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allancaya
Dabei seit: 15.08.2002
Ort: -
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Verfasst Fr 18.06.2004 13:11
Titel
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Ausbildungsverhältnis gilt als beendet, wenn du die Prüfungsergebnisse erfährst und bestanden hast....Zeugnis der Berufschule etc. ist irrelevant...
Wenn du alle Prüfungsergebnisse hast, nicht nur von der AP Theorie sondern auch AP Praxis
Zuletzt bearbeitet von allancaya am Fr 18.06.2004 13:12, insgesamt 1-mal bearbeitet
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JuliSue
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Augsburg
Alter: 42
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Verfasst Fr 18.06.2004 13:11
Titel
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Wir haben gelernt, dass sobald der Betrieb darüber in Kenntnis gesetzt wird, dass der Azubi die Prüfung bestanden hat, endet das Ausbildungsverhältnis. Desweiteren ist es eben auch so, dass wenn dein Betrieb dir nicht mitteilt, dass du "nicht" übernommen wirst, und du am nächsten Tag im Betrieb erscheinst ein neues Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. -> ergo, der Betrieb muss davon wissen, dann endet alles, wird dir nicht ausdrücklich mitgeteilt, dass dein Beschäftigungsverhältnis aufgehoben wird, dann geht es am nächsten Tag gleich weiter.
LG Julie
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marek
Dabei seit: 23.07.2002
Ort: -
Alter: 42
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Verfasst Fr 18.06.2004 13:12
Titel
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du kannstm ich mal. penner, ich meine ja auch das zeugnis von der ihk. wer redet denn hier vom schulzeugnis. datt interessiert doch niemanden.
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bubble
Dabei seit: 01.09.2003
Ort: im wilden Süden
Alter: -
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Verfasst Fr 18.06.2004 13:14
Titel
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..dann stimmits doch! ^^
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allancaya
Dabei seit: 15.08.2002
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 18.06.2004 13:15
Titel
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schön das du so nett zu mir bist...."Penner" wenn dann Pennerin...entschuldige meine Wortwahl....schreibs das nächste mal dazu damit man weiß das du vom IHK-Zeugnis sprichst und nicht vom Schulzeugnis.
:P
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Benutzer 5259
Account gelöscht Threadersteller
Ort: -
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Verfasst Fr 18.06.2004 13:21
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okey - gehe auch mal davon aus das der brief entscheident ist - obwohl das IHK -zeugnis wohl auch ne rolle spielt ( auch weil der betrieb das ja sicherlich für seine unterlagen haben möchte)
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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
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Verfasst Mo 21.06.2004 11:19
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Da ich so´n bischen mit der IHK zu tun habe bin ich mir sicher. Schau mal in deinen Ausbildungsvertrag! Da muss drin stehen wann das Vertragsverhältnis endet.
lt. Prüfungsordnung ist die Ausbildung mit der Feststellung des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss bestanden. Wenn der Betrieb Dich darüber hinaus länger behält ist von diesem der FACHARBEITERLOHN nachträglich zu zahlen einklagbar!!!
Es ist dann auch stillschweigend ein rechtlich gültiger Arbeitsvertrag zustande gekommen. Mit ALLEN Rechten und Pflichten!!!!
Zuletzt bearbeitet von joki am Mo 21.06.2004 11:20, insgesamt 1-mal bearbeitet
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joki
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Colonia
Alter: 102
Geschlecht:
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Verfasst Mo 21.06.2004 11:24
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Benutzer 5259 hat geschrieben: | also für KÖLN gilt:
das Ausbildungsverhältnis endet ERST mit der Zeugnisübergabe am 02.07 !!!! (laut IHK)
Erst mit dem Zeugnis erfährt man wie man bestanden hat - bis dahin kann der Prüfungsausschuss die Noten noch ändern.
Erhält man die Einladung so ist es aber eigentlich sicher, dass man bestanden hat - nur eben noch nicht mit welcher Note etc.
also heist dies für uns - immernoch warten warten warten -- heute in genau 2 Wochen sind wir dann Arbeitnehmer oder Arbeitsloser |
Zur Klarstellung Zeugnis= Zeugnis der BS ist nicht massgeblich.
Es zählt alleine der Facharbeiterbrief.
Deutsche Sprache schwere Sprache!
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