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Thema: Einspruch gegen Ergebnis der Abschlussprüfung vom 06.07.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> Einspruch gegen Ergebnis der Abschlussprüfung
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melarchie

Dabei seit: 02.09.2004
Ort: Land of the Dibbelabbes
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.07.2005 12:06
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Bin zwar kein Prüfer (war diesen Sommer ja selbst mit der AP dran), aber
eins steht für mich zu 100% fest: die Bewertungskriterien sind bundesweit nicht
einheitlich. Und das sowohl bei Theorie als auch bei Praxis.
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Account gelöscht


Ort: -
Alter: -
Verfasst Di 12.07.2005 12:08
Titel

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Zitat:
Man kann Bezeichnungen in Tags ja so schreiben "width=2" oder so "width="2""! Ist ja eigentlich kein Fehler ob man es so oder so macht. Aber ich habs mal so und mal so gemacht...nicht einheitlich...deshalb!

Ich mußte darüber laut lachen! Der Typ von der IHK meinte dann, dass die Aufgabe nicht so schwer war und das die Prüfer deshalb so pingelig sein müssen.

"Man könnte die ganze Aufgabe auch in Frontpage machen und dann kann man doch auch nicht allen eine 1 geben!" * grmbl *

Naja...dann wurde ich eben eine Stunde zugetextet und es wurde mir gesagt, dass sowieso höchstens 1 Punkt mehr rausspringen könnte und das nach 2 Jahren Rechtsstreit!

Ich nehm es hin und hoffe, dass die Prüfer auch mal böse auf die Nase fallen, wenn sie von einem Abhängig sind...z.B. wenn ich ihre Rente bezahlen soll! muahaha


Sorry, aber genau darauf hätte ich als Prüfer auch geachtet. Es kommt nicht nur darauf an, deine Aufgabe stur nach Vorgabe zu lösen, (das ist "Einhaltung der Vorgaben"), sondern auch darauf, dass du aktuelle Standards berücksichtigst und in deiner Arbeit zeigst, dass du sozusagen weist, wovon du sprichst.

Du kannst nicht erwarten, mit einer mehr oder weniger grottigen Quelle oder einer relative Konzeptionslosen Umsetzung (nicht in deinem Falle, sondern bspw. in dem der Person hier, die für den Ticker n animiertes gif verwendet hat) die gleiche Bewertung zu erhalten wie jemand, der sich Gedanken gemacht hat, wie bspw. aktuelle Schlagworte wie Barrierefreiheit, Trennung Code/Layout etc. sich in der Aufgabe wiederspiegeln könnten.

Das ist sowohl ein Zeichen, dass man sich über die mediengerechte Umsetzung durchaus gesorgt hat und andererseits sogar die Transferleistung erbracht hat, aktuelle Unterrichtsinhalte (Barrierefreiheit, CSS etc.) in die Lösung der Aufgabe einfließen zu lassen.

Naja... so schlecht ist das Ergebnis nicht also eigenltihc kein Grund sich darüber zu erregen.

Ich sag mal ganz ehrlich: Im Operatingbereich finde ich die Benotungen um einiges gerechtfertigter als im Design-Sektor.


Zuletzt bearbeitet von am Di 12.07.2005 12:09, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
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Tom76

Dabei seit: 07.04.2005
Ort: Rockcity Gaggenau
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.07.2005 12:10
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Jo, da stimm ich dem Schinken 100% zu. Einer unserer Operator hat das Teil komplett in CSS gebaut und zugunsten von Barrierefreiheit auf den 1 sek timeout verzichtet. Gab lockere 95 Punkte!
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hans

Dabei seit: 29.03.2005
Ort: Sprendlingen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.07.2005 12:59
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kann man eure arbeiten mal sehn? *hehe*
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zinni

Dabei seit: 06.02.2004
Ort: Trier
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 12.07.2005 14:10
Titel

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hans hat geschrieben:
kann man eure arbeiten mal sehn? *hehe*


nö! *pah*

xSchinkenX ärgert mich immer! *pah* * grmbl *


*ha ha*
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Account gelöscht


Ort: -
Alter: -
Verfasst Di 12.07.2005 14:28
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Zitat:
zugunsten von Barrierefreiheit auf den 1 sek timeout verzichtet.


kann ich auch nicht ganz nachvollziehen, aber... gut.


Zitat:
xSchinkenX ärgert mich immer!


mach ich bei jedem hier *bäh*


Zuletzt bearbeitet von am Di 12.07.2005 14:28, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
JanTenner

Dabei seit: 22.03.2004
Ort: Hamburg
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 13.07.2005 10:26
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Das mit den 90,- stimmt, sobald es ein Rechtsverfahren wird können 90 € anfallen.
4 Wochen Zeit, also in Hamburg bis zum 3. 8. danach geht nichts mehr.
Wird es ein Rechtsverfahren geben, wird die aktuelle Note annuliert und deine Arbeit wird erneut geprüft.

Frage: Was muss alles in einem "Widerspruch" drin stehen? Alle Bewertungspunkte anfechten? Den Ausbilder unterschreiben lassen?
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alena

Dabei seit: 16.10.2003
Ort: Hamburg
Alter: 41
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 13.07.2005 14:44
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JanTenner hat geschrieben:
4 Wochen Zeit, also in Hamburg bis zum 3. 8. danach geht nichts mehr.


Das stimmt auch nicht so ganz! Sagen sie zwar, aber ab und zu scheinen sie eine Ausnahme zu machen.
Eine Freundin von mir, hat Monate später noch Wiederspruch eingelegt. Sie hatte aber auch keine Erfolg damit...
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