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Thema: Nicht bestanden - noch was zu retten? vom 02.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis -> Nicht bestanden - noch was zu retten?
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edmannn
Threadersteller

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Verfasst Sa 02.02.2008 14:14
Titel

Nicht bestanden - noch was zu retten?

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hi hab auch grad meine AP hinter mir und hab sie leider nicht geschafft

hab auch schon bissel gegoogelt und hier gesucht aber hab da trotzdem noch 1-2 fragen


anscheint hab ich die theorie gepackt hab da insgesamt 71 punkte
teil b hab ich 47 punkte

also hab ik wegen 3 punkten nicht bestanden?

hab gehört das man eigentlich in so einem fall nicht die theorie machen muss
auf meinem zettel steht davon nix
also das feld auf dem blatt ist leer

oder muss ik alles wiederholen??


dann steht da noch das ich 75 € zahlen muss wenn ich ein wiederspruch einreiche
kann ich die von irgenjemand einfordern ?? amt oder arbeitgeber



danke schon mal

[edit by Nimroy]
Titel geändert.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am So 03.02.2008 18:53, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cmyk123

Dabei seit: 28.09.2006
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Verfasst So 03.02.2008 17:18
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nee, die theorie hast du wohl nicht gepackt, denn teil b ist die theorie.

aber wenn am ende nur 3 pkte fehlen, hättest du doch noch die mündl. ergänzungsprüfung machen können. hast du keine nachricht dazu von der ihk bekommen?
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edmannn
Threadersteller

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Verfasst So 03.02.2008 22:49
Titel

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ich glaub da liegst du falsch

also es steht da
fach nr

324 prakt aufgabe 47 punkte
1199 prüfungsteil A 47 punkte

naja werde mal die tage zur IHK gehen


und wie es aussieht muss ich nicht die theorie machen


jetzt nur die sache warum die praktiche so schief gelaufen sein soll

naja werde wohl widerspruch einreichen - hoffe das bringt was, denn die 75 euro sind schon hart
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
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Verfasst So 03.02.2008 23:55
Titel

Re: Nicht bestanden - noch was zu retten?

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edmannn hat geschrieben:

dann steht da noch das ich 75 € zahlen muss wenn ich ein wiederspruch einreiche
kann ich die von irgenjemand einfordern ?? amt oder arbeitgeber



Bitte? Seit wann kostet ein Widerspruch Geld? Au weia!
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BuddhaBone

Dabei seit: 09.08.2005
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Verfasst Mi 06.02.2008 15:06
Titel

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Naja, wollen wir hoffen, daß das "Nein" dann wenigstens kostenlos bleibt... *scherz* Ne, mal im Ernst: Eigentlich müsstest du wiederholen dürfen. Hab heut erst von der Regelung mit dem knappen Verfehlen der benötigten Punkte gelesen.
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deeesi

Dabei seit: 01.09.2004
Ort: Leverkusen
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Verfasst Mi 06.02.2008 16:31
Titel

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also bei uns hatte auch eine 3 punkte in der theorie daneben.
die durfte ne mündliche machen * Keine Ahnung... *
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edmannn
Threadersteller

Dabei seit: 14.07.2006
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Verfasst Mi 06.02.2008 16:42
Titel

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also noch ein mal

also durchgefallen bin ich in der praktischen
wegen 3 punkten


theorie wird man nach geprüft nicht in der praktischen

ik beantrage erstmal einsicht in meine prüfung
und wenn ik dann es nicht nachvollziehen kann was die da bewertet haben
kann ich widerspruch erheben

wenn ich durch komme juhu
wenn der widerspruch abgelehnt wird muss ik 75 euro zahlen

dann könnte ik noch vor gericht ziehen

trotzdem danke
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joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 07.02.2008 21:08
Titel

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Also Widerspruch gegen die Prüfung kannst Du nur bei Formfehlern oder offensichtlichen Rechenfehlern etc. einlegen. Fachlich ist da so gut wie nix zu machen.

Ps: kauf Dir mal ne neue Tastatur. Deine Shift Taste ist kaputt *hehe*
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