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ghostface
Dabei seit: 02.07.2008
Ort: -
Alter: 112
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.05.2011 16:06
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Chosen One hat geschrieben: | Nein, falsch, ich habe bei der zuständigen IHK angerufen und nachgefragt. |
kommt drauf an wie man §15 des BBiG auslegt, ich vermute stark dass es vor Gericht sehr großzügig ausgelegt wird und es würde mich auch nicht wundern wenn es schon entsprechende Urteile zugunsten des Azubis gibt.
§ 15 Freistellung
Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an
Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der
Ausbildungsstätte durchzuführen sind.
Die Prüfungszeit ist offiziell mit 10 Arbeitstagen angegeben, das heißt du musst auch für 10 Arbeitstage freigestellt werden.
Dass das in der Praxis natürlich nicht so läuft, und man als Azubi nur schwer dagegen vorgehn kann, ist (leider) klar
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
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Verfasst Di 24.05.2011 16:10
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Floco Loco hat geschrieben: | [Dein Arbeitgeber MUSS dir 10 komplette Arbeitstage für diesen Prüfungsteil lassen, sonst kannst du dich bei der IHK beschweren!
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Ja, wo steht das?
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Chosen One
Dabei seit: 30.03.2011
Ort: South Carmain Qt.
Alter: 35
Geschlecht:
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Verfasst Di 24.05.2011 16:18
Titel
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also mir wurde das so von der ihk gesagt, finde 10 arbeitstage aber ehrlich gesagt recht grosszügig für solch popelige karten plus zusatz...
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Miza
Dabei seit: 15.10.2010
Ort: Gelsenkirchen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 26.05.2011 09:25
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Ich glaub die Prüfung ist von IHK zu IHK unterschiedlich! In meiner Prüfung steht zum Beispiel statt 10 Arbeitstage, 10 Konzeptionstage! Ich hab mein Lehrer gefragt und er meinte ich hab zwar 10 Tage zeit um mir Gedanken zu machen und die Konzeption zu schreiben aber nur 7 Stunden zeit um Teil A und B zu machen! Am besten jeder fragt bei seiner IHK oder Lehrer nach und ist somit auf der sicheren Seite!
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Benutzer 100102
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 26.05.2011 09:38
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für teil a und b nur 7 stunden? na dann viel spaß. ich finde schon alleine für teil b sind 7 stunden recht knapp, wegen der ganzen bildbearbeitung.
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Miza
Dabei seit: 15.10.2010
Ort: Gelsenkirchen
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 26.05.2011 10:06
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Lächerlich oder? Bei anderen IHK´s hat man für Teil A dann auch wirklich 10 Tage zeit und Teil B 7 Stunden und wir müssen das alles in 7 Stunden meistern. Ich erstelle mir Photoshop-Aktionen bei den 3 Produktkarten...Hoffe, das ich mir so zeit sparen kann..
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Benutzer 100102
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 26.05.2011 10:30
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mh, aber abgesehen davon, dass jede ihk sich selber ihre prüfungsvorgaben rauszieht und durchsetzt und auch sich freihält, ob fragen zur aufgabenstellung beantwortet werden oder nicht, aber die prüfungsaufgaben kommen von der zfa...bundeseinheitlich. ihk ist nur für die durchführung und bewertung zuständig. und in dem aufgabenblatt steht doch klar drin bei teil a (konzeptionsphase: 10 tage, abzugeben sind:...) und bei teil b 7 stunden prüfungszeit. das sind zwei seperate prüfungsteile, zu denen es auch seperate vorgaben zur abgabe gibt.
Zuletzt bearbeitet von am Do 26.05.2011 10:31, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 100102
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 26.05.2011 10:40
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ich würde bei deiner ihk anrufen und nochmal nachfragen. lehrer wissen auch nicht immer alles. und wenn die ihk sich so äußert, dass du wirklich alles an einem tag machen sollst, würde ich bei der zfa nachhaken. kann nicht so ganz stimmen.
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