Autor |
Nachricht |
CorinnaS
Dabei seit: 16.01.2004
Ort: Dorsten
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.06.2005 08:37
Titel
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Haben die das echt gesagt? na Gott sei dank. Dann such ich mir ne nette schrift für den namen und gut is.
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mambo
Dabei seit: 28.09.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 03.06.2005 09:04
Titel ? |
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was ist denn überhaupt eure aufgabe? ich bin non ptrinter und wir müssen fürn motorrad shop ne hp entwerfen.
müsst ihr auch wiedermal ne anzeige mach, oder was macht ihr genau?
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Kimmy
Dabei seit: 20.09.2002
Ort: kimland
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.06.2005 09:08
Titel
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ich denke mal, dass das von IHK zu IHK unterschiedlich ist...
wenn mans begrü´ndet/und begründen kann, gibts bestimmt keinen abzug!
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Wednesday13
Dabei seit: 10.09.2004
Ort: München
Alter: 40
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.06.2005 09:08
Titel
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Hi Leute, ich hätte ein paar Fragen und ich hoffe ich darf diese rechtlich gesehen stellen
Ich bin kein guter Layouter weil ich größtenteils nur Werbeanzeigen im Illustrator setze. In InDesign hab ich zwar einen Kurs belegt und mir sind viele Sachen vertraut aber mir fehlt ein bisschen die Praxis was Layouts betrifft:
Muss der Satzspiegel bei dieser Broschüre im Goldenen Schnitt sein?
Darf ich einzelne Textfelder über die Seiten verteilt benutzen oder muss ich zwingend schon auf der Musterseite die ganzen Seiten mit Textfeldern überziehen und alle verknüpfen?
Ist es besser ein Grundlinienraster zu verwenden?
Müssen Bilder immer einheitlich positioniert sein oder können Sie von Seite zu Seite variieren?
Darf ich die Tabelle um 90 Grad gekippt einbringen (bietet sich bei diesem extremen Hochformat irgendwie an) ?
Danke schonmal im Vorraus
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Synapse
Dabei seit: 01.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 03.06.2005 09:37
Titel
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chris_at_design hat geschrieben: | Moin Moin,
dann haben wir am 16.6. nen Termin bei der IHK wo wir scribbeln müssen, an dem Tag bekommen wir auch die Daten. Und dann haben wir bis zum 1.7. Zeit das ganze nach unserem gescribbelten umzusetzen.
Lg Christian |
Das ist ja geil. Bei uns ist es genau ugekehrt 10 tage scribbeln, 5,5 stunden zur Umsetzung (Bildbearbeitung gehört zur Umsetzung)
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rabb.it
Dabei seit: 25.02.2003
Ort: Berlin
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.06.2005 09:47
Titel
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Wednesday13 hat geschrieben: | Hi Leute, ich hätte ein paar Fragen und ich hoffe ich darf diese rechtlich gesehen stellen
Ich bin kein guter Layouter weil ich größtenteils nur Werbeanzeigen im Illustrator setze. In InDesign hab ich zwar einen Kurs belegt und mir sind viele Sachen vertraut aber mir fehlt ein bisschen die Praxis was Layouts betrifft:
Muss der Satzspiegel bei dieser Broschüre im Goldenen Schnitt sein?
Darf ich einzelne Textfelder über die Seiten verteilt benutzen oder muss ich zwingend schon auf der Musterseite die ganzen Seiten mit Textfeldern überziehen und alle verknüpfen?
Ist es besser ein Grundlinienraster zu verwenden?
Müssen Bilder immer einheitlich positioniert sein oder können Sie von Seite zu Seite variieren?
Darf ich die Tabelle um 90 Grad gekippt einbringen (bietet sich bei diesem extremen Hochformat irgendwie an) ?
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dir sind da gestalterisch keine Grenzen gesetzt solange du alle Vorgaben aus dem Manuskript befolgst. Heißt Text vollständig verwenden und nicht redaktionell ändern. Format einhalten und mitgeliefertes Bildmaterial verwenden.
Ansonsten sind die von dir gestalterischen Grundregeln die du in der Ausbildung gelernt hast anzuwenden. Hier wäre Registerhaltigkeit sicher zu empfeheln - wie auch ein passendes Gestaltungsraster udn Satzspiegel. Ist dieser nicht mit goldenem Schnitt vorgegeben kannst du dir ausdenken was du willst. Grundsätzliczh hat die erfahrung gezeigt dass zu ausgefallende Entwürfe von den Prüfern nicht so sehr gewürdigt werden. Lieber handwerklich solide, technisch und gestalterischen Maßstäben folgend...
Schade aber so ist es nunmal versuch einen gesunden Mittelweg zu finden
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Synapse
Dabei seit: 01.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Fr 03.06.2005 09:52
Titel
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Hier gabs doch mal irgendwo einen Thread, wo aufgelistet war, was die "üblichen Hilfszeichen" für die angeforderte belichtungsfähige PDF-Datei sind...nur wo?
Und a propos belichtungsfähig: ich hatte das ja für die prüfung gelernt, aber da stand in verschieden Quellen einmal, man soll OPI-Kommentare drinlassen, und ein andermal, rausnehmen. Was den nun?
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pauly
Dabei seit: 02.02.2004
Ort: darmstadt
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 03.06.2005 09:55
Titel
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... wie ist das so bei euch, müßt ihr jetz normal arbeiten und die konzeption und gestaltung in eurer pause und abends daheim machen, oder seid ihr vom betrieb sozusagen reigestellt und könnt das den tag über auf der arbeit machen?
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