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Thema: Bildrechte vom 22.03.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> Bildrechte
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Pudel_des_Todes
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2007
Ort: Hamburg
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 22.03.2009 14:15
Titel

Bildrechte

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Moin,

im Kompendium stehen zum Thema Bildrechte nur zwei Seiten und ich bin gerade ein wenig unsicher, wie umfangreich wir das Thema lernen müssen für die Prüfung, das ist ja ein unendlich weiter Bereich.

Habt ihr gute Internetseiten oder andere Bücher zu dem Thema?

Danke *Thumbs up!*
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Miss Marple

Dabei seit: 18.02.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 22.03.2009 14:59
Titel

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so genau weiß ich das auch nicht, aber das es mehr als zwei seiten sind glaub ich schon

ich schätze es geht darum: wer hat urheberrechte, wie weit gehen die, was sind bildagenturene und welche rechte haben die an bildern, welche rechte muss ich beachten, wenn ich ein bild runterlade oder kaufe
so etwas denke ich
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Pudel_des_Todes
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2007
Ort: Hamburg
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 22.03.2009 15:08
Titel

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ja, ich lerne noch den ganzen urherberreichtskram aus dem kompedium, aber konkret zu bildern steht da echt wenig.
aber so tiefgehend fragen die ja auch nie in prüfungen.
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RockinPrincess

Dabei seit: 16.12.2005
Ort: NRW
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 22.03.2009 15:15
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Wir haben in der Schule ein Bisschen darüber gesprochen und ich würde fast sagen, dass die beiden Seiten im Kompendium total ausreichen.
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joelene

Dabei seit: 01.08.2006
Ort: Nordwalde
Alter: 36
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 23.03.2009 06:31
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zu bildrechten gehört eventuell auch das recht am eigenen bild. würd ich mir dann auch angucken. und natürlich den unterschied zwischen lichtbild und bildwerk. vielmehr wirds glaub ich nicht sein.
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mare3

Dabei seit: 11.09.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 23.03.2009 09:42
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Hatten das Thema in der Berufsschule.

Würde hier einmal lernen:

Fotograf als Urheberrecht. Dazu gehört Urherberpersönlichkeitsrecht, Verwertungsrecht, wann ist es ein Lichtbild wann ein Lichtbildwerk und digitale Bildaufnahmen als Werke.

Recht am eingenen Bild. Dazu gehört die Unterscheidung Privatperson, Personen der Zeitgeschichte: absolute Personen oder relative Personen.

Was meint ihr?
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Pudel_des_Todes
Threadersteller

Dabei seit: 11.05.2007
Ort: Hamburg
Alter: 37
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 23.03.2009 14:09
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mare3 hat geschrieben:
Hatten das Thema in der Berufsschule.

Würde hier einmal lernen:

Fotograf als Urheberrecht. Dazu gehört Urherberpersönlichkeitsrecht, Verwertungsrecht, wann ist es ein Lichtbild wann ein Lichtbildwerk und digitale Bildaufnahmen als Werke.

Recht am eingenen Bild. Dazu gehört die Unterscheidung Privatperson, Personen der Zeitgeschichte: absolute Personen oder relative Personen.

Was meint ihr?


Ja, das habe ich mir gestern auch alles angeschaut. Das mit Sicherheit.
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rockladi

Dabei seit: 24.06.2008
Ort: Kempten
Alter: 33
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 23.03.2009 15:00
Titel

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Vielleicht auch, wie lange die Rechte gelten... 50 Jahre Jahre nach Erscheinen des Lichtbildes usw.
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