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breitei
Threadersteller
Dabei seit: 09.07.2007
Ort: Siegsdorf
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Do 18.02.2010 16:43
Titel Brauche ich bei einer Webvisitenkarte ein Impressum? |
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Hi Leute
habe mal eine Frage:
wir erstellen oft für Kunden eine Webvisitenkarte damit schon was auf der Domain ist bevor die richtige Website online geht. Die Webvisitenkarte besteht aus einer Seite mit Logo und Kontaktdaten des Kunden.
Reicht dies als Impressum oder bräuchte man noch einen extra Link auf eine Seite mit Impressum?
Weil eigentlich sollte die eine Seite ja reichen, weil ja da auch schon alle Daten drin stehen wie in einem Impressum.
Danke schon mal für eure Meinungen.
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CrazyGenius
Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Berlin
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst So 21.02.2010 17:07
Titel Re: Brauche ich bei einer Webvisitenkarte ein Impressum? |
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breitei hat geschrieben: |
Reicht dies als Impressum oder bräuchte man noch einen extra Link auf eine Seite mit Impressum?
Weil eigentlich sollte die eine Seite ja reichen, weil ja da auch schon alle Daten drin stehen wie in einem Impressum.
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Ein Impressum muss nicht Impressum heissen, es geht einzig und allein um die Informationen, die enthalten sein müssen und dass man logisch und schnell da hinkommt. Bei komplexeren Seiten ist es meist unter dem Menüpunkt "Impressum", oder auch unter "Kontakt" oder so, aber es kann z.B. auch z.B. im Footer im Layout stehen.
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S.Franke
Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 22.02.2010 12:14
Titel
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Wichtig ist dann nur, dass auch wirklich alle relevanten Informationen drauf sind, wie die Seite nachher heißt (also Impressum oder was anderes), ist rechtlich gesehen sekündär.
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m
Moderator
Dabei seit: 18.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 22.02.2010 13:22
Titel
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S.Franke hat geschrieben: | Wichtig ist dann nur, dass auch wirklich alle relevanten Informationen drauf sind, wie die Seite nachher heißt (also Impressum oder was anderes), ist rechtlich gesehen sekündär. |
Kann ich mir nicht vorstellen. Man muss dafür sorgen dass die Informationen leicht aufzufinden sind,
wenn der Linktext zum Impressum nun z.B. "hier klicken" oder "buy viagra online" lautet, erwartet niemand
dort die gewünschten Informationen zu finden.
Zitat: | Anbieterinfo nach dem § 5 Telemediengesetz
Max Mustermann
Musterstraße 23
33555 Musterhausen
Tel. 079 555 555 |
Sollte für eine Webvisitenkarte ausreichend sein.
Zuletzt bearbeitet von m am Mo 22.02.2010 13:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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monika_g
Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 22.02.2010 14:41
Titel
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Das käme wohl auf den Anbieter an. Wenn das z.B. ein Anwalt ist, müssen im Impressum noch viele andere Angaben stehen. Und wenn in dieser Visitenkarte Informationen enthalten sind, was deren Inhaber anbietet und wie man ihn kontakten kann, dann wäre ich mit dem Inhalt des Impressums konservativ und würde da lieber zuviel als zuwenig draufschreiben. Also im Zweifel alles, was halt in ein Impressum muss.
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S.Franke
Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 22.02.2010 15:32
Titel
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Huhu,
leicht zugänglich, aber wie bei mir geschrieben, die Bezeichnung ist sekundär.
http://www.jurpc.de/rechtspr/20060123.htm
Das wäre das passende BGH Urteil dazu.
Ich kann mein Impressum auch durch aus unter Anbieterkennzeichnung oder Kontakt hinterlegen. Es sollte ein nicht zu abwegiger Name gewählt werden.
Lg Stefan
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