chesster
Dabei seit: 13.04.2005
Ort: Süd-Niedersachsen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 10.05.2016 21:59
Titel
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Nur um ein Missverständnis zu beseitigen:
Der "farbverbindliche Digitaldruck" ist nicht etwa verlangt, um den Auszubildenden Kosten zu verursachen. Ganz im Gegenteil! Alles, was für die Anfertigung der Prüfstücke notwendig ist, muss vom Betrieb gestellt werden. Wenn ein "farbverbindlicher Digitaldruck" abzugeben ist, dann ist das Pflicht, und der Betrieb ist in selbiger. Alles, was NICHT zur Abgabe gehört, müssen Auszubildende selbst bezahlen, weil sie es ja freiwillig machen (z.B., damit es "schöner" aussieht), alles, was zur Erfüllung der Prüfungsanforderung gehört, muss der Betrieb bezahlen. Zwischen- und Abschlussprüfungen sind IHK-Prüfungen, und die Firmen sind Mitgliedsbetriebe der IHK. Sie müssen sich an die Prüfungsvorgaben der IHK halten.
Bei den Tischlerprüfungen z.B. müssen Gesellenstücke angefertigt werden. Das Material, also das Holz u.a., stellt der Betrieb. Das gehört zu den Pflichten des Betriebs, weil die Anfertigung eine Prüfungsanforderung ist. Damit gehört dem Betrieb dann aber auch das Gesellenstück. In der Regel ist es so, dass nach der Prüfung der dann fertige Auszubildende dem Betrieb sein angefertigtes Gesellenstück abkaufen kann – meist zum Materialpreis.
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