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MGi Foren-Übersicht -> Projekte -> UPDATE: Das Mediengestalterbuch 2 ist endlich da!
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Autor |
Nachricht |
prilliconcarne
Dabei seit: 03.12.2004
Ort: d.city
Alter: 26
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.01.2007 19:09
Titel
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sirdexter hat geschrieben: | @pixelpsycho:
Ich bin jetzt kein Jurist, aber ich verstehe das so, dass
derjenige der ein Foto nachzeichnet keine Rechte an
dem entstandenen Werk hat. Allerdings hat der Fotograf
weiterhin ein Urheberrecht bzw. mindestens ein Leistungs-
schutzrecht an seinem Foto und somit an der Köperhaltung
der Dame etc.
Es sei denn der Fotograf ist länger als 70 Jahre tot,
das denke ich bei dem Motiv aber nicht.
Ich habe mich z.B. mal bei einem Anwalt erkundigt, wie
es mit vektorisierten Screenshots von Filmen als T-Shirt-
Motiv aussieht, er hat mir abgeraten. |
was ist wenn ich z.b. das "telekom-headquarter" als motiv für ein gemälde nehmen will und meine staffelei vor demselbigen platziere und loslege. darf ich dann das "T" malen oder muss ich einen anderen buchstaben verwenden und muss ich statt magenta eine andere farbe nehmen? vielleicht ist ja sogar das ganze gebäude geschützt. man kann mir doch nicht verbieten was ich male. es entsteht ein neues werk. ich glaube auch nicht dass ein fotograf eine körperhaltung schützen kann. es gibt unzählige fotografien, die frauen in so einer pose zeigen. außerdem hat sie bunnyohren - im original ja nicht - also: neues werk. es werden ja keine originalelemente vom fotografen benutzt.
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sirdexter
Dabei seit: 08.10.2002
Ort: Aachen
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.01.2007 19:32
Titel
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Die Körperhaltung an sich ist natürlich nicht
geschützt, wenn du eine Freundin genau so
hin stellst und fotografierst oder abmalst ist
das schon ok. Es war nur ein Beispiel.
Bei Gebäuden gibt es wieder Sonderregelungen.
Da kommt es auf die Perspektive an und darauf,
ob das Gebäude dauerhaft stehen bleibt.
Panoramafreiheit
Zuletzt bearbeitet von sirdexter am Di 30.01.2007 20:02, insgesamt 3-mal bearbeitet
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pixelpsycho
Dabei seit: 19.04.2004
Ort: Dortmund
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.01.2007 20:44
Titel
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Was ist dann mit solchen Magazinen wie vektorika?
Dort werden doch in jeder Ausgabe Fotos (Angelina Jolie etc.) vektoriesiert die mit ziemlicher Sicherheit nicht von den Personen stammen die auch die Vektorarbeit abgeben. Das wird zwar nicht gedruckt (soweit ich weiß) aber veröffentlich wird es.
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heim_experimente
Threadersteller
Dabei seit: 24.06.2003
Ort: Dessau
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.01.2007 20:44
Titel
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Laut Urheberrecht kann man Bilder vektorisieren, nachbauen, sogar direkt die Fotos verwenden, wenn danach ein völlig neues Werk entsteht. Man könnte also im weitesten Sinne das geschützte Foto ansich nehmen und es so nachbearbeiten (Elemente hinzufügen, rauslöschen, retuschieren, Filter drüberklatschen etc.), dass ein neues Erscheinen entsteht, um es dann zu veröffentlichen.
Demnach ist es grundsätzlich möglich ein Werk zu vektorisieren.
Das Problem, welches sich aber noch ergibt, sind die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person der Vorlage.
Blöd wäre, wenn derjenige/diejenige von allen Leuten erkannt wird und es irgendwann zum Rechtsstreit kommt.
Ich würde also allen empfehlen die Vorlage so nachzuvektorisieren bzw. zu vereinfachen, dass die Person nicht mehr an ihren charakteristischen Gesichtszügen zu erkennen ist.
@pixelpsycho: du kennst den text ja schon
Zuletzt bearbeitet von heim_experimente am Di 30.01.2007 20:46, insgesamt 2-mal bearbeitet
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throw
Dabei seit: 14.09.2005
Ort: Hallefornien
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.01.2007 21:04
Titel
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throw hat geschrieben: |
soweit bin ich grad n paar sachen wie schatten fehlen noch
sonst jemand ein kleinen tip noch?
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pixelpsycho
Dabei seit: 19.04.2004
Ort: Dortmund
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.01.2007 21:11
Titel
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Ich mag’s. Evtl. könnte der Junge ein bisschen mehr Pupille vetragen?
Die schwarze Outline um die Schrift ist mit einer Kontur gelöst oder?
Würde vielleicht nochmal ausprobieren wie es mit einer handgemachten wirkt, ohne diese Zacken.
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pixelpsycho
Dabei seit: 19.04.2004
Ort: Dortmund
Alter: 41
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.01.2007 21:22
Titel
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heim_experimente hat geschrieben: | Laut Urheberrecht kann man Bilder vektorisieren, nachbauen, sogar direkt die Fotos verwenden, wenn danach ein völlig neues Werk entsteht. Man könnte also im weitesten Sinne das geschützte Foto ansich nehmen und es so nachbearbeiten (Elemente hinzufügen, rauslöschen, retuschieren, Filter drüberklatschen etc.), dass ein neues Erscheinen entsteht, um es dann zu veröffentlichen.
Demnach ist es grundsätzlich möglich ein Werk zu vektorisieren.
Das Problem, welches sich aber noch ergibt, sind die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person der Vorlage.
Blöd wäre, wenn derjenige/diejenige von allen Leuten erkannt wird und es irgendwann zum Rechtsstreit kommt.
Ich würde also allen empfehlen die Vorlage so nachzuvektorisieren bzw. zu vereinfachen, dass die Person nicht mehr an ihren charakteristischen Gesichtszügen zu erkennen ist.
@pixelpsycho: du kennst den text ja schon |
Ja, den kenne ich schon.
Um mal Butter bei die Fische zu packen. So sah meine Vorlage aus (verkleinert).
Die gute heißt Jennifer Ellison. Ich kannte sie vorher nicht.
Ich würde sie anhand meines Bildes nicht auf der Straße erkennen. Ich denke dazu ich meine Grafik zu einfach.
Sorry für den Doppelpost.
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throw
Dabei seit: 14.09.2005
Ort: Hallefornien
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Di 30.01.2007 21:34
Titel
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pixelpsycho hat geschrieben: | Ich mag’s. Evtl. könnte der Junge ein bisschen mehr Pupille vetragen?
Die schwarze Outline um die Schrift ist mit einer Kontur gelöst oder?
Würde vielleicht nochmal ausprobieren wie es mit einer handgemachten wirkt, ohne diese Zacken. |
die schwarze outline is eine kopie der darüberliegenden ebene gelöst per pfad verschieben
an die pupillen geh ich gleich nochma...
frage: fehlt etwas gelb im bild?
EDIT//
hätte die olle anhand der vektorisierung übrigens nie erkannt...
selbst laut foto sagt sei mir jetz nich allzuviel - kenn sie glaub ich ausm club die nimmt echt jeden wenn die das is
Zuletzt bearbeitet von throw am Di 30.01.2007 21:37, insgesamt 1-mal bearbeitet
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