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Thema: [AP Winter 2006] Mediendesign – Nonprint vom 10.11.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> [AP Winter 2006] Mediendesign – Nonprint
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batthemadbat

Dabei seit: 20.10.2006
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Verfasst Mo 27.11.2006 16:24
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Re: Interaktive Imagewerbung

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Oceans_eleven hat geschrieben:
hi leute,

habt Ihr was zum Thema "interaktive Imagewerbung" ? *Schnief*

Also ich finde nur was zu "Imagewerbung" oder "interaktive Werbung". Das was ich für "Imagewerbung" hab, ist kurz formuliert:

"Während bei der Produktwerbung die Eigenschaften des Produktes im Vordergrund stehen und bei Preiswerbung der im Vergleich günstige Preis, stellt Imagewerbung das beworbene Produkt in einen bestimmten Zusammenhang, der auf das Produkt abfärbt: Die von einem Zahnarzt empfohlen Zahnpasta, die vom offensichtlich erfolgreichen Manager gerauchte Qualitätszigarette, der Fruchtsaft des Spitzensportlers ... diese Produkte erscheinen gefühlsmäßig hochwertiger.

Imagewerbung ist nicht auf den Verstand, sondern auf die Gefühle des Betrachters gerichtet.

wie kommt die Interaktivität jetzt dazu? * Keine Ahnung... *


Ich würde mal sagen dass z.B. so Geschichten wie Adgames unter interaktive Imagwerbung fallen, oder sowas wie pseudo-homevideos die bei youtube auftauchen, aber professionell produziert wurden.
ich denke zentral für imagwerbung ist dass nichtmal so sehr ein produkt im vordergrund steht sondern eine marke. so wie bei diesem krombacher spot, der kein spezielles krombacher bier anpreist, sondern einfach sagt krombacher ist umweltbewusst und verwendet reines felsquellwasser bla bla bla...
oder bei der neuen ratiopharm-kampange, diese dämliche "world in balance"-geschichte. da wird mit keinem wort auf die güte von ratiopharm produkten hingewiesen, sondern ratiopharm als wohltäter wegen spendenaktion (jaja ihr wisst bescheid) hingestellt, um der firma ein positives image in der öffentlichkeit zu geben.
es gibt noch zahllose beispiele, aber ich glaube ihr wisst worauf ich hinaus will.
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anflo
Threadersteller

Dabei seit: 28.02.2006
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Verfasst Mo 27.11.2006 17:31
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So, hier meine Ausarbeitung zu Interaktiver IMagwerbung. Mein Lehrer vermutete, dass vorallem Online-Marketing damit gemeint sein könnte:

Interaktive Imagewerbung
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Fedaikin

Dabei seit: 25.10.2005
Ort: Ol
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 27.11.2006 18:00
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herzlichen dank euch allen

*Thumbs up!*




mir ist noch eingefallen: bilddateiformate = Vektorgrafiken (-bilder) und Pixelbilder

-> Unterschiede
-> Gemeinsamkeiten
-> etc.
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marvink

Dabei seit: 05.11.2006
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Verfasst Di 28.11.2006 15:04
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Abschreibung

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Weils so schön ist und ich gerade ein bisschen gelernt habe hier einmal ein paar Kalkulationssachen die durchaus im allgemeinen Prüfungsteil vorkommen können:

Break-Even-Point
nicht im Kompendium zu finden.

Definition:
Der Break-Even-Point ist in der Wirtschaftswissenschaft der Punkt an welchem Erlös und Kosten einer Produktion (oder eines Produktes) gleich sind und damit weder Verlust noch Gewinn erwirtschaftet werden.

Wird der Break-Even-Point überschritten erreicht mand die Gewinnzone, entsprechend wird bei Unterschreitung ein Verlust realisiert.

Mit der Break-Even-Analyse lassen sich Gewinnauswirkungen infolge von Umsatz und Kostenänderungen berechnen. Bspw. können Fragen nach den Auswirkungen von zusätzlichen Marketingkosten auf den Umsatz oder Preissenkunden auf den Gewinn beantwortet werden.

Berechnungsgrundlage
Die Berechnung baut auf folgende Formel auf:

Kfix / E - Kvar

oder in Worten: Fixkosten geteilt durch Erlöse minus variable Kosten

Kf = fixe Gesamtkosten
Kv = variable Gesamtkosten
Kg = Gesamtkosten = Kf + Kv
kf = fixe Stückkosten
kv = variable Stückkosten
kg = Stückkosten gesamt = kf + kv

Fixe Kosten fallen unabhängig davon an, ob und in welchem Umfang die verfügbaren Kapazitäten in Anspruch genommen werden.
Dazu zählen bspw. Personalkosten, Zinskosten, zeitbezogene Abschreibungskosten, Miet- und Leasingkosten etc. Diese Kosten müssen auch bei Stillstand oder Einstellung der Produktion, zumindest auf Zeit getragen werden.

Variable Kosten sind beschäftigunsgradabhängig - d.h. je höher die Ausbringungsmenge, desto höher sind die damit verbundenen Kosten (und umgekehrt). Zu den variablen Kosten Zählen vor allem Werkstoffkosten / Materialkosten.

Die Formel:



Der Break-Even-Point in der obigen Formel gibt an, ab welcher Absatzmenge die Umsatzerlöse die fixen und variablen Kosten decken. Der Deckungsbeitrag je Stück errechnet sich aus Verkaufsopreis je Stück abzüglich variable Stückkosten.

Die nachfolgende Formel gibt den zur Deckung der fixen und variablen Kosten notwendigen Umsatzerlös an. Die Deckungsquote je Stück errechnet sich aus Deckungsbeitrag je Stück geteilt durch die Verkaufspreis je Stück


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anflo
Threadersteller

Dabei seit: 28.02.2006
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Verfasst Di 28.11.2006 15:10
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Hier mein Kram zu Formularen

HTML-Formulare
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humankatapult

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Ort: Abteilung VII Intern
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 28.11.2006 15:34
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Re: Abschreibung

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marvink hat geschrieben:
lala


Sehr schön, aber das gehört doch genauso auch in den Nonprintbereich.
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marvink

Dabei seit: 05.11.2006
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Verfasst Di 28.11.2006 15:35
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Abschreibung
= Wertminderung von Wirtschaftsgütern

Wodurch kommt der Werteverlust eines Wirtschaftsgutes zu Stande?

Der Werteverlust kann sowohl durch neue Innovationen oder eine fortschreitende Forschung und Entwicklung herbeigeführt werden, aber auch durch die Witterung (Regen, Schnee oder Frost) oder durch den Verschleiß.

Wann wird Abschreibung angewandt?
Diese Art des Werteverzehrs wird nur bei Wirtschaftsgütern angewandt, welche mehr als ein Jahr im Betriebsvermögen des Steuerpflichtigen genutzt werden. Der Abschreibung über mehrere Jahre unterliegen nur Wirtschaftsgüter, bei welchen die Herstellungskosten oder Anschaffungskosten 410 Netto überschreiten.

Damit kann nicht der gesamte Kaufpreis im Jahr des Erwerbs steuermindernd als Betriebsausgabe oder als Werbungskosten geltend gemacht werden, sondern nur der jährliche Wertverzehr. Nicht abschreibungsfähig sind lediglich Wirtschaftsgüter, die keinem Wertverzehr unterliegen (z.B. unbebaute Grundstücke oder Kunstwerke anerkannter Meister)

Auf Wirtschaftgüter deren Wert zwischen 60 € und 410 € liegt, kann der Unternehmer eine Ausnahmeregelung anwenden. Diese Wirtschaftsgüter werden auch als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bezeichnet. Sie können wahlweise auch insgesamt im Jahr der Anschaffung oder Herstellung als Betriebsausgabe eingesetzt werden.

Die Bemessunggrundlage der Abschreibung ...
... sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes. Bei Anschaffung eines Wirtschaftsgutes fließt daher nicht nur der Kaufpreis, sonder auch die Erwerbsnebenkosten, wie zum Beispiel Transportkosten und Montagekosten, in die Bemessunggrundlage für die Abschreibung mit ein.

Die Höhe des Jährlichen Abschreibungsbetrages ...
... richtet sich nach der Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes und nach der gewählten oder gesetzlich vorgegebenen Abschreibungsmethode. Die Nutzungsdauer wird durch die Herausgabe einer amtlichen Abschreibungstabelle (AfA-Tabelle) vom Bundesfinanzministerium bestimmt und zumeist alle zwei Jahre aktualisiert.
Auch die zu Anwendung kommende Abschreibungsmethode (z.B. lineare/degressive Abschreibung) ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die AfA-Tabellen
AfA oder Absetzung für Abnutzung sind die steuerlichen Begriffe für die Abschreibung von Wirtschaftsgütern. Zur möglichst einheitlichen Ermittlung von Abschreibungszeiten publiert der Bundesminister der Finanzen Abschreibungstabellen, in denen fast alle Investitionsgüter, die sich durch Gebrauch oder im LAufer der Zeit abnutze, erfasst werden. Die Tabellen enthalten die so genannte betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für die Wirtschaftsgüter.

1. Die lineare Abschreibung
Diese Abschreibungsmethode wird in gleichen Jahresbeträgen ermittelt. Die lineare Abschreibung berechnet sich, indem die Anschaffungskosten oder Herstellungskosten durch die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes dividiert werden. Die einfache Berechnung stellt ein klaren Vorteil für die linieare Abschreibung dar. Jedoch ist sie nicht zeitgerecht, da der Werteverlust der Wirtschafstgüter meist wesentlich höher ist (so z.B. bei Computern, welche derzeit über drei Jahre abgeschreiben werden, aber meist nach ein oder zwei Jahren schon technisch veraltet sind).

Beispiel: ein Unternehmer erwirbt eine Maschine zu einem Preis von 1000 €. Diese Maschine besitzt laut der amtlichen Abschreibungstabelle eine Nutzungsdauer von fünf Jahren und wird daher auf diesen Zeitraum linear abgeschrieben. Somit errechnet sich ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 200 €, welcher den Gewinn des Unternehmens mindert. Der Abschreibungssatz ermittelt sich zu 20% (100% / 5 Jahre Nutzungsdauer).

2. Die degressive Abschreibung
Neben der linearen Abschreibung kann der steuerpflichtige Unternehmer auch Abschreibungsbeträge mit fallenden Jahresbeträgen ermitteln.
Die Höhe der degressiven Jahresabschreibung ermittelt sich auf Basis des Restbuchwertes eines Wirtschaftsgutes, welcher aus dem Vorjahr übertragen wird. Maximal darf das Doppelte der linearen AfA, jedoch nicht mehr als 20% angesetzt werden.

Beispiel Ein Unternehmer kauft eine Maschine für 150.000 € Laut der Nutzungsdauer von 15 Jahren und der somit zu ermittelnden linearen Abschreibung (10.000 € pro Jahr) könnte der Unternehmer Abschreibungen in Höhe von 30% (=45.000 € im ersten Jahr) im Rahmen der degressiven AfA geltend machen. Allerdings sind dort höchstens 20% zulässig, so dass er als ersten Abschreibungsbetrag maximal 30.000 € als Abschreibungen und somit als Aufwand gewinnmindernd zum Ansatz bringen kann.

Vor und Nachteile

Durch die prozentuale Ermitllung der degressiven Abschreibung, errechnen sich in den ersten Jahren wesentlich höhere Abschreibungsbeträge und somit Aufwendungen als in den kommenden Jahren. Eine Abnutzung des Wirtschaftsgutes kann dadurch wesentlich besser Rechnung getragen werden. Aufgrund der in den ersten Jahren der Nutzung deutlich höher ausfallenden Abschreibungsbeträge, kann eine höhere Gewinnminderung als bei der Anwendung der linearen Abschreibung beobachtet werden.
Nachteilig ist der etwas aufwändigere Berechnungsprozess sowie der notwendige Übergang zur linearen Abschreibung, da aufgrund der degressiven Wirkund kein Restbuchwert ermittel werden kann. Der Unternehmer hat die Möglichkeit im letzen Jahr der Nutzungsdauer das Wirtschaftsgut mit dem verbleibenden Betrag voll abzuschreiben oder einen Wechsel zur linearen Methode durchzuführen. Der Zeitpunkt dafür entsteht genau dann wenn der lineare Abschreibungsbetrag größer wird als der degressive Betrag.
Praxistipp:
Die degressive Abschreibung lohnt sich erst bei einer Nutzungsdauer von über 5 Jahren
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anflo
Threadersteller

Dabei seit: 28.02.2006
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 28.11.2006 18:32
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Hier zu dynamischen Websites etc., aber das meiste kennt Ihr eh schon

Dynamische Websiten

Bilddateiformate

Dateiformate

Digitalkamera


Zuletzt bearbeitet von anflo am Fr 01.12.2006 19:42, insgesamt 3-mal bearbeitet
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