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MGi Foren-Übersicht -> Zwischenprüfung Theorie -> [Infos] Zwischenprüfung 25. März 2004
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Autor |
Nachricht |
TribalX
Dabei seit: 08.03.2004
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 17.03.2004 10:08
Titel
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Einen wunderschönen guten Morgen!
Haben gestern von einem Lehrer von uns ein paar Hinweise Richtung ZP bekommen.
Solltet ihr Euch mal anschauen, denn dieser Lehrer hat bezüglich Themen ZP bzw AP noch nie müll gelabert!
1. Wie kommt ein Tarifvertrag zustande und wie kommt es zum Streik?
2. Wer übernimmt bei einem Betriensunfall die Kosten?
3. Warum wird eine berufliche Umschulung durchgeführt?
4. a) Was muss in einem qualifizierten Arbeitszeignis stehen?
b) Und vor welches Gericht geht es, wenn mein Arbeitgeber sich weigert?
5. Erkläre
a) Lohn-/Gehaltstarifvertrag
b) Manteltarifvertrag
6. Was ist der Unterschied zwischen einem Arbeitsvertrag und einem
Ausbildungsvertrag?
7. Welche Versicherung ist zuständig bei
a) Umschulung
b) Kuraufenthalt
c) Blinddarm - OP
d) Zahlung von Verletztengeld
8. Erkläre Rehabilitation und welche Versicherung dafür zuständig ist!
Herzige Grüße
TribalX
PS: Falls Problem mit Antwort - einfach fragen!
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Sarajo
Dabei seit: 02.02.2004
Ort: Hamburch
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 17.03.2004 10:12
Titel
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hast du die antworten auch? das wäre natürlich toll
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Madly
Dabei seit: 08.12.2002
Ort: Billerbeck
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 17.03.2004 10:39
Titel
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ja auch probleme mit den antworten...
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TribalX
Dabei seit: 08.03.2004
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 17.03.2004 10:55
Titel
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Ich poste es gleich - gebt mir ne halbe Stunde
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TribalX
Dabei seit: 08.03.2004
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 17.03.2004 13:21
Titel
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Hat etwas länger gedauert! Sorry!
4 und 6 hab ich selbst noch nicht! Ich recherchiere und poste sie dann!
1.
Tarifverträge kommen in Verhandlung zw. den Vertragsparteien zustande.
Könne sich die Vertragspartner nicht einigen, wird entweder ein Schlichter eingeschaltet, oder es kommt zu Arbeitskampfmaßnahmen.
Schlichtung
Die Schlichtung ist ein Verfahren zur Verhinderung bzw. Beilegung von Streitigkeiten zw. den Tarifvertragspartnern.
Ein schlichter ist eine neutrale Person, die bei beiden Parteien ein hohes Ansehen genießen sollte. Der Schlichter versucht zw. den Parteien zu vermitteln und bietet einen Schiedsspruch an. Dieser kann, muss aber nicht akzeptiert werden.
Schlichtung kommt vor Streik!!
Streik
Ein Streik ist eine planmäßig durchgeführte, vorübergehende Arbeitsniederlegung einer größeren Zahl von Arbeitnehmern zur Erlangung der in den Tarifverhandlungen vertreten Ziele. In dieser Zeit ruhen die Arbeitsverhältnisse und es wird kein Lohn gezahlt, sondern eine Unterstützung aus der Gewerkschaftskasse!
2.
Hier springt die Unfallversicherung ein.
Träger hierfür sind die Berufsgenossenschaften der entsprechenden Branchen.
3.
- um die beruflichen Chancen zu erhöhen
- krankheitsbedingt z.B. bei einem Bäcker bricht eine Mehlallergie aus
7.
a) -regeln vorwiegend die geldlichen Arbeitsbedingungen z.B. Arbeitsentgelt pro Std bzw Monat, Ausbildungsvergütung für Azubis (gestaffelt nach Lehrjahren)
-kurze Laufzeit
b) regeln allg Arbeitsbedingungen z.B. Anzahl der wöchentlichen Arbeitsstunden, Anzahl der Urlaubstage pro Kalenderjahr
haben in der Regel eine lange Laufzeit
8.
a)Rentenvers. oder Arbeitslosenvers.
b)Rentenvers.
c)Krankenvers.
d)Unfallvers.
9.
-Maßnahme zur Erhaltung, Besserung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dazu gehören
medizinische Leistungen, berufsfördernde Leistungen und Zahlung von Übergangsgeld
Zuständig hierfür ist die Rentenversicherung!
LG TribalX
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Kimmy
Dabei seit: 20.09.2002
Ort: kimland
Alter: 43
Geschlecht:
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TribalX
Dabei seit: 08.03.2004
Ort: -
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 17.03.2004 13:25
Titel
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Sorry, hab mich in der Nummerierung vertan! :evil:
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118Pebbles
Dabei seit: 19.02.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 17.03.2004 13:45
Titel
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Hallo! Also hier ist die Antwort für 4.
4. a) Was muss in einem qualifizierten Arbeitszeignis stehen? - Enthält die Angaben über Art und Dauer der Beschäftigung, die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers.
b) Und vor welches Gericht geht es, wenn mein Arbeitgeber sich weigert? - Arbeitsgericht
Hoff es stimmt. Gruß
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