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Thema: Keine Diskussion über konkrte Prüfungsaufgaben! vom 06.05.2010


Neues Thema eröffnen   Dieses Thema ist gesperrt, du kannst keine Beiträge editieren oder beantworten. MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis -> Keine Diskussion über konkrte Prüfungsaufgaben!
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Nimroy
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Threadersteller

Dabei seit: 26.05.2004
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Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.05.2010 21:01
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Akzeptiere einfach, dass die regeln hier so sind wie sie sind.

Und sieh es mal so: Wenn der Prüfungsbereich der ist, der Scherereien macht, kommt er weg. das hier ist eine freiwillige Veranstaltung und wir sind ja nicht gezwungen, hier irgendwelche Bereiche zwingend anzubieten.
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lotuswaffel

Dabei seit: 23.04.2010
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.05.2010 21:02
Titel

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wieso setzt nich einfach eben einer nen phpbb forum oder so auf? dann können wir in ruhe über alles und jeden quatschen ^^
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lightmetal

Dabei seit: 07.05.2010
Ort: Sachsen
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.05.2010 21:26
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Ich versteh das Problem nicht, wenn man keine Lösung vorgekaut bekommen will kann man hier alle problemlos besprechen ohne die Urheberrechte sowie Chancengleichheit zu verletzen.
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Fliegenklatsche

Dabei seit: 05.05.2010
Ort: Bayern
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.05.2010 22:09
Titel

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find das thema urheberrecht sehr interessant auf den bezug das ich meine eigens erstellte datei, sei es prüfungsstück 1 oder 2 nicht ohne genehmigung veröffentlichen darf...

obwohl ich ja von allem (bis auf den bildern) der urheber bin ...
schon sehr interessant wie man das handhabt...


aber egal... wollte nur mal meinen senf loswerden
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escaPe

Dabei seit: 10.09.2007
Ort: <? include("home.htm") ?>
Alter: 112
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.05.2010 22:44
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dazu folgende Quelle: http://www.zfamedien.de/ausbildung/alleberufe/urheberrecht.php

Zitat:

In den letzten Monaten musste der ZFA feststellen, dass einige Auszubildende und Prüfungsteilnehmer/innen des Ausbildungsberufes Mediengestalter/in Digital- und Printmedien Prüfungsaufgaben des ZFA bzw. Ergebnisse dieser Prüfungen veröffentlicht haben.
Eine Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung der schriftlichen und praktischen Prüfungen im Internet oder wo auch immer ist dem ZFA allein vorbehalten. Bitte lesen Sie dazu folgende juristische Stellungnahme:

Die Veröffentlichung von Prüfungsaufgaben und -unterlagen verstößt gegen das Urheberrecht des ZFA. Für jeden Prüfungsteilnehmer ist anhand des Copyrightvermerks erkennbar, dass an diesen Unterlagen ein Urheberrecht besteht und Unterlagen damit nur mit Genehmigung des ZFA veröffentlicht werden dürfen.

Texte und Bilder genießen Urheberrechtsschutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Auch Bearbeitungen der geschützten Werke sind nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig. Wird dagegen verstoßen, so gibt das Urheberrechtsgesetz dem Verletzten Urheber Unterlassungs-/ Schadensersatz. In Einzelfällen kommt auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht.

Die ausgegebenen Prüfungsunterlagen dürfen vom Prüfling nur zur Bearbeitung


seiner Aufgabe benutzt und nicht im Internet veröffentlicht werden. Der Urheber und damit der ZFA ist nach dem Urheberrechtsgesetz berechtigt auch in zeitlicher und örtlicher Hinsicht zu bestimmen, wie die zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen benutzt werden können.

Mit der persönlichen Erklärung, die bei Einreichen der Prüfungsunterlagen auszuhändigen ist, wurde jeder Prüfling auch auf diese Rechtslage hingewiesen.

Wer daher Prüfungsaufgaben oder das Ergebnis der Prüfung unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Texte oder Bilder ins Internet stellt, hat mit Schadensersatz und Unterlassungsansprüchen zu rechnen. Darüber hinaus können Mitteilungen an den Provider erfolgen, der die entsprechende Webseite zu sperren hat, weil sich auf ihr rechtswidrige Inhalte befinden.

Und um das jetzt wieder zu entschärfen, folgenden Links zum Bildmaterial wo ja die ZFA angeblich Urheber sein soll

http://de.fotolia.com/id/4777006
http://de.fotolia.com/id/2171624
http://de.fotolia.com/id/7847969
http://de.fotolia.com/id/2237344
http://de.fotolia.com/id/59839
http://de.fotolia.com/id/6461675
http://de.fotolia.com/id/1734021
http://de.fotolia.com/id/4236035
http://de.fotolia.com/id/284463

und alle anderen Bilder aus der Prüfung die sich unter "Bier Limette Grapefruit Kaktusfeige Brauerei usw." finden lassen

An den Texten bezweifel ich mal das diese geistige Schöpfungshöhe erreichen. Naja und vom Logo brauchen wir
ja wohl kaum reden. Sollten sich wohl einige Leute der ZFA mal selbst im Themenbereich erneut ausbilden lassen.

Einzig die Aufgabenstellung selbst.. Naja aber ob man da irgendwelche Rechte dran einklagen kann (insbesondere wenn man nur über die Prüfungsaufgaben redet, sie nicht zitiert kopiert o.ä,) wage ich mal zu bezweifeln.


Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mi 12.05.2010 07:11, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Typo87

Dabei seit: 16.07.2007
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 11.05.2010 22:56
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

escaPe hat geschrieben:
dazu folgende Quelle: http://www.zfamedien.de/ausbildung/alleberufe/urheberrecht.php

Zitat:

In den letzten Monaten musste der ZFA feststellen, dass einige Auszubildende und Prüfungsteilnehmer/innen des Ausbildungsberufes Mediengestalter/in Digital- und Printmedien Prüfungsaufgaben des ZFA bzw. Ergebnisse dieser Prüfungen veröffentlicht haben.
Eine Vervielfältigung bzw. Veröffentlichung der schriftlichen und praktischen Prüfungen im Internet oder wo auch immer ist dem ZFA allein vorbehalten. Bitte lesen Sie dazu folgende juristische Stellungnahme:

Die Veröffentlichung von Prüfungsaufgaben und -unterlagen verstößt gegen das Urheberrecht des ZFA. Für jeden Prüfungsteilnehmer ist anhand des Copyrightvermerks erkennbar, dass an diesen Unterlagen ein Urheberrecht besteht und Unterlagen damit nur mit Genehmigung des ZFA veröffentlicht werden dürfen.

Texte und Bilder genießen Urheberrechtsschutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Auch Bearbeitungen der geschützten Werke sind nur mit Zustimmung des Urhebers zulässig. Wird dagegen verstoßen, so gibt das Urheberrechtsgesetz dem Verletzten Urheber Unterlassungs-/ Schadensersatz. In Einzelfällen kommt auch eine strafrechtliche Verfolgung in Betracht.

Die ausgegebenen Prüfungsunterlagen dürfen vom Prüfling nur zur Bearbeitung


seiner Aufgabe benutzt und nicht im Internet veröffentlicht werden. Der Urheber und damit der ZFA ist nach dem Urheberrechtsgesetz berechtigt auch in zeitlicher und örtlicher Hinsicht zu bestimmen, wie die zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen benutzt werden können.

Mit der persönlichen Erklärung, die bei Einreichen der Prüfungsunterlagen auszuhändigen ist, wurde jeder Prüfling auch auf diese Rechtslage hingewiesen.

Wer daher Prüfungsaufgaben oder das Ergebnis der Prüfung unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Texte oder Bilder ins Internet stellt, hat mit Schadensersatz und Unterlassungsansprüchen zu rechnen. Darüber hinaus können Mitteilungen an den Provider erfolgen, der die entsprechende Webseite zu sperren hat, weil sich auf ihr rechtswidrige Inhalte befinden.

Und um das jetzt wieder zu entschärfen, folgenden Links zum Bildmaterial wo ja die ZFA angeblich Urheber sein soll

http://de.fotolia.com/id/4777006
http://de.fotolia.com/id/2171624
http://de.fotolia.com/id/7847969
http://de.fotolia.com/id/2237344
http://de.fotolia.com/id/59839
http://de.fotolia.com/id/6461675
http://de.fotolia.com/id/1734021
http://de.fotolia.com/id/4236035
http://de.fotolia.com/id/284463

und alle anderen Bilder aus der Prüfung die sich unter "Bier Limette Grapefruit Kaktusfeige Brauerei usw." finden lassen

An den Texten bezweifel ich mal das diese geistige Schöpfungshöhe erreichen. Naja und das Logo davon brauchen wir
ja wohl kaum reden. Sollten sich wohl einige Leute der ZFA mal selbst im Themenbereich erneut ausbilden lassen.



loooooooooooool *ha ha*
Es wird einfach verdammt hoch gestappelt. Weitere ausführungen erspare ich mir.
Man kann nur hoffen das gewisse Menschen endlich Erwachsen werden und dieses Ostereierverstecken nicht
so ernst nehmen *ha ha*

So, und darauf Zissel ich mir jetzt einen *Prost* * Applaus, Applaus *


Zuletzt bearbeitet von Typo87 am Di 11.05.2010 23:02, insgesamt 2-mal bearbeitet
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escaPe

Dabei seit: 10.09.2007
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Verfasst Di 11.05.2010 23:01
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besonders folgender Satz hat mich zum schmunzeln gebracht:

Zitat:
Darüber hinaus können Mitteilungen an den Provider erfolgen, der die entsprechende Webseite zu sperren hat, weil sich auf ihr rechtswidrige Inhalte befinden.


1. Ist der Provider der Hoster

2. Will die mighty ZFA mit hilfe von Chuck Norris das schaffen was die Bundes und EU-Regierung bei rechtswidrigem Material
nicht schafft. Aber hey vielleicht haben die ja irgendwie Zugriff auf so einen MegaServer wie die Chinesen mit dem man
einfach das Internet zensieren kann.

Naja egal erstmal genüsslich ins Bett gehen. Gute Nacht
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sparrowski11

Dabei seit: 03.06.2007
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Verfasst Di 11.05.2010 23:08
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muss grad mal loswerden, dass ich mich über den vorhergehenden beitrag immens amüsier'! * huduwudu! * * Applaus, Applaus * *ha ha*
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