen Klick auf "Menü" erscheint.
Die Punkte Impressum und Datenschutz sind also nicht immer sichtbar, nur bei geöffnetem Menü.
Ist das so rechtlich zulässig? Ich denke ja, denn bei mobilen Websites ist das Menü ja auch meistens hinter einem Button "versteckt". Mein Menü ist ja faktisch das selbe, nur eben nicht mobil sonder auch bei Desktop-Ansicht.
Hat jemand gute Quellen bzw. Links zu Seiten, Fachwissen oder genaue Gesetzestexte dazu?
Danke für eure Hilfe.
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Piki
Dabei seit: 30.01.2008
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Verfasst So 27.04.2014 11:37
Titel Re: Impressum u. Datenschutz als Menüpunkt - Menü nur aufkla |
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css3hero hat geschrieben: | Hat jemand gute Quellen bzw. Links zu Seiten, Fachwissen oder genaue Gesetzestexte dazu? |
Also bitte – der Suchbegriff „Impressumspflicht“ liefert auf Google fast 3 Mio Ergebnisse. Ganz vorn u. a. der „Leitfaden zur Impressumspflicht“ vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz.
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css3hero
Threadersteller
Dabei seit: 18.03.2013
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Verfasst So 27.04.2014 12:19
Titel Re: Impressum u. Datenschutz als Menüpunkt - Menü nur aufkla |
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Piki hat geschrieben: | css3hero hat geschrieben: | Hat jemand gute Quellen bzw. Links zu Seiten, Fachwissen oder genaue Gesetzestexte dazu? |
Also bitte – der Suchbegriff „Impressumspflicht“ liefert auf Google fast 3 Mio Ergebnisse. Ganz vorn u. a. der „Leitfaden zur Impressumspflicht“ vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. |
Danke für deine Antwort.
Aber:
Wenn man googelt erhält man immer nur die gleiche Antwort:
von allen Seiten erreichbar, dieses und jenes muss enthalten sein, etc. etc. …
Ob es jetzt in einem Dropdown Menü oder anderer Art von "verstecktem" Menü sein darf erfährt man da nicht.
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Kipperlenny
Dabei seit: 20.05.2010
Ort: Preetz
Alter: 38
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Verfasst So 27.04.2014 14:16
Titel
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Es muss ja nicht mal auf der Startseite sein, sondern kann auch von einer Unterseite aus sein meine ich - Hauptsache es ist immer erreichbar, klar zu erkennen und auch ohne JS möglich.
Der Vorposter hat doch den Leitfaden vom Justizministerium empfohlen - reicht der nicht?
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pantonine
Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst So 27.04.2014 21:29
Titel
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Zitat: | von allen Seiten erreichbar, dieses und jenes muss enthalten sein, etc. etc. …
Ob es jetzt in einem Dropdown Menü oder anderer Art von "verstecktem" Menü sein darf erfährt man da nicht.
| Nicht mal ein Jurist wird Dir eine verbindliche Antwort geben. Den Gesetzestext kennst Du.
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