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Thema: Probleme mit Anmeldung zur Prüfung vom 20.01.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> Probleme mit Anmeldung zur Prüfung
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Benutzer 3464
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Verfasst Do 20.01.2005 18:47
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Probleme mit Anmeldung zur Prüfung

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Ich durchstehe momentan wohl die schlimmste Zeit meines Lebens als Azubi.
Im Oktober letzten Jahres habe ich die Verkürzung auf zwei Jahre Ausbildung in meinem Betrieb genehmigt bekommen (endlich!). Hatte ein gutes Zeugnis und es war alles kein Problem.
Vor 2 Wochen kam dann die Anmeldung für die Abschlussprüfung. Mein Betrieb hat mir bis heute nicht bescheid gegeben. Ich hab dann heute mal vorsichtig nachgefragt, weil ich ab nächste Woche Blockunterricht habe und die Anmeldefrist am 10.2. ist. Schließlich wollte ich das auch mal zu Gesicht bekommen und unterschreiben.

Schließlich teilt mir meine Chefin mit, das sie zuerst noch ein Zwischenzeugnis aus der Berufsschule haben möchte und erst die Anmeldung unterschreibt, wenn ich gute Noten vorweisen kann. Im nächsten Satz meinte sie dann, das sie eh daran zweifelt, das ich die Prüfung schaffe.

Jetzt meine Frage: Ich hab mit dem letzten Zeugnis (2,1) meine Verkürzung durchbekommen und das soll jetzt nicht mehr ausreichend für die AP sein? Wo liegt da der Sinn? Entscheiden Noten über die Zulassung?
Und: das Zwischenzeugnis der Berufsschule bekomme ich erst zum Ende des Blocks, also Ende Februar ausgestellt, wenn die Anmeldefrist für die Prüfung schon längst vorbei ist!
Kann meine Chefin deshalb wirklich ihre Unterschrift verweigern?

Bin echt am verzweifeln und die täglichen Diskussionen rauben mir meine Kraft.
Könnt ihr mir helfen?
 
Honk

Dabei seit: 20.08.2003
Ort: Bremer Outback
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 20.01.2005 19:11
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Rückzieher, um die billige Arbeitskraft nicht zu verlieren?
Da würde ich mal unverbindlich beim zuständigen Prüfungsausschuss anrufen und die höflich zu ihrer Meinung bei solchen Praktiken fragen.
Die sollte das eigentlich interessieren.
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Naranji

Dabei seit: 07.01.2004
Ort: Zürich, CH
Alter: 40
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 20.01.2005 20:06
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seid wann gibt es in der BS Zwischenzeunisse? Wir haben nur Jahrezeugnisse gekriegt... Aber auch egal.
ich weiß nicht genau wie das mit der Verkürzung ist, wird die nicht auch bei der IHK beantragt/genehmigt? Dann kann sich doch deine Chefin schier nicht dagegen weigern. Und wenn du wirklich richtig mies wärst, wäre die Verkürzung gar nicht durchgegangen.
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Benutzer 3464
Account gelöscht Threadersteller


Ort: -

Verfasst Do 20.01.2005 20:29
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Danke. Ihr macht mir ein wenig Mut.
Ja, bei uns gibt es Zwischenzeugnisse, damit man sich damit schon bewerben kann. Dummerweise wäre mein jetziges Zeugnis nicht gerade das beste.. komme auf einen Durchschnitt von 2,6 und das könnte der Firma schon Grund geben, die Anmeldung nicht zu unterschreiben. Die können ja mit dem Argument kommen: Wir glauben nicht, das unser Azubi die Prüfung bestehen kann.
Aber wie gesagt, im Oktober letzten Jahres wurde meine Verkürzung von dem Betrieb, als auch von der IHK genehmigt. Dachte nicht, das mir das im nachhinein noch "aberkannt" werden kann.

Und zu allem Überfluss läuft mir die Zeit davon. Anmeldefrist ist 10. Februar und am nächster Woche bin ich nicht mehr im Betrieb. Kann dann noch nicht mal mehr ein Auge darauf werfen. Bei der IHK anrufen und petzen?
Ich weiss nicht, ob das der richtige Weg ist so kurz vor der Prüfung....
 
joki

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.01.2005 12:33
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In der Tat entscheidet alleine der Betrieb ob er Dich anmeldet. Die alternative wäre das Du Dich selber anmeldest. Damit ist dann aber auch Dein Ausbildungsvertrag beendet.
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devilish

Dabei seit: 23.03.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.01.2005 12:50
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Ich habe auch verkürzt. Der Betrieb kann dir aufgrund deiner Noten garnicht das verkürzen verweigern. Der Notendurchschnitt hat ja bei dir schon ausgereicht. Der Betrieb muss nur ein Wisch unterschreiben und dir eine Note für deine Arbeitsleistung geben. Normalerweise ist ein Betrieb dazu verpflichtet dir während deiner gesamten Ausbildung Noten zu geben, für Mitarbeit, Pünktlichkeit usw.. Dies macht aber so gut wie kein Betrieb. Auf jeden Fall sollte bei mir eine Prozentzahl angegeben werden. Diese darf glaub ich nicht schlechter als eine Note 3 sein. Da hab ich auch bei der IHK angefragt ob der Betrieb sich einfach querstellen kann um das Verkürzen zu verhindern. Da sagten sie das wenn sowas passiert die Leute von der IHK auch mal gerne im Betrieb vorbeischauen und das prüfen, da ja Leute die gut in der Schule sind und verkürzen wollen, ja kaum null Bock auf Arbeit haben. Ich an deiner Stelle würde so schnell wie möglich zur IHK gehen , die Sache schildern und dann wird das schon seinen Gang gehen. Ich bin damals persönlich zur IHK, zum Berater, hab mir die ganzen Unterlagen zum Verkürzen geholt und bin dann mit dem einen Wisch zur Schule und dem anderen zum Chef und hab dann alles selber wieder abgegeben. Hat alles super geklappt. Lass dir bloß nichts von deinem Chef einreden und kümmere dich am besten selber.
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devilish

Dabei seit: 23.03.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.01.2005 12:53
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joki hat geschrieben:
In der Tat entscheidet alleine der Betrieb ob er Dich anmeldet. Die alternative wäre das Du Dich selber anmeldest. Damit ist dann aber auch Dein Ausbildungsvertrag beendet.


Das stimmt so nicht. Wenn man Abitur gemacht hat ist man dazu berechtigt ein halbes Jahr zu verkürzen. Hat man dazu noch gute bis sehr gute Leistungen in der Berufsschule und arbeitet gut im Betrieb, dann daf man zusatzlich noch ein halbes Jahr verkürzen.
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Honk

Dabei seit: 20.08.2003
Ort: Bremer Outback
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.01.2005 13:48
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devilish hat geschrieben:
Das stimmt so nicht. Wenn man Abitur gemacht hat ist man dazu berechtigt ein halbes Jahr zu verkürzen. Hat man dazu noch gute bis sehr gute Leistungen in der Berufsschule und arbeitet gut im Betrieb, dann daf man zusatzlich noch ein halbes Jahr verkürzen.

Klingt gut - aber ist das eigentlich auch amtlich? So richtig mit Stempel drauf?
Oder ist nur ein "kann" drin?
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