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Thema: AP 09 Alte Verordnung Non-Print Design/ Textlänge vom 19.05.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Praxis -> AP 09 Alte Verordnung Non-Print Design/ Textlänge
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jojosan
Threadersteller

Dabei seit: 17.04.2007
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 20.05.2009 09:45
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also mir hat das vermuten jetzt gereicht, habe die IHK kontaktiert, mein Prüfer soll sich jetzt laut denen bei mir melden und mir gewünschte Auskunft geben. Die Dame bei IHk sah aber ein das ein Problem geben könnte mit der Aufgabenstellung.
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DOUBLE_G

Dabei seit: 29.08.2006
Ort: Erbach
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.05.2009 13:24
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vortexsurfer hat geschrieben:
Naja, in der Aufgabenstellung ist doch explizit angegeben, dass die Umsetzung in eine lauffähige Version nicht notwendig ist. Also spare ich mir doch die Zeit und feile lieber noch an Details im Photoshop-Entwurf..?

so denke ich auch...
in 5,5 std. schaffst du das einfach nicht.
und bonus wird es sicher auch nicht geben.
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Daesher

Dabei seit: 30.06.2008
Ort: Mannheim
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.05.2009 13:54
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konsumkünstler hat geschrieben:
Daesher hat geschrieben:

die 5,5 std. sind einzig allein für die gestaltung. ihr baut also euer scribble dort in dieser zeit in einem stinknormalen layoutprogramm am pc nach. dann habt ihr nochmal ein paar tage zeit, um dann eure mappe (beinhaltet: konzept, screenshots und die website auf einem rohling) fertig zu machen und bei eurem prüfer abzugeben. die zeit reicht also sehr wohl eine lauffähige website abzuliefern.


Du hast also in der regulären Prüfungszeit die Gestaltung gemacht und später quasi eine "Bonus-CD" mit der umgesetzten Webseite mitgeliefert?


genau so wars! vielleicht war es bei uns so und bei euch ist es wieder anders... vielleicht war mein prüfer auch ein arschloch! bleibt jedem selber überlassen, ihr müsst wissen wie ihr es macht!!
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jojosan
Threadersteller

Dabei seit: 17.04.2007
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 22.05.2009 09:27
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so ich habe heute jetzt meinen zuständigen prüfer aus urlaub geklingelt. der meinte wenn das nicht passt einfach weglassen nach unten hin. das heißt also alle shprüfulinge für die herr Gromoll zuständig ist haben sozusagen freigabe zum einkürzen das es ja im echten leben zum scrollen wäre.

aber es darf echt nicht wahr sein montag war die dame der ihk nicht da
mittwoch habe ich sie dann erreicht ,meinte mein prüfer meldet sich
heute nochmal nach geprüft, ne die dame der ihk ist nicht da
beim betrieb des Prüfers angerufen ne der hat urlaub(zum glück Handynummer erhalten)
bei schule angerufen ne die sind nicht im haus!

update her henke hat es gerade besättig es dürfen sich alle shprüfulinge an die aussage halten, denn es wäre nur logisch meinte er entweder den screen zu verlängern oder text zu kürzen.


Zuletzt bearbeitet von jojosan am Fr 22.05.2009 10:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Andi B. Kloppt

Dabei seit: 08.08.2008
Ort: Berlin
Alter: 35
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 24.05.2009 20:00
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Hallo,

ich habe noch ein paar Fragen bezüglich der Texte. Darf man Teile des vorgegebenen Textes nochmal in beispielsweise einer Box auf der Seite plazieren? Und wenn, dürfte man zum Beispiel "Mo" anstatt Montag oder "8 - 16 Uhr" anstatt 8 Uhr bis 16 Uhr schreiben? Oder sogar ne eigene Überschrift in die Box schreiben?
Werde aus den Angaben im Aufgabenblatt nicht ganz schlau.
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jojosan
Threadersteller

Dabei seit: 17.04.2007
Ort: -
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 25.05.2009 08:16
Titel

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ich kann dir nur eins raten ruf deinen prüfer direkt an, nicht ihk sonder direkt deinen zuständigen Prüfer, der wird dir dann ne auskunft geben die auch verständlich ist.
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