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Va1985Th
Threadersteller
Dabei seit: 11.01.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 15.01.2005 01:14
Titel Letzten Arbeitstag ausrechnen |
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Hi, für PoWi soll ich in der Arbeit ausrechnen, wann der letzte Arbeitstag bei bestimmten Kündigungsfristen ist.
Der Monat im arbeitsrechtlichen sinne hat doch 28 Tage, oder? Zählen auch sa und so bei diesen 28 tagen mit?
Kann mal jemand eine Beispielrechung posten? Wäre super, danke
gruß
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Ludicrous
Dabei seit: 27.09.2004
Ort: Freiburg
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mo 17.01.2005 09:11
Titel
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ist eigentlich doch eher die rede von wochen und nicht tagen, oder??
"kündigungsfrist 6 wochen zum monatsende" oder so...
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franziska
Dabei seit: 24.08.2004
Ort: Halle
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Mo 17.01.2005 10:10
Titel
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Kündigungsfrist 4 wochen bzw 28 tage. kündigung immer zum 15. eines monats oder monatsende möglich.
Zuletzt bearbeitet von franziska am Mo 17.01.2005 10:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Va1985Th
Threadersteller
Dabei seit: 11.01.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.01.2005 00:05
Titel
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gilt ass auch für kurzfristige kündigung innerhalb zwei wochen mit schwerem grund?
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franziska
Dabei seit: 24.08.2004
Ort: Halle
Alter: 39
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.01.2005 08:24
Titel
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ich glaube fristlos kannst du nur in der probezeit kündigen und ansonsten nur mit richtigem grund und da zählt es dann eben auch wieder als fristlose kündigung. welchen schweren grund hast du denn
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Pred
Dabei seit: 18.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.01.2005 15:49
Titel
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Wilst du deine Firma wechseln oder aufhören?
Kommt immer auf die Situation an.
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Va1985Th
Threadersteller
Dabei seit: 11.01.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Di 18.01.2005 16:19
Titel
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geht nur um ne arbeit, die ich heute geschrieben habe
trotzdem danke für eure reaktionen.
gruß
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atlife
Dabei seit: 06.04.2002
Ort: Bayreuth
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 19.01.2005 00:39
Titel
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Servus,
also so pauschal wie es hier von einigen im Thread gesagt wird ist es nicht: Die Kündigungsfrist wird nach der länge des bestehenden Arbeitsverhältnisses bestimmt. Während der Probezeit beträgt die Frist zwei Wochen (das Monatsende spielt keine Rolle), wenn die vereinbarte Probezeit sechs Monate nicht übersteigt. Ein Monat wird zu 30 Tagen gerechnet. Samstage verstehen sich als Werktage. Bei einer fristlosen Kündigung aus wichtem Grund existiert keine Kündigungsfrist.
Ist aber alles vom Sachverhalt abhängig (wenn du ihn mir gibst....). Ansonsten helf´ ich dir gerne bei Fragen.
Ade,
Alex
Zuletzt bearbeitet von atlife am Mi 19.01.2005 14:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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