Dabei seit: 05.01.2006 Ort: Leipzig Alter: 48 Geschlecht:
Verfasst Sa 09.05.2009 13:18 Titel
DasBinchen hat geschrieben:
dürfen wir uns eigentlich leeres Papier mit in die Prüfung nehmen um ein faltmuster anzulegen??
In einer Prüfungsaufgabe stand das mal direkt mit drin, dass man das darf.
Zitat:
Skizzieren Sie das Ausschießmuster... bla bla.... Tragen Sie die Paginierung, die Falzanlage und die Druckanlage in die Skizze ein. (Als Hilfsmittel ist das Anfertigen eines Falzschemas erlaubt)
Sorry ich denke mir auch immer sehr viel dabei ohne es richtig auszusprechen Also wenn die jetzt zB nach der innern Form fragen und dort steht in der Aufgabe das umschlagen wird dann steht doch die zB 2 an einer anderen stelle als beim umstülpen! Und wenn ich mir jetzt ein falzmuster anlege schreibe ich dann die zahlen erst von der äußernform auf und umschlage ich es dann oder wie geht man da ran?? Ich habe keine Ahnung von dem
Dabei seit: 01.08.2007 Ort: FFM Alter: 38 Geschlecht:
Verfasst Sa 09.05.2009 21:52 Titel
ja okay ich habs mir auch nochmal angeschaut, aber was wenn da steht, was wäre die passende falzart?
ich mein woher weiss ich das denn ich falze einfach, also hauptsache links und oben ists zu und unten rechts offen die ersten seiten oder?
und was ist der unterschied beim umstülpen und umschlagen muss ich da was beachten beim falzen????
und was ist der unterschied beim umstülpen und umschlagen muss ich da was beachten beim falzen????
wenn ich das richtig verstehe dann mit den falzart nicht aber mit der anlage... aber ich weiß einfach nicht mit welcher form man anfängt??? Beim Falzen mit der inneren, aber beim wenden???
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