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Thema: Bei versagen der Theorie noch Praktische Prüfung? vom 06.05.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> Bei versagen der Theorie noch Praktische Prüfung?
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hen

Dabei seit: 18.03.2005
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Verfasst So 06.05.2007 13:21
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Also ich verstehe dich nicht!

Dein Wissensstand kann doch nicht so minimal sein das du gar nichts weißt!

Gedanken macht sich hier jeder über das Bestehen der Prüfung!

Und ob man freiwillig die Lehrzeit verlängern darf bzw. die Prüfung absagen glaub ich nicht das es geht, denn falls du die Prüfung nicht bestehen solltest -> dann hast du erst die Möglichkeit zu verlängern!

Also entweder du versuchst es die Prüfung zu packen oder du kommst damit klar das du deine Lehre nach 3 Jahren abbrichst und somit nix in der Hand hast, außer 3 Jahre vergeudete Zeit!!!
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djukie

Dabei seit: 16.08.2005
Ort: schöppingen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 06.05.2007 13:22
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hi ich hab noch nie was von einer vorbenotung gehört! ist das wirklich so?????
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elsombrero1
Threadersteller

Dabei seit: 16.01.2006
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Verfasst So 06.05.2007 13:25
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hen hat geschrieben:
Also ich verstehe dich nicht!

Dein Wissensstand kann doch nicht so minimal sein das du gar nichts weißt!

Gedanken macht sich hier jeder über das Bestehen der Prüfung!

Und ob man freiwillig die Lehrzeit verlängern darf bzw. die Prüfung absagen glaub ich nicht das es geht, denn falls du die Prüfung nicht bestehen solltest -> dann hast du erst die Möglichkeit zu verlängern!

Also entweder du versuchst es die Prüfung zu packen oder du kommst damit klar das du deine Lehre nach 3 Jahren abbrichst und somit nix in der Hand hast, außer 3 Jahre vergeudete Zeit!!!



wer hat gesagt ich will ohne Prüfung abbrechen ?
hen: Ich habe nur 2 Jahre Ausbildung vereinbart... Wenn man von der Prüfung zurücktritt macht man Sie das nächste mal. Das ist der IHK egal. Meinte damit nur das es besser wäre jetzt nicht mitzumachen als eventuel mit ner schlechten Note zu bestehen unde es später besser vorbereitet zu schaffen

Es kann ja 1000 Gründe geben warum man nicht optimal lernen konnte ...


Zuletzt bearbeitet von elsombrero1 am So 06.05.2007 13:27, insgesamt 2-mal bearbeitet
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hen

Dabei seit: 18.03.2005
Ort: -
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Geschlecht: Männlich
Verfasst So 06.05.2007 13:28
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Wenn du nur 2 Jahre vereinbart hast, müsste das eigentlich in deinem Ausbildungsvertrag stehen und ist somit verbindlich.

Das heißt du musst so oder so die Prüfung jetzt (Sommer 07) machen und beim Nichtbestehen ein halbes Jahr später (Winter 07)

Und ich glaube der IHK ist es egal ob du Zeit zum lernen hattest oder nicht. Der Termin steht.


Zuletzt bearbeitet von hen am So 06.05.2007 13:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Bibi07

Dabei seit: 22.03.2007
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Verfasst So 06.05.2007 13:29
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Hallo zusammen!

Woher kommt denn diese Note mit der wir eingereicht werden? Hab davon noch nie was gehört!
Hat das was mit dem Abschlusszeugnis der Berufsschule zu tun?

Viele Grüße
Bibi
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wauzi

Dabei seit: 27.07.2003
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Verfasst So 06.05.2007 13:39
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hab ich auch nix von gehört mit der vorbenotung...
hätten die lehrer da nicht was gesagt? schließlich wären dann viele bei mir in der klasse
mit ner 4 oder 5 sogar vorbenotet, wenns nach unterrichtsnoten geht. die hätten dann ja
auch keine chance auf ne 2 in der ap, oder wie?
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hen

Dabei seit: 18.03.2005
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Geschlecht: Männlich
Verfasst So 06.05.2007 13:42
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Denke mal das eine gute Vorbenotung der Berufsschule evtl berücksichtigt wird, falls man in der Prüfung auf Kippe steht.

Denn soweit ich weiß sind die Noten in der BS und in der Prüfung 2 verschiedene Paar Schuhe.
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Bibi07

Dabei seit: 22.03.2007
Ort: -
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 06.05.2007 14:00
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ja davon bin ich auch immer ausgegangen das die Berufschulnote und die Prüfungsnote nichts miteinander am sträußchen haben! sonst hätte man sich ja auch ein wenig mehr inner schule mühe gegeben! Grins
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