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Thema: Arbeitgeber auf Website angeben - was ist erlaubt? vom 27.06.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Nonprint -> Arbeitgeber auf Website angeben - was ist erlaubt?
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css3hero
Threadersteller

Dabei seit: 18.03.2013
Ort: -
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Verfasst Fr 27.06.2014 12:16
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Arbeitgeber auf Website angeben - was ist erlaubt?

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Hallo,

ich möchte auf meiner Website schreiben für wen ich gearbeitet habe. (Ich meine damit Arbeitgeber, keine Kunden)

Was ich weiß ist: Ich darf öffentlich schreiben "Ich habe für Firma xy gearbeitet", wenn dies den Tatsachen entspricht. Auch wenn Firma xy was dagegen hat. Es sei denn es ist im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgeschrieben, dass man darüber zu schweigen hat.

Was ich jedoch nicht weiß ist:

1. Darf ich das kommentarlos in einer Liste erwähnen, wie zB so: Für wen ich gearbeitet habe: Firma xy, Firma abc, Firma zz ...

2. Darf ich die Logos der jeweiligen Firmen einbinden? Das sehe ich dann eher problematisch.

Danke für eure Hilfe.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 27.06.2014 12:32
Titel

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Im Rahmen deiner Biographie darfst du das sicherlich schreiben, wenn da keine vertragliche Vereinbarung entgegensteht.
Das Verwenden von Logoi würde ich in einem solchen Fall sowieso lassen ...
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Jade-Haus

Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Nordisch by nature!
Alter: 55
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 27.06.2014 12:41
Titel

Re: Arbeitgeber auf Website angeben - was ist erlaubt?

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css3hero hat geschrieben:
2. Darf ich die Logos der jeweiligen Firmen einbinden? Das sehe ich dann eher problematisch.


Wenn du dir die (schriftliche) Einwilligung der Unternehmen einholst, ist das kein Problem, aber eher ungewöhnlich. Und wenn du so etwas vor hast, dann sollte die Auflistung auch vollständig sein.
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 27.06.2014 16:13
Titel

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Zitat:
Darf ich das kommentarlos in einer Liste erwähnen, wie zB so: Für wen ich gearbeitet habe: Firma xy, Firma abc, Firma zz ...
Ich sehe jetzt gerade nicht, was dagegen spräche.

Das ist jetzt weniger als Antwort, als als Ergänzung der Frage zu verstehen


Zuletzt bearbeitet von pantonine am Fr 27.06.2014 16:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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hilson

Dabei seit: 05.09.2005
Ort: Pforzheim
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 27.06.2014 16:23
Titel

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pantonine hat geschrieben:
Zitat:
Darf ich das kommentarlos in einer Liste erwähnen, wie zB so: Für wen ich gearbeitet habe: Firma xy, Firma abc, Firma zz ...
Ich sehe jetzt gerade nicht, was dagegen spräche.


Wenn man nicht grad für irgendelche Geheimdienste tätig war *bäh*
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Typografit

Dabei seit: 31.01.2006
Ort: -
Alter: 61
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 05.07.2014 15:52
Titel

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Ich kenne solche Regeln. Ich hatte auch in einem Unternehmen des militärischen Flugzeugbaus gearbeitet, wo darauf acht gegeben wurde, den Namen des Unternehmens zur Zeit des Arbeitsvertrages nicht zu nennen. Es ging dabei darum, die Wissensabschöpfung zu verhindern und auch eine Abwerbung. Allerdings glaube ich nicht, dass nach Beendigung des Arbeitsvertrages noch Mittel bestehen, das zu verhindern.
Der Punkt Abwerbung ist ja dann nicht mehr relevant. Bei der Wissensabschöpfung sieht es schon anders aus, aber das Unternehmen darf man meiner Meinung nach in seiner Biografie durchaus nennen, anderenfalls hat man selbst ja nicht erklärbare Lücken im Lebenslauf.
Das Problem ist für mich, dass ich abgesehen von ein paar an Messen und im Internet verteilten Broschüren kaum Arbeitsproben vorzeigen darf und auch deren Inhalte nicht nennen darf. Die Inhalte meiner Arbeit unterliegen ja auch nach Beendigung des Arbeitsvertrags des Betriebsgeheimnisses. Die Beschreibung meiner Arbeit aus dieser Zeit muss dann eben allgemein erfolgen.
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