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Verfasst Do 26.05.2005 16:09 Titel
naja urheber einer gestaltung z.b. ist immer derjenige der auch gestaltet hat. nur nützt einem das rechtwenig, weil man mit erhalten seines gehaltes alle nutzungsrechte an den arbeitgeber abtritt. man kann also von sich behaupten das oder jenes gestaltet zu haben - das war´s aber auch schon.
aber ich frage mich, wieso diese frage eigentlich immer wieder auftaucht. als mediengestalter ist man angestellt um zu gestalten / setzen / programmieren. dafür bekommt man geld. und damit sollte das eigentlich abgegolten sein. dein arbeitgeber trägt dafür das ganze risiko eine firma zu haben,. beschafft die aufträge, kümmert sich um alles drumherum. du bist im grunde nur ein kleines glied in der kette des schaffensprozesses.
ich schätze mal du willst referenzen für dein portfolio. das würde ich aber ohne einwilligung des arbeitgebers nicht öffentlich zur schau stellen. sowas kan u.u. bös ins auge gehen. oftmals wollen z.b. kunden nicht, das ihre agenturen genannt werden und dein chef sicherlich auch nicht, das irgendwo steht, du alleine wärst für dieses oder jenes produkt verantwortlich. sowas fällt normalerweise unter den bereich geschäftsgeheimnisse. und das ausplaudern ebensolcher kann entsprechende konsequenzen zur folge haben...
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Do 26.05.2005 16:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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