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dinic
Dabei seit: 11.05.2006
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Verfasst Do 13.07.2006 22:20
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creeze hat geschrieben: | Also... ich weiß aus Erfahrung, dass Röntgenbilder der Schweigepflicht unterliegen --> bekommt man leider nicht. (Zumindest bei Ärzten mit Stocl im Arsch)
crz |
Jep glaube auch. Mein sogar das es dem Patienten gehört und nichtmals dem DOC.
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lechuza
Threadersteller
Dabei seit: 23.09.2003
Ort: Höchberg
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Verfasst Do 13.07.2006 22:23
Titel
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natürlich bekommt man vom arzt keine röntgenbilder...so war das auch nicht gemeint glaub ich. aber ich denke das ist schon ein ausnahmearzt der ihn aus spaß mal was geröntgt hat...aber ein versuch wärs vielleicht wert.
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213db
Dabei seit: 20.09.2005
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Verfasst Do 13.07.2006 22:39
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dinic hat geschrieben: | creeze hat geschrieben: | Also... ich weiß aus Erfahrung, dass Röntgenbilder der Schweigepflicht unterliegen --> bekommt man leider nicht. (Zumindest bei Ärzten mit Stocl im Arsch)
crz |
Jep glaube auch. Mein sogar das es dem Patienten gehört und nichtmals dem DOC. |
ich meinte ja auch nicht röntgenaufnamen von freddys genitalhämatom oder so.
ich bin hin,hab ein altes handy,ne banane,einen meiner dackel und ein notizbuch,in das
ich einen bleibuchstaben getan hab,mit genommen und DAVON röntgen aufnahmen gemacht.
im vorfeld war ich öfter dort und hab bissel mit der arzthelferin geshakert..und so ergab sich
dann die gelegenheit.
dass das nicht jeder arzt macht ist klar,aber bei kleineren praxen in denen
ne persönliche atmospähre herrscht,könnte man aber erfolg haben.
Zuletzt bearbeitet von 213db am Do 13.07.2006 22:39, insgesamt 1-mal bearbeitet
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keks0ne
Dabei seit: 31.03.2005
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Verfasst Fr 14.07.2006 10:54
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ne röntgenaufnahme von nem kopf/bein hätte ich...
wenn du dir den rest n photoshop basteln kannst, könnt ich dir eventuell weiterhelfen.
gruss
keks0ne
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Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
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Verfasst Fr 14.07.2006 11:32
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dinic hat geschrieben: | creeze hat geschrieben: | Also... ich weiß aus Erfahrung, dass Röntgenbilder der Schweigepflicht unterliegen --> bekommt man leider nicht. (Zumindest bei Ärzten mit Stocl im Arsch)
crz |
Jep glaube auch. Mein sogar das es dem Patienten gehört und nichtmals dem DOC. |
So ist es. Röntgenbilder sind Patienteneigentum, du wirst höchstens deine eigenen bekommen.
Aber ich hab nen Tipp für dich:
http://www.trauma.org/
Viele schöne Unfallbilder aus der Radiologie. Aber Vorsicht, wie die Sachen in echt aussehen sieht man da auch, also nicht draufklicken wenn du nen schwachen Magen hast.
Und ich weiß nicht wies mit Copyright aussieht. Falls dich das überhaupt interessiert
Zuletzt bearbeitet von Verbalinjurie am Fr 14.07.2006 11:34, insgesamt 1-mal bearbeitet
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cyanamide
Moderator
Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
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keks0ne
Dabei seit: 31.03.2005
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Verfasst Fr 14.07.2006 11:43
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Verbalinjurie hat geschrieben: | dinic hat geschrieben: | creeze hat geschrieben: | Also... ich weiß aus Erfahrung, dass Röntgenbilder der Schweigepflicht unterliegen --> bekommt man leider nicht. (Zumindest bei Ärzten mit Stocl im Arsch)
crz |
Jep glaube auch. Mein sogar das es dem Patienten gehört und nichtmals dem DOC. |
So ist es. Röntgenbilder sind Patienteneigentum, du wirst höchstens deine eigenen bekommen.
.... |
ganz klares NEIN, meinerseits!
erst informieren, dann posten...
Zitat: | Röntgenbilder: Darf der Patient die Herausgabe verweigern?
Frage: „Darf ein Privatpatient die Rückgabe von Röntgenbildern, die ich ihm ursprünglich für die weitere
Behandlung überlassen habe, verweigern? Der Patient verweigert die Rückgabe mit der Begründung,
dass die Röntgenbilder mit der Bezahlung der Rechnung sein Eigentum geworden seien. Ist er im Recht?“
Dazu die Antwort von Rechts-anwalt Nando Mack, Hamm:
Nein. Für das Führen der Kranken-unterlagen bezahlt der Patient oder sein privater wie gesetzlicher Kostenträger zwar einen gewissen Gebührenanteil, Eigentum an den Krankenunterlagen einschließlich der angefertigten Röntgenaufnahmen
erwirbt er jedoch nicht. Bei der Behandlung in der Praxis eines niedergelassenen Arztes sind die hergestellten Röntgenbilder Alleineigentum
des Arztes; bei stationärer
Behandlung im Krankenhaus ist die Anfertigung von Röntgenaufnahmen
in der Regel Ausfluss des Dienstverhältnisses zwischen Arzt und Krankenhausträger, so dass Röntgenbilder im Eigentum des Krankenhausträgers stehen.
Als Eigentümer darf der Arzt bzw. der Krankenhausträger die Herausgabe
der Röntgenbilder verlangen und der Patient die Herausgabe nicht verweigern. Die Eigentümerstellung
des Arztes bzw. Krankenhausträgers
ist auch notwendig, denn sowohl den Arzt als auch den Krankenhausträger trifft die Pflicht, die ärztlichen Maßnahmen zu dokumentieren
und die Dokumentation aufzubewahren. Speziell für Röntgenbilder
sieht § 28 Abs. 3 Satz 2 der Röntgenverordnung ausdrücklich
vor, dass Röntgenbilder zehn Jahre lang nach der letzten Unter-suchung aufzubewahren sind. |
quelle: http://www.guerbet.de/system/galleries/download/rwf/rwf_08_2005.pdf
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Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
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Verfasst Fr 14.07.2006 13:21
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Dann frag ich mich warum es auf jeder Röntgentasche draufsteht, dass es Patienteneigentum ist
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