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Thema: WiSo Arbeitsvertrag vom 20.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Zwischenprüfung Theorie -> WiSo Arbeitsvertrag
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desi585
Threadersteller

Dabei seit: 12.02.2009
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Verfasst Fr 20.02.2009 16:09
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WiSo Arbeitsvertrag

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Sitz grad an der Zwischenprüfung 2008 Wiso und hier steht ne Aufgabe:

Der Arbeitsvertrag muss schriftlich abgefasst werden. Welches Gesetz regelt diese Pflicht?

So jetzt steht in meinem tollen WiSo Kompakt: "Ein Arbeitsvertrag ist formfrei. Die Schriftform ist nicht zwingend, auch mündliche Arbeitsverträge sind möglich."

Wer hat nun jetzt Recht?! * Keine Ahnung... *
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beeviZ

Dabei seit: 30.09.2002
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Verfasst Fr 20.02.2009 16:48
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Sowohl als auch. Es ist richtig, dass bei einem Arbeitsvertrag Formfreiheit herrscht, also auch mündlich oder konkludent abgeschlossen werden kann. Allerdings ist der Arbeitgeber verpflichtet innerhalb von einem Monat nach Arbeitsantritt eine Zusammenfassung der wesentlichen Bestandteile schriftlich auszuhändigen, §2 Nachweisgesetz:
http://dejure.org/gesetze/NachwG/2.html


Zuletzt bearbeitet von beeviZ am Fr 20.02.2009 16:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
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mar_s

Dabei seit: 23.05.2008
Ort: KO
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Verfasst So 22.02.2009 00:10
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Also, wir haben in der Schule gelernt, dass der Vertrag nur schriftlich gültig ist und das er vor Ausbildungsbeginn unterschrieben werden muss. Siehe Gesetz 11 (Link ganz unten):

Ausbildende haben unverzüglich nach Abschluss
des Berufsausbildungsvertrages, spätestens
vor Beginn der Berufsausbildung, den wesentlichen
Inhalt des Vertrages gemäß Satz 2 schriftlich
niederzulegen; die elektronische Form ist ausgeschlossen.
In die Niederschrift sind mindestens
aufzunehmen
1. Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie
Ziel der Berufsausbildung, insbesondere die
Berufstätigkeit, für die ausgebildet werden soll,
2. Beginn und Dauer der Berufsausbildung,
3. Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte,
4. Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit,
5. Dauer der Probezeit,
6. Zahlung und Höhe der Vergütung,
7. Dauer des Urlaubs,
8. Voraussetzungen, unter denen der Berufsausbildungsvertrag
gekündigt werden kann,
9. ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf
die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen,
die auf das Berufsausbildungsverhältnis
anzuwenden sind.
(2) Die Niederschrift ist von den Ausbildenden,
den Auszubildenden und deren gesetzlichen Vertretern
und Vertreterinnen zu unterzeichnen.
(3) Ausbildende haben den Auszubildenden
und deren gesetzlichen Vertretern und Vertreterinnen
eine Ausfertigung der unterzeichneten Niederschrift
unverzüglich auszuhändigen.
(4) Bei Änderungen des Berufsausbildungsvertrages
gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend.


Quelle: http://www.bmbf.de/pub/bbig_20050323.pdf
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Kiwi-Fröschle

Dabei seit: 17.11.2007
Ort: Isny im Allgäu
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 24.02.2009 10:19
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Mal noch ne Frage zu WISO:

Mit welchem Buch lernt ihr für WISO?
PAL-Prüfungsbuch?
WISO Kompakt?
was ganz anderes?

was is zu empfehlen? wovon ratet ihr ab?
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Dreieckspixel

Dabei seit: 30.12.2005
Ort: Verl
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 24.02.2009 10:21
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Wirtschaftskunde von Klett is son Gelbes aber an sich steht in allen das gleiche drin. Hab zudem noch den BGB etc. von meiner Freundin der voll mikt Post-It's ist von ihrer ReNo-Ausbildung Grins
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Kiwi-Fröschle

Dabei seit: 17.11.2007
Ort: Isny im Allgäu
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 24.02.2009 14:08
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Wie sieht es aus mit dem WISO Kompakt - is das zu empfehln? Oder lieber ein anderes?
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desi585
Threadersteller

Dabei seit: 12.02.2009
Ort: Zwickau / Altenburg
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 24.02.2009 22:50
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Also ich lerne mit dem WiSo Kompakt, alles schön zusammengefasst in 7 Themenbereiche mit vielen Übungsaufgaben (offene Fragen und Multiple-Choice) nach jedem Thema und am Schluss zwei Musterprüfungssätze. Kann ich nur empfehlen. * Ja, ja, ja... *
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beta_

Dabei seit: 08.02.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 22.03.2009 15:28
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Der Arbeitsvertrag muss schriftlich abgefasst werden. Welches Gesetz regelt diese Pflicht?

ist die antwort denn nun das nachweisgesetz?
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