Ben BK
Threadersteller
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Verfasst So 23.10.2011 11:40
Titel datenschutzkonformer Einsatz von Google Analytics |
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Bezüglich dem Einsatz von Google Analytics hat sich ja wieder was getan, doch versteh ich nicht wirklich die Logik dieser Entscheidung. Vielleicht habt Ihr ja ein paar aufhellende Ideen. Persönlich würde ich gerne bei Analytics bleiben, da ich es einfach gewohnt bin und die Übersichten recht gut finde.
Die Aufsichtsbehörden sehen Google Analytics datenschutzkonform eingesetzt wenn folgende Punkte erfüllt sind.
1. Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung mit Google (§ 11 BDSG – Vertrag)
2. Anonymisierung der IP-Adressen (_gaq.push (['_gat._anonymizeIp'])
3. Widerspruchsrecht der Betroffenen angepasster Datenschutzhinweis
4. Löschung von Altdaten (bestehende Google Analytics Profile)[/list]
Meine Frage bezieht sich nun auf den Punkt eins.
Hierbei muss der Google Analytics Nutzer einen vorgefertigten Vertrag mit Google eingehen, damit er Analytics datenkonform einsetzen kann. Meiner Meinung nach werden aber durch die Einhaltung von Punkt 2 keine datenschutzrelevanten Daten mehr erhoben, da die IP durch das IP Masking nicht mehr auf einen User zurückzuführen ist.
Ist also bei Verwendung des IP-Masking ein Vetrag zur Auftragsdatenverarbeitung überhaupt noch notwendig, wenn durch die Anonymisierung der IPs gar keine personenbezogenen Daten mehr erhoben werden?
Vielleicht habt ihr ja eine Argumentation die, die Punkte 1 bis 4 für mich sinnvoll erscheinen lassen.
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