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Thema: [AAC-Audiofile] Umwandlung in .mp3 ?! vom 19.02.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Allgemeines - Bild und Ton -> [AAC-Audiofile] Umwandlung in .mp3 ?!
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DJ Iltiz

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Verfasst Do 03.03.2005 08:45
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[fränK] hat geschrieben:
Ja such das mal bitte raus, interessiert mich...
Okay, ist notiert, werd mal nachschauen.

Zitat:
Naja, aber die Lebensdauer der CD wird nicht wirklich beeinträchtigt,
wenn die CD natürlich zusätzlich Schaden nimmt, wird das Auslesen
erschwert... Würde doch aber nur bei SafeAudio zutreffen, oder?

1. Warum nicht? Die Fehlerkorrekturdaten sind genau deshalb mit auf der CD, um kleinere Fehler auszumerzen. Wenn die Fehlerkorrekturdaten absichtlich manipuliert werden, bedeutet dies eine nicht unbeachtlich höhere Empfindlichkeit des Datenträgers.
2. Nicht nur, Cactus Data Shield gehört auf jeden Fall auch dazu.

MfG
DJ Iltiz
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Verfasst Do 03.03.2005 09:42
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mahzell hat geschrieben:

Mischpult hat geschrieben:
Heise Verlag C't 05/05 hat geschrieben:


Nach der Urheberrechtsnovelle besteht heute die paradoxe Situation, dass Kunden digitaler Download-Dienste mehr Nutzungsrechte haben als die braven CD-Käufer. Die meisten DRM-Modelle am Markt erlauben neben Kopien auf mehrern Rechnern auch das Brennen von Audio-CDs, von denen man wiederum Privatkopien machen darf. (siehe S. 146) Für dieses Kopierrecht kann man freilich keine gesetzliche Grundlage mehr beanspruchen - vielmehr hängt der Nutzungsumfang der digitalen Downloads von der Gnade der Musikdienste ab


hatte also anscheinden Recht


wie gesagt, es kommt auf die nutzungshinweise an.
und itunes schreibt

http://www.apple.com/de/support/itunes/legal/terms.html hat geschrieben:
Bei der Einräumung der Möglichkeit zum Brennen oder zum Export handelt es sich um eine Gefälligkeit. Hierin liegt keine Rechtseinräumung und kein Verzicht (und keine Beschränkung und dies soll keine Auswirkungen haben) auf Rechte der Urheberrechtsinhaber bezüglich der Inhalte, Tonaufnahmen, zu Grunde liegenden Musikkompositionen oder der in den Produkten verkörperten künstlerischen Darstellungen.


leider drückt sich itunes hier recht "verschlüsselt" aus.
ich verstehe das so, dass auch wenn ich die songs brennen darf,
ist eine weitere "ver-/bearbeitung" des songs, die nicht konform
mit den itunes DRM richtlinien ist, nicht gestattet.


Da steht nichts verschluesselt - da steht nur das die Moeglichkeit zum Brennen eine "Gefaelligkeit" ist und man es halt damit darf, davon unberuehrt sind die Rechte der Urheberrechtsinhaber bezueglich der Inhalte.

Da ich die ACC Dateien brennen darf habe ich eine Audio CD
von dieser Audio CD darf ich nach heutigem Gesetz eine Kopie anfertigen, da sie keinen Kopierschutz besitzt
und auch das Rippen der gebrannten CD wird mir nicht durch einen Kopierschutzaufkleber auf der CD oder CD Huelle untersagt.
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[fränK]
Moderator

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Verfasst Do 03.03.2005 10:50
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Mischpult hat geschrieben:
Da steht nichts verschluesselt - da steht nur das die Moeglichkeit zum Brennen eine "Gefaelligkeit" ist und man es halt damit darf, davon unberuehrt sind die Rechte der Urheberrechtsinhaber bezueglich der Inhalte.

Da ich die ACC Dateien brennen darf habe ich eine Audio CD
von dieser Audio CD darf ich nach heutigem Gesetz eine Kopie anfertigen, da sie keinen Kopierschutz besitzt
und auch das Rippen der gebrannten CD wird mir nicht durch einen Kopierschutzaufkleber auf der CD oder CD Huelle untersagt.


http://de.wikipedia.org/wiki/Gefälligkeit

http://www.apple.com/de/support/itunes/legal/terms.html hat geschrieben:
Bei der Einräumung der Möglichkeit zum Brennen oder zum Export handelt es sich um eine Gefälligkeit. Hierin liegt keine Rechtseinräumung und kein Verzicht (und keine Beschränkung und dies soll keine Auswirkungen haben) auf Rechte der Urheberrechtsinhaber bezüglich der Inhalte, Tonaufnahmen, zu Grunde liegenden Musikkompositionen oder der in den Produkten verkörperten künstlerischen Darstellungen.
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Benutzer 13273
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Verfasst Do 03.03.2005 13:50
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http://www.apple.com/de/support/itunes/legal/terms.html hat geschrieben:
Bei der Einräumung der Möglichkeit zum Brennen oder zum Export handelt es sich um eine Gefälligkeit. Hierin liegt keine Rechtseinräumung und kein Verzicht (und keine Beschränkung und dies soll keine Auswirkungen haben) auf Rechte der Urheberrechtsinhaber bezüglich der Inhalte, Tonaufnahmen, zu Grunde liegenden Musikkompositionen oder der in den Produkten verkörperten künstlerischen Darstellungen.



Was für ein Unfug. Apple findet keine Möglichkeit das Urheberrecht etc. zu umgehen, bzw. selbst strenger zu fassen (das dem Nutzer immer noch Rechte einräumt) und verliert sich in einem sprachlich-juristischem nichts. Bevor hier keine Grundsatzurteile gesprochen sind, ist es wie ein rühren im Wackelpudding. Widerstand ist zu spüren, aber man wird nicht aufgehalten.
 
cleaner
Moderator

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Verfasst Do 03.03.2005 14:44
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ich könnte da einen guten datenträger empfehlen:


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Mischpult

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Verfasst Do 03.03.2005 15:00
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[fränK] hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
Da steht nichts verschluesselt - da steht nur das die Moeglichkeit zum Brennen eine "Gefaelligkeit" ist und man es halt damit darf, davon unberuehrt sind die Rechte der Urheberrechtsinhaber bezueglich der Inhalte.

Da ich die ACC Dateien brennen darf habe ich eine Audio CD
von dieser Audio CD darf ich nach heutigem Gesetz eine Kopie anfertigen, da sie keinen Kopierschutz besitzt
und auch das Rippen der gebrannten CD wird mir nicht durch einen Kopierschutzaufkleber auf der CD oder CD Huelle untersagt.


http://de.wikipedia.org/wiki/Gefälligkeit

http://www.apple.com/de/support/itunes/legal/terms.html hat geschrieben:
Bei der Einräumung der Möglichkeit zum Brennen oder zum Export handelt es sich um eine Gefälligkeit. Hierin liegt keine Rechtseinräumung und kein Verzicht (und keine Beschränkung und dies soll keine Auswirkungen haben) auf Rechte der Urheberrechtsinhaber bezüglich der Inhalte, Tonaufnahmen, zu Grunde liegenden Musikkompositionen oder der in den Produkten verkörperten künstlerischen Darstellungen.




ich habe kein Recht dazu mir die DRM Dateien als Audio zu brennen
aber gleichzeitig auch kein Gesetz das mir dieses verbietet ...

Schoen und ?

Wikipedia hat geschrieben:
Unter einer Gefälligkeit verstehen die Juristen eine gesellschaftliche Verpflichtung, die ohne Rechtsbindungswille erfolgt und bei der es dem mutmaßlichen oder erklärten Willen der Parteien entspricht, dass keine Rechte und Pflichten durch das Verhältnis begründet werden sollen.


da steht auch nichts von Verbot ...
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DJ Iltiz

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Verfasst Do 03.03.2005 16:02
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Mischpult hat geschrieben:
ich habe kein Recht dazu mir die DRM Dateien als Audio zu brennen
Warum nicht? Wenn der Anbieter das Brennen im "Digitalen Rechte-Management" (dies ist ja die offizielle Bezeichnung!) erlaubt, dann ist der Fall doch eindeutig?! Da kann Apple noch so viel schreiben... Menno!

MfG
DJ Iltiz


Zuletzt bearbeitet von DJ Iltiz am Do 03.03.2005 16:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mischpult

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Verfasst Do 03.03.2005 16:18
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DJ Iltiz hat geschrieben:
Mischpult hat geschrieben:
ich habe kein Recht dazu mir die DRM Dateien als Audio zu brennen
Warum nicht? Wenn der Anbieter das Brennen im "Digitalen Rechte-Management" (dies ist ja die offizielle Bezeichnung!) erlaubt, dann ist der Fall doch eindeutig?! Da kann Apple noch so viel schreiben... Menno!

MfG
DJ Iltiz


*ha ha*

DRM sagt nicht wessen Recht - des Kunden oder des Urhebers

und da DRM von Seiten der Urheber kommt ist es wohl klar wessen Rechte gemeint sind
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