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Thema: Praktische Abschlussprüfung im Betrieb oder Zuhause? vom 31.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis -> Praktische Abschlussprüfung im Betrieb oder Zuhause?
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ivory09
Threadersteller

Dabei seit: 31.03.2009
Ort: Regensburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 31.03.2009 09:41
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Praktische Abschlussprüfung im Betrieb oder Zuhause?

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Hallo an Alle,

dürft ihr die praktische AP (10 Tage) im Betrieb umsetzen?
Bei mir ist das noch unklar und mich würden nun eure Erfahrungen zu dem Thema interessieren.
Stell mir die Zeit zu knapp vor, wenn ich das nach der Arbeit Zuhause machen muss.
Wie seht ihr das?

Gruß, ivory
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Haribo_gold

Dabei seit: 03.08.2006
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 31.03.2009 11:30
Titel

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Ich darf das in der Arbeit machen. Wie alle Azubis vor mir auch.
Ich finds auch unglaublich fies wenn der Ausbilder einem das nicht erlaubt. Aber ich glaube er muss es dir nicht erlauben.
Ich finds auch nicht unbedingt nett das man in der Konzeptionszeit in die Berufsschule muss.
Glaubst du du kannst ihn/sie bei einem Gespräch noch umstimmen?
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ivory09
Threadersteller

Dabei seit: 31.03.2009
Ort: Regensburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 31.03.2009 11:36
Titel

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Ich werds auf jeden fall versuchen.
bei uns im betrieb war es die letzten jahre immer so, dass die azubis die AP zuhause machen mussten.
kann aber auch daher kommen, dass nie jemand nachgefragt hat und versucht hat, den chef zu überzeugen.
manchmal muss man sich halt mal trauen, den mund auf zu machen.
ansonten werd ich mir urlaub nehmen, sonst schaff ich das nicht. man will da ja auch was gescheites abliefern.

anderereseits denke ich mir, der arbeitgeber oder die IHK können doch nicht von einem verlangen, photoshop, indesign, illustrator... zuhause auf dem privaten rechner zu haben. das muss doch der betrieb oder die schule zur verfügung stellen!
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Haribo_gold

Dabei seit: 03.08.2006
Ort: -
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 31.03.2009 11:48
Titel

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ja auf unserer Berufsschule haben das auch welche gemacht.
Naja das kannst ja auch mal ansprechen. Das ein schlechtes Ergebnis natürlich auch auf die Firma zurückfällt.
Ok, das würd ich wohl nur dann sagen wenn du schon keine Chance mehr hast...
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DJ Iltiz

Dabei seit: 10.11.2004
Ort: Niederrhein
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 08.04.2009 09:31
Titel

Re: Praktische Abschlussprüfung im Betrieb oder Zuhause?

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ivory09 hat geschrieben:
Hallo an Alle,

dürft ihr die praktische AP (10 Tage) im Betrieb umsetzen?

Umsetzen? Vorsicht! Nach meinem Wissen (alte Verordnung, AP Sommer 2008) hat man ja nur für das Konzept ca. 10 Tage Zeit, die eigentliche Umsetzung musste an einem Tag innerhalb von X Stunden geschehen. Und da musste dann auch der Ausbilder als Aufsichtsperson unterschreiben, dass diese Zeit eingehalten wurde. Wenn das die letzten Jahre geklappt hat, hat der Ausbilder offensichtlich absichtlich unwissend unterschrieben, damit keine kostbare Arbeitszeit draufgeht. Aber die Prüfer können ja aucz anhand der Erstell-/Änderungszeiten der Dateien sehen, wann das gmwacht wurde?! Und viel wichtiger: Oft kommen auch Prüfer vorbei (normalerweise also in den Betrieb), um zu sehen, ob alles in Ordnung ist (Probleme/Unklarheiten beim Azubi) sowie Kontrolle auf Einhaltung der Prüfungsregeln (es soll ja der Azubi alleine umsetzen und keine „Teamarbeit“ des Betriebes sein).

Für die Umsetzung ist der Auszubildende von der eigentlichen Arbeit freizustellen, so dass ihm auch die gesamte Zeit im Ausbildungsbetrieb für die Prüfung zur Verfügung steht. Dies gilt (wie auch die Zeit für die Theorie) nicht als Urlaubstag. Dass dies im Betrieb geschieht, kommt ja auch nicht von ungefähr, da die Azubis auf Grund der unterschiedlichsten Rechnerkonfigurationen kaum alle zentral in der Berufsschule an einen fremden Rechner gesetzt werden können, nach dem Motto: „Nun sieh man zu, wie du klar kommst“. Optimal wäre es, auch für das Konzept Zeit zu bekommen, aber ob das zwei Wochen lang der Ausbilder mitmacht ... Nach Feierabend oder in kleinen Pausen zwischendurch klappte das aber auch gut Lächel

Niemand kann verlangen, dass der Azubi zuhause alle benötigten Programme hat. Und hat er sie irgendwann einmal testweise installiert, ist eine erneute Installation der Testversionen oft nicht ohne Weiteres möglich! Ich weiß ja nicht, wie gut das Arbeitsklima ist, du könntest ja eventuell den Ausbilder auf die rechtliche Situation hinweisen und dich – wenn er kein Einsehen zeigt – an den Azubi-Ansprechpartner deiner IHK wenden (wenn du nicht weißt, wer das ist, rufst du einfach bei der zentralen Nummer deiner IHK an und fragst nach). In der Regel schwärzen diese Personen den Betrieb nicht gleich an, sondern versuchen eine allgemein verträgliche Lösung zu finden.

Viel Erfolg Lächel

Weitere Diskussionen:
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Zuletzt bearbeitet von DJ Iltiz am Mi 08.04.2009 09:38, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Nimroy
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Verfasst Mi 08.04.2009 09:50
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Wenn der Betrieb nicht die Ausstattung hat, dass du die Prüfung dort ablegen kannst, dürfte er gar nicht ausbilden!

Eine Umsetzung zu Hause ist überhaupt keine Alternative in meinen Augen. Entweder in der Schule oder im Betrieb.
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Eicoon

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Ort: Herten
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.05.2009 09:18
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Aus nem ähnlichen Thread hier noch ein Zitat was die Konzeptionsphase angeht:

Zitat:
Hallo,

die Konzeptionsphase gehört zur Prüfung und während dieser Phase muss dem Prüfling Gelegenheit gegeben werden, an seiner Konzeption zu arbeiten. Das heißt aber nicht, dass Sie zwei Wochen komplett für die Erarbeitung Ihrer Konzeption freigestellt werden müssen. Wenn im Betrieb viel zu tun ist, sollte man eine Einigung mit dem Chef treffen, wan man an seiner Konzeption arbeiten darf. Grundsätzlich ist es natürlich nicht verboten, zu Hause oder in der Freizeit kreativ zu sein.

Freundliche Grüße,
Anette Jacob
Anette Jacob
Zentral-Fachausschuss Berufsbildung
Druck und Medien


Aus dem ZFA Forum.
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Falkenfluegel

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Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.05.2009 13:57
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Re: Praktische Abschlussprüfung im Betrieb oder Zuhause?

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DJ Iltiz hat geschrieben:
ivory09 hat geschrieben:
Hallo an Alle,

dürft ihr die praktische AP (10 Tage) im Betrieb umsetzen?

Umsetzen? Vorsicht! Nach meinem Wissen (alte Verordnung, AP Sommer 2008) hat man ja nur für das Konzept ca. 10 Tage Zeit, die eigentliche Umsetzung musste an einem Tag innerhalb von X Stunden geschehen. Und da musste dann auch der Ausbilder als Aufsichtsperson unterschreiben, dass diese Zeit eingehalten wurde. Wenn das die letzten Jahre geklappt hat, hat der Ausbilder offensichtlich absichtlich unwissend unterschrieben, damit keine kostbare Arbeitszeit draufgeht. Aber die Prüfer können ja aucz anhand der Erstell-/Änderungszeiten der Dateien sehen, wann das gmwacht wurde?! Und viel wichtiger: Oft kommen auch Prüfer vorbei (normalerweise also in den Betrieb), um zu sehen, ob alles in Ordnung ist (Probleme/Unklarheiten beim Azubi) sowie Kontrolle auf Einhaltung der Prüfungsregeln (es soll ja der Azubi alleine umsetzen und keine „Teamarbeit“ des Betriebes sein).

Für die Umsetzung ist der Auszubildende von der eigentlichen Arbeit freizustellen, so dass ihm auch die gesamte Zeit im Ausbildungsbetrieb für die Prüfung zur Verfügung steht. Dies gilt (wie auch die Zeit für die Theorie) nicht als Urlaubstag. Dass dies im Betrieb geschieht, kommt ja auch nicht von ungefähr, da die Azubis auf Grund der unterschiedlichsten Rechnerkonfigurationen kaum alle zentral in der Berufsschule an einen fremden Rechner gesetzt werden können, nach dem Motto: „Nun sieh man zu, wie du klar kommst“. Optimal wäre es, auch für das Konzept Zeit zu bekommen, aber ob das zwei Wochen lang der Ausbilder mitmacht ... Nach Feierabend oder in kleinen Pausen zwischendurch klappte das aber auch gut Lächel

Niemand kann verlangen, dass der Azubi zuhause alle benötigten Programme hat. Und hat er sie irgendwann einmal testweise installiert, ist eine erneute Installation der Testversionen oft nicht ohne Weiteres möglich! Ich weiß ja nicht, wie gut das Arbeitsklima ist, du könntest ja eventuell den Ausbilder auf die rechtliche Situation hinweisen und dich – wenn er kein Einsehen zeigt – an den Azubi-Ansprechpartner deiner IHK wenden (wenn du nicht weißt, wer das ist, rufst du einfach bei der zentralen Nummer deiner IHK an und fragst nach). In der Regel schwärzen diese Personen den Betrieb nicht gleich an, sondern versuchen eine allgemein verträgliche Lösung zu finden.

Viel Erfolg Lächel

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Nach Feierabend und in den Pausen?

Ne ne das halte ich für völligen quatsch. Pausen sind dazu da um Pause zu machen und nicht um in ein paar Minuten noch auf ner anderen Baustelle rumzuwerkeln. Essen kann man dann wahrscheinlich auch net mehr. Da fällt man irgendwann tot um. Nicht umsonst sind Pausen im Gesetz fest geregelt.

Und nach Feierabend ist auch so eine Sache. Ich z.B. arbeite ziemlich oft bis 7 oder 8 Uhr ... Dann fahre ich ne Stunde nach Hause, Esse was ... und soll dann um 9 oder 10 Uhr noch meine Konzeption schreiben? Unmöglich. Und es geht nicht nur mir so, zumindest bei uns in der Stufe ist das bei vielen genau so.

Bleibt nur die Arbeitszeit oder Wochenende. Und obwohl ich natürlich nicht meine Prüfung vermasseln würde nur damit ich ein Wochenende habe, auf ein wenig Freizeit kann man durchaus bestehen. Man bekommt ja die Einladung von der IHK, die man dem Betrieb vorlegen muss. Da stehen alle Daten drinn und man kann es mit dem Chef ausmachen, fertig. Sollte dieser wirklich so unglaublich stur sein (kann ich mir nicht vorstellen), kann man immer noch den Weg über die IHK gehen.
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