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Thema: Urheberrecht vom 12.09.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Tipps & Tricks für Nonprint -> Urheberrecht
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Tintenfisch
Threadersteller

Dabei seit: 12.09.2007
Ort: mittendrin
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 12.09.2007 13:45
Titel

Urheberrecht

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Hai ihr alle,

bin noch neu, hier und überhaupt in Foren ...

... kann mir jemand sagen wie es sich rechtlich verhält,
wenn ich ein Foto scanne, grafisch bearbeite und nachher veröffentliche.
Von dem Foto wäre nachher nix mehr zu sehen.
Verstoß ich da gegen irgendwelche Urheber- oder Künstler Rechte?

Die Frage plagt mich schon länger.
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.09.2007 14:05
Titel

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Wenn du nicht der Ersteller des Fotos bist und nicht die schriftliche Genehmigung des rechteinhabers hast … ein klares JA (ja du verstößt gegen das Urheberrecht)

Ob du das machst musst du halt abwägen wie viel man da am Ende noch sehen kann, in welcher Form du das, wenn überhaupt, veröffentlichen willst, etc … 


ZIM
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Tintenfisch
Threadersteller

Dabei seit: 12.09.2007
Ort: mittendrin
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 12.09.2007 14:28
Titel

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hmpf, schade,

aber danke erstmal ...


Zuletzt bearbeitet von Tintenfisch am Mi 12.09.2007 14:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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sirdexter

Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Aachen
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 12.09.2007 15:01
Titel

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Was genau meinst Du denn mit "von dem Foto wäre
nachher nix mehr zu sehen" Wozu benötigst Du es
dann überhaupt.

Grundsätzlich hat Zim natürlich recht, allerdings
gibt es in einem Fall, wie Du ihn beschreibst, auch
noch die sogennannte Verblassungstheorie:

Zitat:
...Keine Rechtsverletzung liegt vor, wenn die charakteristischen Züge des Werks erster Hand im Werk zweiter Hand verblassen (Verblassungstheorie oder Abstandslehre).Solange das ursprüngliche Werk erkennbar ist, handelt es sich um eine Werkbearbeitung, nicht um eine freie Neuschöpfung. Allenfalls entsteht ein Werk zweiter Hand (Art.3 URG).

Quelle

Wie die Artikelüberschrift aber schon sagt, liegt
die letztendliche Bewertung im Zweifel immer in der
Hand des Richters. Eine Absprache mit dem Urheber
ist also immer zu empfehlen.

Gruß sirdexter
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