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Thema: durchgefallen und Wiederholungsfakten vom 23.06.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Zwischenprüfung Theorie -> durchgefallen und Wiederholungsfakten
Autor Nachricht
megmen
Threadersteller

Dabei seit: 19.05.2013
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 23.06.2013 14:08
Titel

durchgefallen und Wiederholungsfakten

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Hi,

Ich hab gehört, dass sollte man durch die Abschlussprüfung durchgefallen sein (theorethischer Teil) und man möchte die gerne in nem halben Jahr wiederholen, so braucht man nur die Fächer wiederholen in denen man durchfiel. Ist das richtig oder hat mir da jemand Quark erzählt?
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H.Paul

Dabei seit: 19.11.2012
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.08.2013 10:05
Titel

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Hallo,

ich denke, dass dir da einer Quark erzählt hat.

Bei meiner Abschlussprüfung als Mediengestalter gabs diese Möglichkeit nicht.

LG
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eugen.schuetz

Dabei seit: 21.12.2007
Ort: Berlin
Alter: 40
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 13.08.2013 10:31
Titel

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§ 29 – Wiederholungsprüfung

(1) Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden (§ 37 Abs. 1 Satz 2 BBiG). Es gelten die in der Wiederholungsprüfung erzielten Ergebnisse.

(2) Hat der Prüfling bei nicht bestandener Prüfung in einer selbstständigen Prüfungsleistung (§ 23 Abs. 2 Satz 2) mindestens ausreichende Leistungen erbracht, so ist dieser auf Antrag des Prüflings nicht zu wiederholen, sofern der Prüfling sich in- nerhalb von zwei Jahren – gerechnet vom Tage der Feststellung des Ergebnisses der nicht bestandenen Prüfung an – zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Die Bewertung in einer selbstständigen Prüfungsleistung (§ 23 Abs. 2 Satz 2) ist im Rahmen der Wiederholungsprüfung zu übernehmen.

(3) Die Prüfung kann frühestens zum nächsten Prüfungstermin (§ 7) wiederholt werden.

IHK-Berlin
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bambam42

Dabei seit: 10.04.2007
Ort: Dessau
Alter: 59
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 13.08.2013 11:19
Titel

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@TE, sprich, dir wurde kein Quark erzählt, du wiederholst nur die Prüfungen, die du nicht bestanden hast, insofern du den Zeitraum von 2 Jahren einhältst
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H.Paul

Dabei seit: 19.11.2012
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 16.08.2013 09:04
Titel

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An deiner Stelle würde ich direkt bei deiner zuständigen IHK nachfragen. Es gibt oftmals wesentliche Unterschiede (leider), dies hab ich vorher auch nciht bedacht. *zwinker*

LG
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