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Thema: Portal zur Agenturbewertung - Machbar? vom 23.09.2005


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ulmer_hocker
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Verfasst Mo 26.09.2005 13:04
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Ey mir wird langsam * Ich muß mich mal kurz übergeben... * bei dieser negativen „geht doch eh nicht“-Haltung Haltung einiger hier. Nicht eine einzige positive Aussage, keine Anregungen, nur Gemecker, dann lasst es doch!!!

Es gibt in Print und NonPrint objektiv bewertbare Kriterien – wer was anderes behauptet erzählt Schwachsinn.

Habt ihr denn wirklich so wenig vertrauen in euer Tun das ihr jeglichen Ansatz einer Idee eine unabhängige Bewertung durchzuführen sofort als absurd abtun müsst? Die nackte Panik lese ich da raus.
 
MCR

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Verfasst Mo 26.09.2005 13:09
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Waschbequen hat geschrieben:
Cusario hat geschrieben:
was für idden hättest du denn das das klappen würde - im Nonoprintbereich?

Gar keine, ich sag ja - es geht nicht ... die Idee gefällt mir, praktisch umsetzen lässt sich das nicht.


Auch NonPrint ist nur Technik. In der Technik gibt es Tatsachen die sich nicht aushebeln lassen. Wenn eine Webseite im Mozilla Browser anders angezeigt wird als im IE, dann ist es eine Tatsache die sich nicht aushelbeln lässt.
Wenn der Quellcode fehlerhaft ist, dann lässt sich das leicht nachweisen, da es feste Vorgaben für richtiges HTML gibt.
Man muss nur jede Aussage nachweisen können und diese Dinge auch einem Richter (und jeder anderen Person) vorführen und beweisen können, wenn es nötig ist.


Zuletzt bearbeitet von MCR am Mo 26.09.2005 13:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
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Verfasst Mo 26.09.2005 13:21
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ulmer_hocker hat geschrieben:
Es gibt in Print und NonPrint objektiv bewertbare Kriterien – wer was anderes behauptet erzählt Schwachsinn.


Ich bin Prüfer bei den Mediengestalterprüfungen und ich sehe bei jeder Prüfung, wie schwer eine objektive Bewertung ist. Was ist ein schwerwiegender Fehler, welcher Fehler ist hinnehmbar? Ich denke, jeder Prüfungsausschuss hat sich über solche Frage schon gestritten. Ich rede hier nicht von der Gestaltung (das ist noch schlimmer), sondern wirklich nur von den technischen Kriterien.

Wieviele Punkte zieht man bei einer fehlenden Beschnittzugabe ab? Mehr als bei einer falschen Auflösung? Ist eine aussparende schwarze Linie negativer zu bewerten als ein Textüberlauf im Bund? Wieviele Punkte zieht man ab, wenn ein RGB-Bild vorkommt? Ist dann die Aufgabe nicht komplett gescheitert? Ist eine Schmuckfarbe nur ein leichter Fehler? Immerhin wäre der Fehler leicht zu beheben. Oder ist es doch ein schwerer Fehler? Mehr Punktabzug als bei der fehlenden Beschnittzugabe? Ich kenne die Diskussion, lass gut sein ...

Zieh die Website auf und zeig uns den Erfolg Deiner Arbeit. Wenn's klappt zieh ich den Hut vor Dir. Bis dahin lass ich mir nicht nachsagen, dass ich Schwachsinn rede.

MCR hat geschrieben:
Waschbequen hat geschrieben:
Cusario hat geschrieben:
was für idden hättest du denn das das klappen würde - im Nonoprintbereich?

Gar keine, ich sag ja - es geht nicht ... die Idee gefällt mir, praktisch umsetzen lässt sich das nicht.


Auch NonPrint ist nur Technik. In der Technik gibt es Tatsachen die sich nicht aushebeln lassen. Wenn eine Webseite im Mozilla Browser anders angezeigt wird als im IE, dann ist es eine Tatsache die sich nicht aushelbeln lässt.
Wenn der Quellcode fehlerhaft ist, dann lässt sich das leicht nachweisen, da es feste Vorgaben für richtiges HTML gibt.
Man muss nur jede Aussage nachweisen können und diese Dinge auch einem Richter (und jeder anderen Person) vorführen und beweisen können, wenn es nötig ist.


Und was machst Du wenn die Seite korrekt validiert? Dann kannst Du als Gestalter argumentieren, die Seite entspricht dem aktuellen XHTML-Standard. Dass der IE damit nicht klar kommt, ist nicht Dein Problem. Was ist dann höher zu bewerten, der Standard oder die Browserkompatibilität? In der Praxis wird man dies von der Aufgabenstellung des Kunden abhängig machen.

Gruß

Achim


Zuletzt bearbeitet von Achim M. am Mo 26.09.2005 13:41, insgesamt 2-mal bearbeitet
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saucer

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Verfasst Mo 26.09.2005 13:23
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MCR hat geschrieben:
Man muss nur jede Aussage nachweisen können und diese Dinge auch einem Richter (und jeder anderen Person) vorführen und beweisen können, wenn es nötig ist.



...und seinem kunden wenn er wissen will wieso die internetseite für bäcker müller das zehnfache gekostet hat aber nun wirklich auf jedem system gleich aussieht.
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Cusario
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Verfasst Mo 26.09.2005 13:42
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Achim M. hat geschrieben:
..


Bei der Prüfung ist es aber so, das eine Aufgabe gestellt wurde und du diese bewerten muss.
Bei uns wäre es aber so, das der Kunde auf uns zu kommt und Fragen stellt, die wir beantworten können. Wenn der Kunde fragt warum sein Bild pixelig ist, dann können wir sagen das das pixelig ist weil es mit einer zu geringen Auflösung gedruckt wurde. Da ist es ja auch egal ob der Kunde das Bild geliefert hat und nicht drauf hingewiesen wurde von der Agentur oder ob es aus dem Internet geklaut wurde.....

Es ist bei diesem Fehler einfach Fakt das es zu eine geringe Auflösung hat.
 
Achim M.

Dabei seit: 17.03.2003
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Verfasst Mo 26.09.2005 13:48
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Cusario hat geschrieben:
Achim M. hat geschrieben:
..


Bei der Prüfung ist es aber so, das eine Aufgabe gestellt wurde und du diese bewerten muss.
Bei uns wäre es aber so, das der Kunde auf uns zu kommt und Fragen stellt, die wir beantworten können. Wenn der Kunde fragt warum sein Bild pixelig ist, dann können wir sagen das das pixelig ist weil es mit einer zu geringen Auflösung gedruckt wurde. Da ist es ja auch egal ob der Kunde das Bild geliefert hat und nicht drauf hingewiesen wurde von der Agentur oder ob es aus dem Internet geklaut wurde.....

Es ist bei diesem Fehler einfach Fakt das es zu eine geringe Auflösung hat.


Ok, der normale Kunden wird jetzt von Dir wissen wollen, wieviel Prozent er von der Rechnung abziehen darf. Auf Deine Antwort bin ich gespannt.

Gruß

Achim
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
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Verfasst Mo 26.09.2005 13:48
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Cusario hat geschrieben:

Bei uns wäre es aber so, das der Kunde auf uns zu kommt und Fragen stellt, die wir beantworten können. Wenn der Kunde fragt warum sein Bild pixelig ist, dann können wir sagen das das pixelig ist weil es mit einer zu geringen Auflösung gedruckt wurde.


und warum sollte das sein Dienstleister nicht koennen ?

und selbst wenn Ihr Ihm das sagt - was nuetzt Ihm diese Aussage in diesem Moment ?
Er weiss nicht wer Schuld ist, er weiss nur das was scheisse gelaufen ist - das wusste er auch schon vorher.
Die Details interessieren Ihn nicht - nur wem er jetzt auf die Fuesse treten darf.
Und dazu wollt/koennt/solltet Ihr euch nicht auessern.


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Mo 26.09.2005 13:51, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Waschbequen
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Verfasst Mo 26.09.2005 13:51
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Wir drehen uns hier im Kreis.

MCR hat geschrieben:
Wenn der Quellcode fehlerhaft ist, dann lässt sich das leicht nachweisen, da es feste Vorgaben für richtiges HTML gibt.


Nein. Ein

Code:
<table height="100%">


Ist laut den "Vorgaben für richtiges HTML" falsch, da es kein Height-Attribut für Tabellen gibt. Dennoch ist es gängige Praxis, wenn man mit Tabellen zum Layouten arbeitet - was für crossbrowserfähige Websites immer noch ein praktikabler, wenn nicht der sinnvollste, Weg ist.

Es ist UNMÖGLICH soetwas aus dem Kontext gerissen zu bewerten. Und sobald du es in einen Kontext setzt, wird deine Bewertung subjektiv. Das Gleiche habe ich vor X Seiten schonmal geschrieben.


Zuletzt bearbeitet von am Mo 26.09.2005 13:52, insgesamt 2-mal bearbeitet
 
 
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