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Thema: Prüfung als Externer (Mediengestalter/-in Bild & Ton) vom 20.01.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> Prüfung als Externer (Mediengestalter/-in Bild & Ton)
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Dr_Vandelay
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Verfasst Do 20.01.2011 02:39
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Prüfung als Externer (Mediengestalter/-in Bild & Ton)

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Prüfung als Externer (Mediengestalter/-in Bild & Ton)

Hallo,

habe eine Zeit lang als Post Production Assistant und als Cutter gearbeitet.
Jetzt würde ich gerne die o.g. Prüfung als Externer (IHK Hamburg) mitschreiben. Ist ein bisschen kurzfristig da ich bis zum 03ten Feb alles eingereicht haben muss aber ich würde gerne wissen ob ich als Externer auch einen Themenvorschlag abgeben muss. Da ich die Ausbildung ja nicht gemacht habe und quasi noch nichts von dem ganzen Prüfungs- und Schulkram weiß, weiß ich gar nicht was das für Themen sein sollen und wie diese Produktionsaufgabe aussieht.
Ich habe, selbstverständlich, schon im Web danach gesucht allerdings hab ich auch keine spezifischen Informationen für Externe gefunden, oder welche Aufgaben und Termine mich betreffen.

Vielleicht kann mir ja hier jemand auf die Sprünge helfen.

Vielen Dank!




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Dr_Vandelay
Threadersteller

Dabei seit: 20.01.2011
Ort: Solingen
Alter: 70
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 26.01.2011 12:51
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Aha.
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Windhauch

Dabei seit: 01.08.2008
Ort: Saarland
Alter: 33
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 26.01.2011 13:44
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Also am besten rufst du da lieber direkt bei deiner zuständigen IHK an, die können dir auch verbindliche Informationen liefern. *zwinker* Das kann sich von Bundesland zu Bundesland nochmals unterscheiden.

Zitat:

Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Beruf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.



Trifft das auch auf dich zu?

LG
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