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Thema: Legt noch jemand Widerspruch ein? vom 23.01.2004


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis -> Legt noch jemand Widerspruch ein?
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Cruiser
Threadersteller

Dabei seit: 13.03.2003
Ort: Bei Hamburg
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 25.01.2004 16:16
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Bist du dir da sicher?

Außerdem will ich nicht die ganze Prüfung anfechten, sondern nur die Praktische. Aber ich werde mir auch erstmal die Bewertung zeigen lassen und dann noch mal überlegen.

Aber eine Gruppe wurde vom PA ziemlich "merkwürdig" benotet, um es vorsichtig auszudrücken, wer bei dem PA ne 3 oder besser hatte, war eine Ausnahme. Hauptsächlich wurden da vieren verteilt - und das wohl nicht immer zu Recht *Schnief*
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ChefDesigner

Dabei seit: 15.10.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst So 25.01.2004 16:30
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kommt macht euch nicht lächerlich . *kopfschüttel*
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 25.01.2004 17:29
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Mir fehlen zwar auch "nur" 2% bis zur Eins, werde aber nicht Widerspruch einlegen.

Wenn ich das richtig verstanden habe, kannst du deine Prüfung bis zum Ende der Widerspruchsfrist einsehen. Da müsste dann auch begründet sein warum dir Punkte abgezogen wurden.

Vielleicht solltest du erst einmal bei der IHK vorbeigehen und nachschauen warum deine Prüfung nicht besser bewertet wurde. Kann ja sein, dass du danach froh bist, dass die nicht alle Fehler gefunden haben.

Erwartet auch nicht zuviel von einer besseren Note. Gerade in unserem Bereich wird mehr auf Referenzen als auf tolle Scheine geachtet.

Viel Spaß,
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Der_Matze

Dabei seit: 15.04.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 26.01.2004 08:09
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Na ja, Dein zukünftiger Arbeitgeber würde Dich aber sicherlich nicht ablehnen, wenn Du zu Deinen guten Referenzen auch noch gute Noten vorlegen könntest.

Bin leider in der praktischen durchgefallen, 2,8% würden mir zur 4 fehlen und ich hätte bestanden. Fahre heute zur Handelskammer und guck mir meine Prüfung samt Gutachten an und wenn ich sehe, dass nicht objektiv bewertet wurde oder ich vielleicht irgendwo 2,8% "rausholen" kann, dann lege ich Widersrpuch ein.

Ansonsten sehe ich das als Chance, meine gute Theorienote im Mai durch eine Wiederholung der praktischen zu bestätigen. Wobei ich schon gerne jetzt mit der Prüfung durch wäre...

MfG

Der_Matze
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Strehlow

Dabei seit: 18.02.2002
Ort: Cottbus
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.01.2004 08:35
Titel

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hey matze, sorry, aber wer bei der praktischen durchfällt, sein handwerk also schlichtweg nicht beherrscht, der ist selbst schuld, meines erachtens fehl am platz... das ist die realität, wie auch schon in anderen treads besprochen...
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LoSz

Dabei seit: 16.06.2003
Ort: Erfurt
Alter: 61
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.01.2004 08:45
Titel

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Vieleicht mal was zu Bewertungen von praktischen Prüfungen.

Es gibt leider bei Gestaltung keine absoluten Bewertungskriterien. Gestaltung ist immer eine individuelle Kreativleistung. Genauso ist es mit den Bewertungen. Der Prüfer kann, mal abgesehen von tatsächlichen typografischen und gestalterischen Fehlern, nur den subjektiven Eindruck bewerten.

Noch schwerer ist es, wenn man als Prüfer 20 - 30 Prüfungsarbeiten hintereinander bewerten soll. Da fängt man zwangsläufig an miteinander zu vergleichen.

Bei uns in der Prüfungskommision werden dann alle Arbeiten einzeln besprochen. Also sind es immer mehere Bewerter, die einen Konsenz finden müssen.

Dann spielt natürlich noch eine Rolle, was für einen Anspruch der einzelne Prüfer hat. Ich z.B. gehe davon aus, dass ein MG nach 3 Jahren noch nicht ausreichend Erfahrung haben kann um einen Grafiker zu ersetzen.

Zitat:
Bin leider in der praktischen durchgefallen, 2,8% würden mir zur 4 fehlen und ich hätte bestanden. Fahre heute zur Handelskammer und guck mir meine Prüfung samt Gutachten an und wenn ich sehe, dass nicht objektiv bewertet wurde oder ich vielleicht irgendwo 2,8% "rausholen" kann, dann lege ich Widersrpuch ein.


Wenn man jedoch wenige Prozentpunke an einer besseren Note fehlen, kann man schon mal nachfragen. Aber eine 4 ist ja auch nicht gerade so eine tolle Referenz bei einer Bewerbung.


Zitat:
Mir fehlen zwar auch "nur" 2% bis zur Eins, werde aber nicht Widerspruch einlegen.


Das ist natürlich schon fast traumhaft, eine (fast) 1 in der praktischen Prüfung. Das würde für mich bedeuten, eine perfekte Arbeit in der alle gestalterischen Belange eine Präsentationsreife entsprechen und die technische Umsetzung ist in allen Belangen richtig. Respekt!!!


Lothar
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Cusario
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mo 26.01.2004 09:08
Titel

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Strehlow hat geschrieben:
hey matze, sorry, aber wer bei der praktischen durchfällt, sein handwerk also schlichtweg nicht beherrscht, der ist selbst schuld, meines erachtens fehl am platz... das ist die realität, wie auch schon in anderen treads besprochen...



Da kann ich nur sagen: Ar*******

Ich bin nämlich durch die praktische im Sommer 2002 gefallen und ich beherrsche mein Handwerk. Ich möchtze dir nicht erklären was der PA mir erklärt hat warum ich durchgefallen bin, weil es dich wahrscheinlich nicht interessieren wird und du es bestimmt auch nicht kapieren würdest?!


* grmbl * * grmbl * * grmbl * * grmbl *
 
joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 26.01.2004 09:25
Titel

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Ihr seid ja richtig prima drauf! *ha ha*
top hat geschrieben:
...Wenn ich das richtig verstanden habe, kannst du deine Prüfung bis zum Ende der Widerspruchsfrist einsehen. Da müsste dann auch begründet sein warum dir Punkte abgezogen wurden.
...
Viel Spaß,
top


Falsch da findet sich lediglich die Bewertung und keine Begründung der Bewertung!
Du musst substanziert erklären warum Du mit dem Ergebnis nicht einverstanden bist. Nur der Ausschuss hat zu schlecht bewertet zählt nicht... *hu hu huu*
Begründen muss der Ausschuss erst vor dem Verwaltungsrichter - und der Interessiert sich nicht für fachliche Ansichten sondern nur für Verfahrensfehler.


Zuletzt bearbeitet von joki am Mo 26.01.2004 09:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
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