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Charlys Angel
Threadersteller
Dabei seit: 16.01.2007
Ort: Baden²
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.03.2007 09:48
Titel Am Tag nach der Zwischenprüfung 2007 |
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Hey Leute!
Ich hab da mal ne Frage an euch:
Nachdem die Zwischenprüfung dann war also am Donnerstag (22.03.) muss man da wieder in den Betrieb? oder muss man urlaub nehmen wenn man frei haben will...wie läuft das denn so allgemein da ab? Und wie lange geht die Zwischenprüfung überhaupt?
Hab jetzt halt mal nen neuen Thread erstellt, denn solche Fragen in der Richtung hats noch net gegebebn, bzw. hab ich nicht gesehn.
Wär nett wenn mir jm. weiterhelfen könnte...bin schon etwas länger im Forum angemeldet, hab aber bisher nur gelesen ...doch jetzt hab ich auch mal was zustande gebracht
Liebe Grüßle
Zuletzt bearbeitet von Charlys Angel am Mo 19.03.2007 09:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
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ShangryLa 1983
Dabei seit: 18.02.2007
Ort: Oberfranken
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.03.2007 10:04
Titel
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Aloha
Also mit dem Thema beschäftige ich mich auch gerade. Ich hab da auch keine Ahnung..also ich denk mal das es bis etwa gegen Mittag gehen wird..und da ich zur IHK etwas weiter muss, bzw. Zug- und Busgebunden bin..denk ich mal, das ich danach nicht mehr in Betrieb muss... um 3 geh ich auch nicht mehr für 2 std. ...aber ich werd mal vorsichtshalber fragen...
Für Freitag hab ich mir Urlaub genommen..da mag ich dann auch nimmer arbeiten wenn ich merk das ichs versaut hab *lach*...man...irgendwie hab ich zwar schon gelernt...(mehr als fürs ABI damals) aber mein Gemütszustand wechselt immer zwischen"Hilfe , ich kann nix..mir fällt noch soviel ein, was ich mir nochmal angucken könnte" und " Keine Lust mehr..was ich jetzt net weiß, weiß ich Donnerstag auch nicht"....
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aight
Dabei seit: 26.09.2003
Ort: Berlin
Alter: 37
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.03.2007 10:14
Titel
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Was ist das für eine Frage? Meint ihr nur weil ihr eine Prüfung absolviert habt ihr eucht Urlaub verdient? Ihr müsst euch ganz normal frei nehmen!
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ShangryLa 1983
Dabei seit: 18.02.2007
Ort: Oberfranken
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.03.2007 10:20
Titel
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Aloha
Hui..hier hat wohl jemand schlechte Laune...ähm..mir war so als hätte ich geschrieben , das ich mir für Freitag Urlaub genommen hab...und das ich wegen Donnerstag mal Fragen werde, ob ich für 2 std. noch kommen muss...(ps. habe noch ne menge Überstunden, also würde das auf Überstd-Ausgleich rauslaufen) Hab nie gesagt das ich Frei will weil ich ne Prüfung hab und mir das irgendwie verdient hätte.....tztztz....*musik anmach und relaxe*
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seni
Dabei seit: 28.06.2006
Ort: Köln
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Mo 19.03.2007 10:28
Titel
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oh man...manche leute können schon ganzschön zickig reagieren...also ich denke es kommt auf den betrieb drauf an...ich muss nicht mehr arbeiten danach (obwohl ich eine so schwere prüfung absolviert habe, dass ich wahrscheinlich monate an urlaub bräuchte) *hrhr*...ich denk du solltest einfach mal im betrieb fragen ob du noch kommen brauchst oder nicht
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xxvanille
Dabei seit: 27.02.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 19.03.2007 10:33
Titel
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also ich finde diese frage auch nicht ganz so selbst verständlich ... aber die prüfung geht bis 12 oder so) war bei der einladung zur zp dabei, also der ablauf an dem tag.
aber ob mann danach noch in betrieb muss, bei uns ist das so das es an der schule ist und für die jenigen die weiter weg wohnen ist es ziemlich oede wenn sie dann für eine stunde oder so noch in betrieb müssen... ich frage mich aber die gleiche frage ob wie danach noch in bertieb müssen... eingentlich muss mann ja nur in den betrieb wenn es weniger als 3 unterricht stunden sind, und da sind es ja mehr ... ausserdem müssen wir für den tag so wie so freistellt werden, auf jeden fall für die prüfung.
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Account gelöscht
Ort: -
Alter: -
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Verfasst Mo 19.03.2007 10:37
Titel
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Ich denke mal, dass das jeder individuell mit seinem Arbeitgeber klären muss. Ich hab meine ZP letztes Jahr gemacht und das Glück, das diese genau in eine Berufsschulwoche viel. Um 13 Uhr war Schluss und die Lehrer meinten, dass wir nicht mehr zur Schule müssten. Naja und am Tag darauf (einem Freitag) hat seltsamerweise über die Hälfte der Klasse gefehlt. So viel zum Thema freier Tag danach.
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Freckel
Dabei seit: 23.04.2006
Ort: Hamburg
Alter: 38
Geschlecht:
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Verfasst Di 20.03.2007 09:21
Titel
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also, ich weiß mit ziemlicher Sicherheit, dass der Azubi am Tag der Prüfung von der Arbeit freizustellen ist. Ich gehe einfach davon aus, dass das auch für die ZP gilt.
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