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MGi Foren-Übersicht -> Zwischenprüfung Theorie -> [ZP07] Themenübersicht
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Autor |
Nachricht |
deeda
Dabei seit: 09.06.2005
Ort: CMYK
Alter: 38
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Benutzer 55838
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Sa 10.03.2007 00:35
Titel
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Sehr gut, danke ...wird morgen direkt 2 mal gedruckt...
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fritzly
Dabei seit: 06.10.2006
Ort: NDK
Alter: -
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Verfasst Di 20.03.2007 23:05
Titel
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Zum Thema Deutsch:
Kann mir jemand was zu einem Ergebnisprotokoll sagen? Nehmen wir mal an, wir erhalten ein Verlaufsprotokoll und sollen daraus ein Ergebnisprotokoll erstellen, wie geh ich da vor, was hab ich zu tun?
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annini
Dabei seit: 02.01.2007
Ort: wü
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Mi 21.03.2007 08:28
Titel
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meinst du aus einem ablaufdiagramm eine Vorgangsbeschreibung zu machen? das war in der zp 2002 und 2005 gefragt, da musste man aus begriffen in bestimmter reihenfolge so eine art handbuchbeschreibung für dumme machen.
was anderes außer das und autorenkorrektur hab ich bis jetzt noch nich gesehen
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Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 21.03.2007 09:17
Titel
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Was zur Hölle ist das eigentlich auf dem Titelbild deiner PDF? Ein Damenstrumpf? Eine abgeworfene Schlangenhaut?
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Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 21.03.2007 12:59
Titel
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Ein kapier ich nicht.
In der Zusammenfassung steht, das man innerhalb der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen hat. Das steht auch so in anderen Quellen wie Wiki.
Aber jetzt steht hier z.B. das es keine Kündigungsfrist gibt. Bezieht sich das erste auf normale AN und das zweite nur auf Azubis, oder wat?
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Manitoba
Dabei seit: 18.08.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 21.03.2007 13:34
Titel
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Zum Thema Protokoll:
Beim Ergebnisprotokoll schreibst du lediglich die "Beschlüsse" der Sitzung rein.
Alle Diskussionen über das Thema, die beim Verlaufsprotokoll beschrieben werden, lässt du
ganz einfach weg. Der Protokollrahmen bleibt aber gleich, sprich Ort, Datum, Zeit,....
Vorsicht: Immer in der Gegenwart schreiben und Konjunktiv verwenden!
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Pheli
Dabei seit: 07.11.2006
Ort: Braunschweig
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mi 21.03.2007 13:40
Titel
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Verbalinjurie hat geschrieben: | Ein kapier ich nicht.
In der Zusammenfassung steht, das man innerhalb der Probezeit eine Kündigungsfrist von 2 Wochen hat. Das steht auch so in anderen Quellen wie Wiki.
Aber jetzt steht hier z.B. das es keine Kündigungsfrist gibt. Bezieht sich das erste auf normale AN und das zweite nur auf Azubis, oder wat? |
in einer Ausbildung:
Während der Probezeit können beide Vertragspartner ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Für Abeitnehmer:
gilt eine 2-Wochen-Frist
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