Flower123
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Verfasst Mi 20.05.2009 21:20
Titel Claim & Signet AP09 - Falle der IHK? |
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Hi!
In den Prüfungsunterlagen steht unter dem Thema "W3", dass man ein "ausgearbeitetes Signet" und einen "Claim" mitbringen soll!
Bedeutet das, dass wir in der praktischen Prüfung das Logo verändern dürfen, indem wir ein Signet (Bildzeichen) hinzufügen? Können wir einfach einen der Aussagen als Claim (Slogan) verwenden?
Das würde doch ein redaktioneller Verstoß sein! Außerdem dürfen Logos doch nicht verändert werden (in keinster From)!
Ist das eine Falle der IHK?
Freue mich auf schnelle Antworten!
Flower123
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