mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19.04.2024 01:46 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: nach der Prüfung freigestellt? vom 02.03.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Zwischenprüfung Theorie -> nach der Prüfung freigestellt?
Autor Nachricht
-Fabius-
Threadersteller

Dabei seit: 29.12.2009
Ort: Ulm
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.03.2010 10:52
Titel

nach der Prüfung freigestellt?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hej,

jetzt hab ich hier leider noch ne Frage Lächel
Wenn die Prüfung rum ist, sind wir dann freigestellt für diesen Tag oder sollen wir danach in den Betrieb oder ist das von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich?

Danke schon mal Lächel
  View user's profile Private Nachricht senden
Kampfameise

Dabei seit: 03.09.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 02.03.2010 10:59
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

ALso ich hab nach der Prüfung frei.. Mein Mitazubi (letztes Jahr ZP) hat aber kein Frei gehabt... Schau mal in deinen Vertrag!
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.03.2010 11:04
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Das ist normalerweise Arbeitszeit, aber auch eine Sache der Absprache mit dem Betrieb. Es gibt zumindest meines Wissens nach kinen Paragrafen, der dich vom Arbeiten danach befreit.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
KiraSophie

Dabei seit: 02.11.2009
Ort: Irgendwo
Alter: 34
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 02.03.2010 18:02
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

War heut bei uns in der Schule auchn Thema. Also NEIN du bist nicht automatishc freigestellt. Wenn der Betrieb dir aber sagt, okay brauchst nicht zu kommen, musst du nat. nicht mehr hin. Aber ansonst schon.
  View user's profile Private Nachricht senden
ArXs

Dabei seit: 17.02.2010
Ort: Braunschweig
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 02.03.2010 18:03
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Nix Freistellung.
Wenn Schule ausfällt, muss man laut Gesetz auch Arbeiten.
Individuelle Regelungen mit AG sind da natürlich erlaubt.
Also einfach mal machfragen und gut is.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen IHK Prüfung
prüfung mai 06
W3 Prüfung
CD für Prüfung
8 Wochen vor der Prüfung!
Prüfung wo abgeben?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Zwischenprüfung Theorie


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.