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Thema: Nachprüfung/Mündlicheprüfung Neuverordnung? vom 12.12.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> Nachprüfung/Mündlicheprüfung Neuverordnung?
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check321
Threadersteller

Dabei seit: 12.12.2010
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Verfasst So 12.12.2010 14:43
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Nachprüfung/Mündlicheprüfung Neuverordnung?

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Hallo zusammen,
leider sind die Themen zur Nachprüfung/Mündlicheprüfung zu alt daher
kurz und schmerzlos. Ich gehe davon aus dass ich in der theo.AP
eine 5 in Wirtschaft und eine 5 in Medieninte./Medienaus.
habe. Praktisch müsste ich locker bestehen. Bin ich mit den 2 5en
in der theo druchgefallen und muss ich zur Nachprüfung/Mündlicheprüfung?
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Mitooo

Dabei seit: 16.12.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 12.12.2010 17:41
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Hi,

denke du musst zur Nachprüfung, wie genau das abläuft kann ich dir leider auch nicht sagen aber ich denke ich habe auch 2 fünfen daher warte ich auch schon auf das schreiben ^^
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Foos

Dabei seit: 04.03.2008
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Verfasst So 12.12.2010 20:03
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Kann man mit einem 6er auch noch in die Nachprüfung?
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eengell

Dabei seit: 29.08.2007
Ort: Stuttgart
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Verfasst So 12.12.2010 22:28
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ZFA hat geschrieben:
Bestehensreglungen:
Sowohl im Gesamtergebnis als auch im Prüfungsbereich 1 (Praxis) müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
In drei weiteren Prüfungsbereichen müssen ebenfalls mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.
Es ist kein Ungenügend erlaubt.
Man darf sich nur in einem schriftlichen Prüfungsbereich ein Mangelhaft erlauben, in welchem ist egal.


Das heißt, dass ihr alle drei (vorraussichtlich eure Ahnung bewahrheitet sich) durchgefallen seid.

Ausbildungsverordnung hat geschrieben:
(10) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der mit schlechter als ausreichend bewerteten Prüfungsbereiche nach Absatz 2 Nr. 2 bis 5 durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.


So wie ich das sehe kann man auch mit einer 6 in die Mündliche. In wieviele Fächer man aber in die Mündliche darf, hab ich auch nicht rausfinden können. Wann und ob ihr in die Nachprüfung müsst bekommt ihr rechtzeitig durch ein Schreiben mitgeteilt.
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n-i-k-e

Dabei seit: 26.09.2007
Ort: Saarbrücken
Alter: 35
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 13.12.2010 13:47
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Hallo zusammen,
weiß jemand, wann man das erfährt, dass man die schriftliche nicht bestanden hat?
Erst nach der praktischen Prüfung?
und wenn ich die schriftliche nicht bestanden habe, muss ich dann ein halbes Jahr warten
und darf dann nochmal ran?

danke...


Zuletzt bearbeitet von n-i-k-e am Mo 13.12.2010 13:48, insgesamt 1-mal bearbeitet
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-katie-

Dabei seit: 16.10.2008
Ort: Darmstadt
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Verfasst Di 14.12.2010 10:56
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Also, wir bekommen alle Ergebnisse am 28.1. gesagt... vorher kann man jedoch auf der IHK Seite mit seinen Daten (siehe Einladungsschreiben zur schrichtlichen Prüfung) sich einloggen und da stehen dann die schriftlichen Ergebnisse.
Offiziell ab dem 10.1. oder so (bei uns in Darmstadt), aber die von letztem Jahr meinten, das stand erst 1 Tag vor der Bekanntgabe aller Ergebnisse drin ^^
Und wenn du Theorie durchfällst, musst du nur die Fächer machen, die du nicht bestanden hast.. im Mai ist das dann ja...
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check321
Threadersteller

Dabei seit: 12.12.2010
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Verfasst Mi 15.12.2010 11:16
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Im Mai? Ich dachte man muss in die mündliche Nachprüfung?die dann ka ende Januar- Anfang Feb wäre?
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Foos

Dabei seit: 04.03.2008
Ort: Irgendwo
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 13.01.2011 13:26
Titel

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Hat jemand schon eine Einladung zur mündlcihen bekommen?

Bei der IHK Regensburg wäre die am 21. Januar.
Wenn jetzt noch nichts da ist, kommt doch auch nix mehr?!
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