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Thema: Richtlinien - Non-Printmedien (Design) vom 25.12.2003


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis -> Richtlinien - Non-Printmedien (Design)
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Elhaym
Threadersteller

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Verfasst Do 25.12.2003 20:33
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Richtlinien - Non-Printmedien (Design)

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Hallo Ihrs,

also, unsere Prüfer haben uns darauf hingewiesen, dass es ja bestimmte Richtlinien gibt, an die man sich z.B. bei einem Online-Bestellformular halten muss, z.B. dass der Bestellende die Möglichkeit bekommt die AGB durchzulesen und zustimmen muss...

Was muss desweiteren pflichtgemäß bei einem...
a) Online-Bestellformular berücksichtigt werden und
b) in einem Impressum alles stehen?

Achja, noch ein Tip unserer Prüfer:
vergesst den Abschicken-Button beim Bestellformular nicht!
(über 50% der letzten Prüflinge haben wohl ein super Design abgeliefert, leider ohne die Möglichkeit das Formular abzuschicken Grins )

Frohes Fest noch, Elhaym
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sS

Dabei seit: 08.10.2003
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Verfasst Fr 26.12.2003 14:26
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Und wurde gesagt, dass wir kein Impressum anhängen sollen.
Deshlan werde ich auch keine AGBs nennen. Das was wir erwähnen sollen, steht ´ja im Text.

Bei mir: ohne AGS und ohne Impressum-Gehänge!
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aUDIOfREAK

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Verfasst Fr 26.12.2003 15:05
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ein impressum ist - vor allem für gewerbliche seiten nach dem teledienstleistungsgesetz pflicht. bei meiner ap letztes jahr war auch nix von einem impressum dringestanden, aber ich habe eines mit rein genommen und das auch ausführlich in meinem konzept begründet (drohende abmahnungen, gesetzlich dazu verpflichtet usw.)

was bei einem onlineformular wichtig ist - datenschutzbestimmung - d.h. das die daten nur für diesen und jenen zweck verwendet werden und auch nicht an dritte weitergegeben werden. hier würde es reichen wenn die datenschutzbestimmungen auf der seite des formulars verlinkt sind. bei einem onlinebestellformular bei dem etwas gekauft bzw. bestellt wird sollte man sich noch die agb mit einer checkbox bestätigen lassen. das hat den hintergrund das man dann als seitenbetreiber sozusagen eine art unterschrift besizt - denn nach diesem teledienstleistungsgesetz reicht es nícht als vertragsgrundlage das die eingegebenen daten versendet werden. wenn aber die agb´s bestätigt sind dann reicht das wohl für eine vertragsgrundlage. so hab ich mir das mal erklären lassen.

also ich würd´s auf jedenfall mit reinnehmen. sowas bringt immer bonuspunkte (kundenorientierung beim webdesign Grins ).
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tinahuhn

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Verfasst Fr 26.12.2003 19:08
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hellau, ich mache dsogn/nonprint, in der aufgabenstellung steht doch aber irgenwie ziemlich deutlich drin, dass man den text nicht redaktionell verändern darf. das heißt doch dass man weder etwas weg, noch dazu schreiben darf, oder? ich bin hin- und hergerissen! Lächel))


so ein mist..
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Nick oTeane

Dabei seit: 26.12.2003
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Verfasst Sa 27.12.2003 08:39
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tinahuhn hat geschrieben:
dass man weder etwas weg, noch dazu schreiben darf, oder? .....


Hab den Punkt beim Briefing ausführlich durchgenörgelt. Fakt ist: Der ganze Text muss verwendet werden. Grammatikalische Fehler müssen korrigiert sein. Der Text darf nach Layout-mässigen Gesichtspunkten zerteilt werden. Wenn die Verständlichkeit es erfordert, oder es sonst einen unheimlich wichtigen Grund gibt, können Sätze um maximal einen eingeschobenen Nebensatz ergänzt werden, was man aber in der Konzeption ausdrücklich begründen sollte. Meiner Meinung nach ist es besser, sogar Korrekturen von Grammatikfehlern dort genau zu begründen. Mit einer entsprechend gut ausgefeilten, logisch erscheinenden Begründung geht einiges, was nicht ausdrücklich verboten wurde. *hehe*
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aUDIOfREAK

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Verfasst Sa 27.12.2003 17:56
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tinahuhn hat geschrieben:
hellau, ich mache dsogn/nonprint, in der aufgabenstellung steht doch aber irgenwie ziemlich deutlich drin, dass man den text nicht redaktionell verändern darf. das heißt doch dass man weder etwas weg, noch dazu schreiben darf, oder? ich bin hin- und hergerissen! Lächel))


so ein mist..

nun gut das impressum und die datenschutzbestimmungen haben aber mit dem eigentlichen inhaltstext nichts zu tun. das sind gesetzlich vorgeschriebene notwenige übel. und ich denke mal die zfa legt ewrt darauf das sich leute die webseiten erstellen auch wissen das z.b. ein impressum pflicht ist - und das auch bei bedarf an den kunden weitergeben oder eben in eine prüfung mit einbauen und dies entsprechend im konzept begründen. es wird definitiv keinerlei punktabzug geben wenn ihr das impressum mit einbaut. ich würd sogar soweit gehen und meinen das es punktabzug für´s nicht - einbauen gibt!

aber macht´s euch doch einfach - schreibt ne mail an die zfa und fragt freundlich nach ob das nur ein versehen von denen ist, daß über das impressum kein wort verlohren wird, oder ob das vorausgesetzt wird, das man das als mg-prüfling von selbst mit einbaut, weil´s ja gesetzlich vorgeschrieben ist! dann seit ihr hier auf jeden fall auf der sicheren seite!
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Elhaym
Threadersteller

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Verfasst Mo 29.12.2003 12:24
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@audiofreak:

sodele, ich bin jetzt etwas schlauer, aber könntest Du mir den Gefallen tun, das stichpunktartig untereinander aufzureihen was man beachten muss? Danke schon mal im voraus *zwinker*

Ach und: bei uns ist die Seite "Impressum/Kontakt" Pflicht und Teil der Prüfungsaufgabe!! Ich verstehe nicht was das jetzt wieder bedeuten soll....
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 29.12.2003 15:39
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naja gut, zwischen einer kontaktmöglichkeit und einem impressum besteht schon ein unterschied. was ins impressum rein muss / sollte:
name, anschrift, tel, fax, email des unternehmens oder desjenigen dem die webseite gehört.

dann muss sich jemand für die inhalte verantwortlich zeigen (Dies muss eine wirkliche Person oder mehrere Personen sein):
Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV:
Hr. Muster

bei unternehmen die mit ihrer webseite geld verdienen muss noch die steuer nummer oder ust-id mit rein.

dann gibt es noch div. dinge wie haftungsauschluss, distanzierung von inhalten von seiten auf die man verlinkt und datenschutzbestimmungen. das ist (bis auf das letzte) keine pflicht aber es hat sich in den letzten jahren eingebürgert sowas im impressum stehen zu haben. man kann sagen das ist fast wie die agb auf einem rechungsbogen.

schau dich doch einfach mal auf anderen (auch größeren) seiten um - da kannst du dann evtl. auch so allgemein gültige texte die haftungsauschluß und datenschutzbestimmungen "klauen". so hab ich´s auf jeden fall damals gemacht.
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