mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 01:54 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Praktische Prüfung nicht bestanden, was dann? vom 17.06.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis -> Praktische Prüfung nicht bestanden, was dann?
Seite: Zurück  1, 2, 3
Autor Nachricht
Razr84

Dabei seit: 07.11.2006
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.06.2009 11:21
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Halt dich einfach an die Aufgabenstellung, ist der sicherste Weg
  View user's profile Private Nachricht senden
Jagi

Dabei seit: 05.01.2006
Ort: Leipzig
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 17.06.2009 11:36
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

rixxor hat geschrieben:
sollte alles schief gehen bist du natürlich dazu verpflichtet weitere 6 monate im betrieb zu arbeiten.


Verpflichtet??? Muss man nicht als Azubi nen Antrag beim AG stellen auf ein halbes Jahr Verlängerung?
Bei mir läuft das zwar alles bissel anders, weil ich Umschüler bin und von der Berufsgenossenschaft bezahlt werde, aber wenn ich durchfalle, bin ich definitiv arbeitslos und wiederhole dann im Dez. meine Prüfung. Also nix mit Verlängerung vom Lehrvertrag.

Wegen der Druckerei...
Eigentlich kann die IHK Dir doch nicht die Schuld dafür geben. Wir sind nun mal Mediengestalter und keine Drucker und wer auf Arbeit nicht die Möglichkeit hat, muss die Sachen eben außerhalb drucken lassen. Und wenn die Druckerei scheiße baut, kann man den MG nicht dafür verantwortlich machen.
Du gibst doch auch die Daten mit ab. Da sehen die doch, welches Profil Du angegeben hast.
Ist eh schon ne Sauerei, wenn man aus privater Tasche so viel Geld für ne Prüfung hin blättern muss. Die können Dich deswegen nicht durchfallen lassen!
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
NeoPhoenix
Threadersteller

Dabei seit: 07.06.2006
Ort: Cologne
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 17.06.2009 11:43
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Jagi hat geschrieben:
rixxor hat geschrieben:
sollte alles schief gehen bist du natürlich dazu verpflichtet weitere 6 monate im betrieb zu arbeiten.


Verpflichtet??? Muss man nicht als Azubi nen Antrag beim AG stellen auf ein halbes Jahr Verlängerung?
Bei mir läuft das zwar alles bissel anders, weil ich Umschüler bin und von der Berufsgenossenschaft bezahlt werde, aber wenn ich durchfalle, bin ich definitiv arbeitslos und wiederhole dann im Dez. meine Prüfung. Also nix mit Verlängerung vom Lehrvertrag.

Wegen der Druckerei...
Eigentlich kann die IHK Dir doch nicht die Schuld dafür geben. Wir sind nun mal Mediengestalter und keine Drucker und wer auf Arbeit nicht die Möglichkeit hat, muss die Sachen eben außerhalb drucken lassen. Und wenn die Druckerei scheiße baut, kann man den MG nicht dafür verantwortlich machen.
Du gibst doch auch die Daten mit ab. Da sehen die doch, welches Profil Du angegeben hast.
Ist eh schon ne Sauerei, wenn man aus privater Tasche so viel Geld für ne Prüfung hin blättern muss. Die können Dich deswegen nicht durchfallen lassen!


Man muss ja nicht viel dafür zahlen Jagi. Ist ja freiwillig von mir so gewesen. Hätte es auch in einem Copyshop machen lassen können so als Dummy. Aber ich war ja dumm und mach sowas und mach es falsch. Ich glaube am meisten hasse ich mich gerade selbst. Die Druckerei ist ja nur für die falschen Farben verantwortlich aber das spielt jetzt sowieso keine Rolle mehr. Ich lege einfach einen verzweifelten Brief in der Prüfung bei und hoffe, dass es noch ne 4 gibt, damit ich die Ausbildung hinter mir und das Studium kommen lassen kann.

Aber das mit dem Antrag hab ich auch schon so gehört, Verpflichtung denke ich nicht. Ich wollte nur wissen ob man die praktische Prüfung wiederholen kann, auch wenn man quasi nicht mehr in der Ausbildung steckt.
  View user's profile Private Nachricht senden
Jagi

Dabei seit: 05.01.2006
Ort: Leipzig
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 17.06.2009 12:02
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

NeoPhoenix hat geschrieben:

...Ich wollte nur wissen ob man die praktische Prüfung wiederholen kann, auch wenn man quasi nicht mehr in der Ausbildung steckt.


Wenn man die Theorie wiederholen kann, warum dann nicht auch die Praxis?
Wobei ich denke, dass Du die sicher trotzdem bestanden hast. Um sie nicht zu bestehen, müsste man nur ein weißes Blatt Papier in die Mappe stecken oder garnichts abgeben. Es gibt doch auf alles irgendwo Punkte und ein paar wirst Du doch bekommen *zwinker*
  View user's profile Private Nachricht senden
mexicola

Dabei seit: 15.04.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 18.06.2009 16:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich denke auch, dass du bestehst. Der Dummy ist ja auch nur ein Teil deiner Arbeit. Um eine 6 zu bekommen müsstest du wirklich nichts abgeben. Wenn der Dummy nicht so doll geworden ist aber die Idee und die Gestaltung super ist, dann ist das doch nur halb so schlimm. So und wenn du zum Beispiel im schriftlichen/theoretischen Teil insgesamt ne 3 hattest und die praktische ne 5 sein sollte, wobei ich das nicht glaube, bekommst du im endeffekt ja immer noch ne 4 für alles zusammen.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Praktische bestanden
Prüfung nicht bestanden - Was nun?
Mündliche Prüfung nicht bestanden
prüfung nicht bestanden wenn...?
Prüfung bestanden - trotzdem wiederholen?
Praktische Prüfung
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2, 3
MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.