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Thema: AP 07 – WISO Lösungen aus PAL-Buch! vom 05.04.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Abschlussprüfung Theorie -> AP 07 – WISO Lösungen aus PAL-Buch!
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signora
Threadersteller

Dabei seit: 26.01.2006
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Alter: 39
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Verfasst Do 05.04.2007 16:51
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AP 07 – WISO Lösungen aus PAL-Buch!

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Hallo an alle,

ich kann mich mit manchen Lösungen aus dem PAL-Prüfungsbuch (2.Aufl, 2006) nicht anfreunden und finde keine weiteren Infos zur Erklärung. Deswegen hier meine Frage an euch:

Wer´s hat:
Frage 256, Thema Betriebrat:
"Was dürfen die Betreibsratsmitglieder bei einem gewerkschaftlich geführten Streik nicht tun?"
1–sich am Streik beteiligen
2–als Streikposten tätig werden
3–in der Gewerkschaftszentrale bei der Organisation des Streiks helfen
4–im Streiklokal die Streikgeldliste führen
5–die sachlichen Mittel des Betreibsrats für den Arbeitskampf einsetzen. <-- Schuld! RICHTIGE LÖSUNG


Letzlich kann ich die Lösung verstehen, aber heißt das dann als Konsequenz, dass sich der BR am Streik beteiligen darf? Das habe ich immer anders gelernt und bin deswegen echt verunsichert...Hat einer Materialien dazu?

Und einen hab ich noch:
Frage 184, Thema Arbeitsrecht
"In welchem Fall besteht für den AG KEINE gesetzliche Lohnfortzahlungspflihct?"
1–Ein AN kann seine Tätigkeit nicht ausüben, weil die Energieversorgung im Betrieb zusammengebrochen ist.
2–Ein AN hat sich am Wochenende beim Fußballspielen das Bein gebrochen.
3–Ein AN war 7 Wochen arbeistunfähig.4 Monate später erkrankt er an derselben Krankheit erneut und wird 2 Wochen krankgeschrieben <-- Schuld! RICHTIGE LÖSUNG
4–Ein AN kann seine Tätigkeit nicht ausüben, weil aufgrund eines Maschinenschadens bei einem Zulieferbetrieb wichtige Teile fehlen.
5–Ein AN repariert am Wochenende sein Auto, dabei verletzt er sich und ist 2 Wochen arbeitsunfähig.

WARUM dies???? Versteh´s nich...
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brooklynjersey

Dabei seit: 15.08.2005
Ort: Hannover
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 05.04.2007 17:38
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Re: AP 07 – WISO Lösungen aus PAL-Buch!

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signora hat geschrieben:

"Was dürfen die Betreibsratsmitglieder bei einem gewerkschaftlich geführten Streik nicht tun?"
.... 5–die sachlichen Mittel des Betreibsrats für den Arbeitskampf einsetzen. <-- Schuld! RICHTIGE LÖSUNG

Letzlich kann ich die Lösung verstehen, aber heißt das dann als Konsequenz, dass sich der BR am Streik beteiligen darf? Das habe ich immer anders gelernt und bin deswegen echt verunsichert...Hat einer Materialien dazu?


Das heißt nicht das der Betriebsrat sich am Streik beteiligen darf!!! Ganz im Gegenteil... wie die Lösung erklärt...Betriebsratmitglieder dürfen keine sachlichen Mittel des Betreibsrats für den Arbeitskampf einsetzen.
Vielleicht hast du die Frage nicht richtig gelesen?!?

signora hat geschrieben:

Und einen hab ich noch:
Frage 184, Thema Arbeitsrecht
"In welchem Fall besteht für den AG KEINE gesetzliche Lohnfortzahlungspflihct?"
3–Ein AN war 7 Wochen arbeistunfähig.4 Monate später erkrankt er an derselben Krankheit erneut und wird 2 Wochen krankgeschrieben <-- Schuld! RICHTIGE LÖSUNG

WARUM dies???? Versteh´s nich...


Weil die Lohnzahlungsplicht des Arbeitgebers bei derselben Krankheit für insgesamt nur 6 Wochen besteht (ich glaube innerhalb von 3 Jahren.... bin mir nicht ganz sicher.)


Zuletzt bearbeitet von brooklynjersey am Do 05.04.2007 17:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Bienchen

Dabei seit: 08.01.2007
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Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 05.04.2007 17:38
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Hi,
also.....
Der Betriebsrat darf sich am Streik beteiligen. Mit den sachlichen Mitteln meinen die, dass der Betriebsrat keine Mittel benutzen darf die der Betrieb zur Verfügung stellt. Das wäre so zu sagen Diebstahl.

Die Antwort der zweiten Frage ist deshalb richtig, weil nach sechs Wochen der Arbeitgeber keinen Lohn mehr zahlt, sondern die Krankenversicherung.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen
Schöne Ostern
Lieben Gruß
Bienchen
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signora
Threadersteller

Dabei seit: 26.01.2006
Ort: Hannover
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 06.04.2007 12:58
Titel

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danke ihr beiden.

@bienchen:
also er darf sich beteiligen, also auch wirklich mitstreiken? Oder nur bei der Organisation helfen? Das ist meiner Meinung nach ein wichtiger Unterschied. Hä?

zur zweiten Frage:
Wenn ich 7 Wochen krank bin, ist es klar, dass die 7.Woche nicht mehr vom AG sondern der Kasse bezahlt wird, klar. Aber wenn ich nochmal später deswegen krank werde brechen da nicht neue 6 Wochen AG-Zahl-Pflicht an? So wie brooklynjersey es sagte, dass die 6 Wochen für 3 Jahre gelten kann ich mir ja gar nich vorstellen, das ist viel zu lange.....? Aber kann es vielleicht damit zusammenhängen, dass er DIESELBE Krankheit hatte und keine neue?....Hm. nagut. ich werds einach stumpf lernen... * Ich will nix hören... *

danke euch
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head888

Dabei seit: 30.03.2006
Ort: -
Alter: 36
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.04.2007 13:54
Titel

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die fragen kommen doch fast 1:1 dran oder?
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wauzi

Dabei seit: 27.07.2003
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Verfasst Fr 06.04.2007 14:25
Titel

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Die Fragen kommen nicht zu 100% aus dem PAL-Buch! Ich fragte meinen Lehrer und er meinte, es kommen wohl welche daraus dran, aber es kommen immer noch andere Ankreuzfragen dran. Es gibt ja noch diese PAL-Aufgabenbank mit über 900 Aufgaben. Vielleicht daraus?
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cityjack

Dabei seit: 30.11.2006
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Verfasst Fr 06.04.2007 14:35
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Gibt es die PAL Datenbank mit den 900 Fragen irgendwo zum download?? Lächel
Oder kann man die irgendwo einsehen?

mfg,

sebastian
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brooklynjersey

Dabei seit: 15.08.2005
Ort: Hannover
Alter: 39
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 10.04.2007 09:52
Titel

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signora hat geschrieben:
danke ihr beiden.

zur zweiten Frage:
Wenn ich 7 Wochen krank bin, ist es klar, dass die 7.Woche nicht mehr vom AG sondern der Kasse bezahlt wird, klar. Aber wenn ich nochmal später deswegen krank werde brechen da nicht neue 6 Wochen AG-Zahl-Pflicht an? So wie brooklynjersey es sagte, dass die 6 Wochen für 3 Jahre gelten kann ich mir ja gar nich vorstellen, das ist viel zu lange.....? Aber kann es vielleicht damit zusammenhängen, dass er DIESELBE Krankheit hatte und keine neue?....Hm. nagut. ich werds einach stumpf lernen... * Ich will nix hören... *

danke euch


Das meinte ich ja! Es ist DIESELBE Krankheit an der er erneut erkrankt! Und deswegen muss der Arbeitgeber NICHT zahlen, weil er nur 6 Wochen in einem bestimmten Zeitraum zahlen muss. Mit den drei Jahren bin ich mir nicht ganz sicher, ich schaue heute Abend nochmal nach!!!
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