Dabei seit: 11.08.2003 Ort: Köln Alter: 46 Geschlecht:
Verfasst Do 27.10.2005 17:14 Titel
EvilDragon hat geschrieben:
Genau. Du musst nur zahlen, wenn der Film veröffentlicht wird - und solange Du den Film nicht gleich ein paar Hundertmal verschickst, sollte das kein Problem sein.
Darf halt nicht öffentlich vorgeführt werden.
Das stimmt so auch nicht. Wenn du den Urheber des Werkes nicht fragst, ob du es benutzen darfst, ist es auf alle Fälle eine Urheberrechtsverletzung. Die Frage ist, ob das bei ner Bewerbung jemand mitbekommt oder ob es geahndet wird.
Mit zahlen hat das erst mal nix zu tun...ihr dürft Gema und Urheberrecht nicht verwechseln.
Traxxer hat geschrieben:
reason an und los gehts
Genau, is doch die beste Bewerbung...mit eigener Musik.
Dabei seit: 22.09.2004 Ort: Amberg Alter: 50 Geschlecht:
Verfasst Do 27.10.2005 20:05 Titel
Wenn der Urheber die Nutzungs/verwertungsrechte abgegeben hat, verletzt du kein Urheberrecht. siehe eben GEMA. Du musst den Nutzungsrechte-Inhaber fragen. Der Urheber kann glaube ich in einigen Ausnahmefällen Einspruch gegen die Nutzung erheben, auch wenn diese Rechte bei jemand anderem liegen. Die Urheberschaft selber ist jedoch nciht übertragbar.
Dabei seit: 28.10.2005 Ort: - Alter: - Geschlecht: -
Verfasst Fr 28.10.2005 12:32 Titel
Mit garageband oder ähnlichem Programm einen eigenen Song erstellen... ist recht einfach, macht bei einer Bewerbung aber mehr Eindruck als irgendein Top100-Hit
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