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Thema: Antennenkabel: Signal eines Senders blockieren vom 23.11.2016


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Bild und Ton -> Antennenkabel: Signal eines Senders blockieren
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Astro

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Verfasst Do 24.11.2016 14:38
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Re: Antennenkabel: Signal eines Senders blockieren

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GreenMan hat geschrieben:
Noti hat geschrieben:
...wenn du einen Fernseher mit Antennenkabel und eine Antennenbuchse in der Wand hast, musst du zahlen.

Hängt das allein davon ab?

Ich glaube nicht. Da der ORF in Österreich nur über Zusatzequipment über DVBT, Kabeltuner oder Satellit mit Schlüsselkarte zu empfangen ist, bezweifle ich das ziemlich.
Auch in Österreich gehört die Antennenbuchse in der Wand zum Standard der Wohnungsinfrastruktur. Daraus ergibt sich also kaum eine Zahlungsverpflichtung.
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Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
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Verfasst Fr 25.11.2016 16:18
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Genau so wie ein regulärer HF-Empfänger sich aus dem Äther eine Frequenz herausfischt, kann man mit einem entsprechenden Schwingkreis eine Frequenz herausfiltern. Wenn an der Antennenbuchse nur deine Antenne auf deinem Dach hängt, ist’s gut, wenn aber die Gefahr besteht, dass es Rückkopplungen in ein Netz gibt (gemeinsame Hausantenne für mehrere Partien oder gar Kabelanschluss), dann hast du da ganz schnell die Kacke am Dampfen.
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GreenMan
Moderator

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Verfasst Fr 25.11.2016 16:47
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Re: Antennenkabel: Signal eines Senders blockieren

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Astro hat geschrieben:
Auch in Österreich gehört die Antennenbuchse in der Wand zum Standard der Wohnungsinfrastruktur. Daraus ergibt sich also kaum eine Zahlungsverpflichtung.

Ich weiß jetzt nicht, wie das in Österreich geregelt ist. Bei uns in D-land war das so, dass allein die theoretische Möglichkeit zum Empfang Öffentlich-rechtlicher Programme zählte - d.h. das bloße Vorhandensein entsprechender Empfangsmittel (z.B. Kabel in der Wand), egal ob die grad funktionierten oder nicht.

D.h. ich gehe jetzt von den RECHTLICHEN Vorschriften aus und möchte das TECHNISCHE Blabla mal Außen vor lassen. Wenn der TE daraus ein Geschäftsmodel entwickeln will, sollte er sich auf jeden Fall sehr genau damit auseinandersetzen.
Und es müsste ja entsprechende "Presidenzfälle" zu Hauf geben, denn dass noch niemand versucht hat, auf die selbe Art und Weise die Abgabenpflicht zu umgehen, kann ich mir nicht vorstellen. Wie gesagt: In D-land wäre ist nicht mit dem einfachen Sperren von einzelnen Kabeln getan gewesen.


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Fr 25.11.2016 16:49, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Astro

Dabei seit: 14.04.2003
Ort: Lost Valley
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Verfasst Fr 25.11.2016 17:11
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Re: Antennenkabel: Signal eines Senders blockieren

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GreenMan hat geschrieben:
Ich weiß jetzt nicht, wie das in Österreich geregelt ist. Bei uns in D-land war das so, dass allein die theoretische Möglichkeit zum Empfang Öffentlich-rechtlicher Programme zählte - d.h. das bloße Vorhandensein entsprechender Empfangsmittel (z.B. Kabel in der Wand), egal ob die grad funktionierten oder nicht.

Das stimmt aber nicht. Die Buchse hatte schon immer gar nichts zu sagen. Aber sobald Empfangsgeräte vorhanden waren, durftest du löhnen. Darum lagen vielen Geräten gleich die GEZ-Anmeldescheine bei. Es gab immer eine getrennte Anmeldung für TV und Radio. Nicht jeder, der ein TV-Gerät hatte, hatte auch ein Radio, oder umgekehrt.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 25.11.2016 17:29
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Das stimmt so auch nicht mehr. Du zahlst nur noch für die Möglichkeit. Wenn du mal beispielsweise für ein Quartal kein TV-Gerät hast (Umzug usw), bist du dennoch verpflichtet die Gebühr zu zahlen.

guckst du: http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/haeufige_fragen/index_ger.html

Zitat:
Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk liegt die Idee eines solidarischen Finanzierungs­modells zugrunde. Deshalb ist seit dem 1. Januar 2013 mit der Umstellung der Rundfunk­finanzierung nicht mehr relevant, ob jemand einzelne Rundfunk­geräte besitzt oder nutzt. Der Rundfunk­beitrag wird für die Möglichkeit gezahlt, sich über das öffentlich-rechtliche Rundfunk­angebot informieren, bilden und unterhalten lassen zu können.

Für jede Wohnung besteht Anmeldepflicht. Daher ist generell pro Wohnung ein monatlicher Beitrag von 17,50 Euro (bis zum 31.03.2015: 17,98 Euro) zu zahlen. Es reicht jedoch vollkommen aus, wenn einer der Bewohner den Rundfunk­beitrag entrichtet.

Auch Unternehmen und Institutionen wie Behörden oder Verbände beteiligen sich an der Finanzierung und zahlen den Rundfunk­beitrag.


Das wäre eben auch in Österreich zu klären. Sonst könnte aus dem Geschäftsmodell schnell eine böse Falle werden...


Zuletzt bearbeitet von am Fr 25.11.2016 17:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Astro

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Verfasst Fr 25.11.2016 17:39
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2013 war ich schon nicht mehr in Deutschland. Grins Die neuen Klauseln sind ja ziemlicher Schwachsinn. "Solidarisches Finanzierungsmodell", warum nicht gleich Steuer? Politik und ihre Euphemismen. Da hätte man sich die GEZ komplett einsparen können. Mehr als HartzIV haben diese Gauner eh nicht verdient.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Fr 25.11.2016 17:42
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Die hauen sowas einfach ohne mit der Wimper zu zucken raus! BAM! GEZ halt. Gegen etwas solidarischen kann man sich ja schließlich nicht wehren - ist ja für uns alle gut und schlägt sich auch effektiv auf das TV-Programm nieder... *ha ha*
 
GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
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Verfasst Fr 25.11.2016 17:46
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Nun geht es hier aber nicht um die Gebühren in D-land, sondern in Österreich.
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